Änderungen der Bedingungen für die 100%ige Übernahme der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungskosten im Jahr 2025

Báo Dân tríBáo Dân trí17/12/2024

(Dan Tri) – Mit Inkrafttreten des überarbeiteten Gesetzes zur Krankenversicherung (HI) werden auch die Bedingungen für die Erstattung von 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen für Personen angepasst, die fünf Jahre in Folge an der HI teilnehmen.


Thay đổi điều kiện hưởng 100% chi phí khám chữa bệnh trong năm 2025 - 1

Der größte Vorteil für Menschen, die fünf Jahre lang ununterbrochen krankenversichert waren, besteht darin, dass ihnen die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen zu 100 % erstattet werden (Abbildung: Minh Nhat).

Vor dem 07.01.2025

Im Jahr 2025 werden die Regelungen zur Krankenversicherung in zwei unterschiedlichen Phasen umgesetzt.

Für den Zeitraum vor dem 1. Juli 2025 gilt das aktuelle Gesetz zur Krankenversicherung, nämlich das Sozialversicherungsgesetz 2008, das 2014 geändert und durch eine Reihe weiterer Gesetze ergänzt wurde (im Folgenden als „Gesetz zur Krankenversicherung 2014“ bezeichnet).

Nach dem geltenden Krankenversicherungsgesetz sind mit Ausnahme einiger Sondergruppen, die Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung in Höhe von 95 bis 100 Prozent der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen haben, die meisten Krankenversicherten nur zu 80 Prozent krankenversichert.

Allerdings genießen Personen, die 5 Jahre lang ununterbrochen krankenversichert sind, größere Vorteile, beispielsweise übernimmt die Krankenversicherung 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen (unter bestimmten Bedingungen).

Konkret heißt es in Artikel 22 des geltenden Krankenversicherungsgesetzes, der die Höhe der Leistungen der Krankenversicherung festlegt und in Artikel 14 der Verordnung Nr. 146/2018/ND-CP ausführlich geregelt ist: Krankenversicherten werden 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen erstattet, wenn der Patient mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre krankenversichert war und die Zuzahlung für die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen im entsprechenden Jahr höher ist als das Grundgehalt für sechs Monate, außer in Fällen, in denen die Selbstuntersuchung und -behandlung nicht den Anforderungen entspricht.

Damit die Krankenkasse die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen zu 100 % übernimmt, müssen Krankenversicherte drei Voraussetzungen erfüllen.

Erstens muss die Person mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre lang krankenversichert gewesen sein (vom Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bis zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung und Behandlung).

Zweitens: Wenden Sie sich für die Behandlung an die richtige medizinische Einrichtung.

Drittens muss die Höhe der Zuzahlung für die medizinischen Untersuchungs- und Behandlungskosten im Jahr höher sein als sechs Monatsgrundgehälter (berechnet ab der Zeit der Teilnahme an der Krankenversicherung für fünf aufeinanderfolgende Jahre).

Das heißt: Wenn der Betrag, den der Patient im Laufe des Jahres für die medizinische Untersuchung und Behandlung selbst zahlt, höher ist als sechs Monatsgrundgehälter, wird der Anteil, der diese sechs Monatsgrundgehälter übersteigt, von der Krankenkasse übernommen.

Vom 1. Januar 2025 bis vor den 1. Juli 2025 beträgt das Grundgehalt 2,34 Millionen VND, das Grundgehalt für 6 Monate beträgt 14,04 Millionen VND.

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Selbstbeteiligungsbetrag für die Kosten der medizinischen Untersuchung und Behandlung eines Krankenversicherten in fünf aufeinanderfolgenden Jahren über 14,04 Millionen VND liegt und der Patient sich zur Untersuchung und Behandlung in die richtige medizinische Einrichtung begibt, übernimmt die Krankenversicherung 100 % der Kosten der medizinischen Untersuchung und Behandlung.

Ab 1.7.2025

Am 27. November verabschiedete die 15. Nationalversammlung in ihrer 8. Sitzung das Gesetz Nr. 51/2024/QH15 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Krankenversicherungsgesetzes (bezeichnet als „Krankenversicherungsgesetz 2024“). Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Daher ändert sich ab dem 1. Juli 2025 gemäß dem Krankenversicherungsgesetz 2024 die Regelung zur Erstattung von 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen für Personen, die fünf Jahre in Folge krankenversichert waren.

Konkret wurden im Krankenversicherungsgesetz von 2024 einige Anpassungen an Artikel 22 vorgenommen, der die Höhe der Krankenversicherungsleistungen für Krankenversicherte regelt.

Unter Punkt d, Absatz 1, Artikel 22 des Krankenversicherungsgesetzes 2024 ist festgelegt, dass Krankenversicherte 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen erstattet bekommen, wenn der Patient mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre krankenversichert war und die Höhe der Selbstbeteiligung für die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen im Jahr der korrekten medizinischen Untersuchung und Behandlung sechsmal höher ist als der Referenzbetrag.

Damit die Krankenkasse ab dem 1. Juli 2025 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen übernimmt, müssen die Krankenversicherten also drei Voraussetzungen erfüllen.

Erstens muss die Person mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre lang krankenversichert gewesen sein (vom Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bis zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung und Behandlung).

Zweitens: Wenden Sie sich für die Behandlung an die richtige medizinische Einrichtung.

Drittens ist die jährliche Zuzahlung für die Kosten medizinischer Untersuchungen und Behandlungen sechsmal höher als der Referenzbetrag. Dies ist ein wichtiger Meilenstein zur Berechnung des Zeitpunktes, ab dem Krankenversicherte Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung haben, die 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen abdecken.

In Artikel 2, Absatz 9 des Krankenversicherungsgesetzes von 2024 heißt es: „Der Referenzbetrag ist der von der Regierung festgelegte Betrag zur Berechnung der Beitrags- und Leistungshöhe einer Reihe von Fällen, die an der in diesem Gesetz vorgeschriebenen Krankenversicherung teilnehmen.“

Wenn die Regierung den Referenzbetrag festlegt, wird sich das Gesundheitsministerium daher auf diesen Referenzbetrag stützen, um eine Orientierung für die Berechnung der Höhe der Zuzahlung zu den Kosten medizinischer Untersuchungen und Behandlungen zu bieten. Dieser dient als Meilenstein für die Berechnung des Zeitpunkts, ab dem Krankenversicherte Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen haben, die 100 % der Kosten medizinischer Untersuchungen und Behandlungen abdecken.


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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/thay-doi-dieu-kien-huong-100-chi-phi-kham-chua-benh-trong-nam-2025-20241216123721040.htm

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