Antwort: Gemäß dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Krankenversicherung (HI) im Jahr 2024 werden die Zahlung und Abrechnung zwischen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen und den Sozialversicherungsträgern wie folgt durchgeführt:
Innerhalb der ersten 15 Tage eines jeden Monats ist die Einrichtung der Krankenversicherung für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen dafür verantwortlich, der Sozialversicherungsanstalt eine Zusammenfassung des Antrags auf Übernahme der Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen der Krankenversicherung des Vormonats zuzusenden; Innerhalb der ersten 15 Tage eines jeden Quartals ist die Krankenversicherungseinrichtung verpflichtet, dem Sozialversicherungsträger einen Bericht über die Abrechnung der Krankenversicherungskosten für das vorangegangene Quartal zu übermitteln;
Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Erhalts des Abrechnungsberichts der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung für das vorherige Quartal ist die Sozialversicherungsagentur dafür verantwortlich, die Bewertungsergebnisse und die Abrechnungsnummer der von der Krankenversicherung gedeckten medizinischen Untersuchungs- und Behandlungskosten, einschließlich der tatsächlichen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungskosten im Rahmen der Leistungen und Krankenversicherungsleistungen, der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung mitzuteilen. Für das vierte Quartal des Jahres beträgt die Frist für die Mitteilung der Beurteilungsergebnisse und die Abrechnung der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen der Krankenversicherung höchstens 60 Tage ab dem Datum, an dem die Sozialversicherungsagentur den Abrechnungsbericht der Einrichtung für medizinische Untersuchungen und Behandlungen für das vierte Quartal erhält.
Innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Mitteilung der Abrechnungsnummer der Untersuchungs- und Behandlungskosten der Krankenversicherung muss die Sozialversicherungsanstalt die Zahlung an die Einrichtung für medizinische Untersuchung und Behandlung leisten.
Die jährliche Abrechnungsbeurteilung der Krankenkasse muss bis zum 1. Oktober des Folgejahres erfolgen.
Alle Informationen und Kommentare, die einer Klärung bedürfen, senden Sie bitte an die Redaktion für Partei- undPolitikangelegenheiten , People's Army Newspaper, Nr. 7 Phan Dinh Phung, Hoan Kiem, Hanoi; Telefon: 069.554119; 024.37478610; E-Mail: [email protected]. |
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Quelle: https://baodaknong.vn/thanh-toan-quyet-toan-giua-co-so-kham-benh-chua-benh-va-co-quan-bao-hiem-xa-hoi-250271.html
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