Kinhtedothi – Am Nachmittag des 30. November verabschiedete die 15. Nationalversammlung in ihrer 8. Sitzung eine Entschließung zur Pilotierung der Umsetzung kommerzieller Wohnungsbauprojekte durch Vereinbarungen über den Erhalt bzw. Besitz von Landnutzungsrechten.
Ausweitung der Landnutzungsrechte für gewerbliche Wohnbauprojekte
Dementsprechend sieht die Resolution die pilothafte Umsetzung von kommerziellen Wohnungsbauprojekten durch Vereinbarungen über den Erhalt von Landnutzungsrechten oder den Besitz von Landnutzungsrechten (Pilotprojekte) im ganzen Land in folgenden Fällen vor: Projekte von Immobilienunternehmen, die Landnutzungsrechte erhalten; Projekt einer Immobiliengesellschaft mit Landnutzungsrechten; Der Projektträger einer Immobiliengesellschaft hat das Recht, Grundstücke zu nutzen und Nutzungsrechte an Grundstücken zu erhalten. Ein weiterer Fall ist das Projekt einer Immobilienwirtschaftsorganisation, die von Organisationen gegründet wird, die Land nutzen, um ein gewerbliches Wohnbauprojekt auf dem Gelände einer Produktions- und Geschäftsanlage umzusetzen, die aufgrund von Umweltverschmutzung verlegt werden muss, oder die Anlage muss gemäß Bauplanung und Stadtplanung verlegt werden.
Pilotprojekte müssen der Verordnung zufolge folgende Bedingungen erfüllen: Der Umfang der Landfläche und des Grundstücks, auf dem das Projekt umgesetzt wird, muss mit der Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanung auf Bezirksebene bzw. der Stadtplanung im Einklang stehen.
Der Umfang des Grundstücks und der Parzelle für die Projektumsetzung entspricht dem genehmigten örtlichen Wohnungsbauprogramm und -plan.
Der Umfang der Grundstücke und Parzellen für die Projektumsetzung ist in der Liste der Grundstücke enthalten, auf denen das Pilotprojekt umgesetzt werden soll, das vom Volksrat der Provinz gemäß den Bestimmungen dieser Resolution genehmigt wurde.
Für den in dieser Entschließung genannten Fall liegt eine schriftliche Genehmigung des Volkskomitees der Provinz für die Vereinbarung zum Erhalt von Landnutzungsrechten zur Umsetzung des Pilotprojekts vor, was zugleich eine in der Entschließung genannte Bedingung darstellt.
Immobilienunternehmen müssen die in den Gesetzen zu Grundstücken, Wohnungen, Immobiliengeschäften, Investitionen und anderen relevanten Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen.
Pilotprojekt für gewerblichen Wohnungsbau auf landwirtschaftlichen Flächen
Gemäß der Resolution ist es Immobilienunternehmen, die Pilotprojekte umsetzen, gestattet, zur Umsetzung von Pilotprojekten Landnutzungsrechte zu übertragen und den Nutzungszweck für einen, einige oder die folgenden Grundstückstypen zu ändern: landwirtschaftliche Flächen; nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen, keine Wohnflächen; Wohngrundstück und sonstiges Grundstück auf demselben Grundstück im Falle einer Vereinbarung über den Erhalt von Landnutzungsrechten.
Bei der Auswahl der Pilotprojekte müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Sie müssen in städtischen Gebieten oder Gebieten umgesetzt werden, die für die städtische Entwicklung vorgesehen sind. Die gesamte Wohnfläche in Pilotprojekten (einschließlich bestehender Wohnflächen und Flächen, bei denen eine Nutzungsänderung zu Wohnflächen erwartet wird) darf während des Planungszeitraums 30 % der zusätzlichen Wohnfläche (im Vergleich zum aktuellen Stand der Wohnnutzung) gemäß dem genehmigten Flächenzuteilungs- und Zonenplan in der Provinzplanung für den Zeitraum 2021–2030 nicht überschreiten; Nicht in den in Absatz 4, Artikel 67 des Bodengesetzes genannten Projekten enthalten.
Für den in Punkt a, Absatz 1, Artikel 1 der Entschließung genannten Fall darf sich die Landfläche, auf der das Pilotprojekt umgesetzt werden soll, nicht auf der Liste der Arbeiten und Projekte befinden, für die eine Landrückgewinnung erforderlich ist und die vom Volksrat der Provinz gemäß den Bestimmungen in Absatz 5, Artikel 72 des Bodengesetzes genehmigt wurde.
Das Volkskomitee der Provinz legt dem Volksrat derselben Ebene die Liste der Landflächen zur Genehmigung vor, auf denen das Pilotprojekt umgesetzt werden soll. Gleichzeitig genehmigt es die Liste der Arbeiten und Projekte, für die gemäß den Bestimmungen in Absatz 5, Artikel 72 des Bodengesetzes eine Landrückgewinnung erforderlich ist.
Für die Gebiete der Landesverteidigung und der Sicherheitsgebiete, deren Abtrennung aus den Landesverteidigungs- und Sicherheitsgebieten geplant ist und die die in Absatz 2, Artikel 3 dieser Resolution genannten Bedingungen erfüllen, die aber noch nicht an die lokale Verwaltung übergeben wurden, wird dem Ministerium für Nationale Verteidigung und dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit vorrangig die Durchführung eines Pilotprojekts eingeräumt, um den Verkauf, die Vermietung und den Mietkauf für Offiziere und Soldaten der Streitkräfte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu priorisieren.
Die Resolution tritt am 1. April 2025 in Kraft und wird für fünf Jahre umgesetzt.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Resolution können Immobilienunternehmen, die Pilotprojekte entsprechend dem im Investitionsprojekt verzeichneten Fortschritt umsetzen, mit der Umsetzung fortfahren, bis das Projekt abgeschlossen ist. Der Empfänger von Landnutzungs- und Eigentumsrechten an Grundstücken im Rahmen des Pilotprojekts hat die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten eines Landnutzers und Grundstückseigentümers.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/thi-diem-lam-nha-o-thuong-mai-thong-qua-thoa-thuan-nhan-quyen-su-dung-dat.html
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