Änderung der Vorschriften über die Ausbildung von Besatzungsmitgliedern auf Binnenschiffen

Báo Giao thôngBáo Giao thông01/08/2024

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Erhöhung der Anzahl geschulter und zertifizierter Besatzungsmitglieder

Nach Angaben des Verkehrsministeriums haben Ausbildungseinrichtungen für Besatzungsmitglieder und Fahrer von Binnenschiffsfahrzeugen nach Inkrafttreten des Rundschreibens Nr. 03/2017 Lehrbücher und Unterrichtsinhalte für die Ausbildung von Besatzungsmitgliedern und Fahrern von Binnenschiffsfahrzeugen auf Grundlage der Vorschriften zu Ausbildungsinhalten und -programmen herausgegeben.

Sửa quy định đào tạo thuyền viên phương tiện thuỷ nội địa- Ảnh 1.

In den letzten sieben Jahren ist die Zahl der ausgebildeten und mit Berufszertifikaten ausgestatteten Besatzungsmitglieder und Fahrer von Binnenschiffen gestiegen (Foto: Ta Hai).

Dementsprechend umfasst das Schulungsprogramm zur Aufwertung des Certificate of Professional Competency (GCNKNCM) für Besatzungsmitglieder und Fahrer von Binnenschiffsfahrzeugen Kapitäne und Chefingenieure.

Dabei ist das Kapitänszeugnis in vier Klassen unterteilt: erste Klasse, zweite Klasse, dritte Klasse und vierte Klasse.

Das Zertifikat als Chefingenieur ist in drei Klassen unterteilt: die erste, zweite und dritte, entsprechend den für jeden Typ und jede Klasse geeigneten Ausbildungsprogrammen.

Die Programme sind so konzipiert, dass sie grundsätzlich den praktischen Arbeitsanforderungen von Besatzungsmitgliedern auf Binnenschiffen entsprechen.

Das Ausbildungsprogramm für Berufszertifikate (CCCM) für Seeleute und Fahrer von Binnenschiffsfahrzeugen, einschließlich Berufs-CCCM und Spezial-CCCM, ist in neun Typen unterteilt, die neun Ausbildungsprogrammen einschließlich Seeleute entsprechen. Mechaniker; Fahrzeug fahren; Kontrolle des Fahrzeugs bei hoher Geschwindigkeit; Küstenfahrzeugkontrolle; sicheres Arbeiten an Küstenfahrzeugen; Sicherheit bei der Arbeit auf Öltankern; Sicherheit bei der Arbeit auf Chemikalientransportfahrzeugen; sicheres Arbeiten an Flüssiggasfahrzeugen.

Infolgedessen stieg im Zeitraum 2017–2023 die Zahl der geschulten und neu erteilten Besatzungsmitglieder und Fahrzeugführer auf 67.084 GCNKNCM, was einer Steigerung von 38 % gegenüber zuvor entspricht. Gleichzeitig wurden 50.219 neue CCCMs ausgegeben, was einem Anstieg von 32 % gegenüber dem Zeitraum vor dem Rundschreiben entspricht.

Was die Anzahl der Ausbildungsstätten betrifft, so gibt es mit Stand Ende Dezember 2023 bundesweit aktuell 20 Einrichtungen, die die Ausbildung von Besatzungsmitgliedern und Binnenschiffsführern anbieten. Davon verfügt der Norden über 7 Erleichterungen (ausgestellt von der vietnamesischen Binnenwasserstraßenverwaltung), die Zentralregion über 3 Erleichterungen, die vom Verkehrsministerium ausgestellt wurden, und der Süden über 10 (8 Erleichterungen, die von der vietnamesischen Binnenwasserstraßenverwaltung ausgestellt wurden, 2 Erleichterungen, die vom Verkehrsministerium ausgestellt wurden).

Das Problem besteht darin, dass die Mitglieder der Flussbesatzung auch die Navigation erlernen müssen.

Der bemerkenswerte Punkt im Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens sind die vorgeschlagenen Änderungen bei der Ausbildung zur Ausstellung des Kompetenzzeugnisses für Kapitäne.

Laut Verkehrsministerium umfassen die Ausbildungsinhaltsregelungen zur Erteilung von Kapitänspatenten der 3. und 1. Klasse derzeit viele maritime Themen (Geographie, Seekartenführung, Seenavigation…).

Die meisten Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen arbeiten jedoch auf Flüssen und Kanälen (auf Schiffen der Klasse VR-SI, VR-SII). Nur wenn Besatzungsmitglieder auf Schiffen der VR-SB-Klasse arbeiten (Binnenschiffsbesatzungen auf Küstenrouten), müssen sie Kenntnisse in Navigation, Seekartenführung, geografischen Koordinatensystemen, Längen- und Breitengraden usw. anwenden.

Tatsächlich handelt es sich bei den etwa 260.000 Binnenschiffsfahrzeugen jedoch nur um ca. 3.000 VR-SB-Fahrzeuge.

Daher wird das Erlernen maritimer Kenntnisse für Besatzungsmitglieder, die nur auf Flüssen und Kanälen (auf VR-SI- und VR-SII-Schiffen) arbeiten, als nicht wirklich notwendig erachtet.

Darüber hinaus müssen Besatzungsmitglieder, die auf Fahrzeugen der Stufe VR-SB arbeiten, gemäß Rundschreiben Nr. 39/2019 zusätzlich zu dem dem Fahrzeug entsprechenden Kompetenzzertifikat über ein spezielles CCCM verfügen, das dem Fahrzeugtyp entspricht.

Mittlerweile umfassen die Inhalte und das Ausbildungsprogramm dieses Zertifikates auch Kenntnisse im Bereich der Seefahrt (Nautische Geographie, Hydrometeorologie, Regeln zur Kollisionsverhütung auf See, Schiffsmanöver auf See…).

Von hier aus schlägt der Rundschreibenentwurf vor, das Ausbildungsprogramm für Kapitäne erster und dritter Klasse in folgender Richtung zu ändern: Übertragung maritimer Inhalte aus dem Kapitäns-Aufstiegsausbildungsprogramm in die Inhalte des Berufszertifikats zur Führung von Küstenfahrzeugen, um Doppelungen zu vermeiden.

Diese Änderung wird dazu beitragen, den Zeitaufwand für das Erlernen unnötiger Kenntnisse für Besatzungsmitglieder zu verringern, die ausschließlich auf Flüssen und Kanälen arbeiten, und so Kosten und Lernzeit für die Studierenden zu reduzieren. Gleichzeitig muss weiterhin die Qualität der an der Küste tätigen Besatzungsmitglieder sichergestellt werden.


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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/sua-quy-dinh-dao-tao-thuyen-vien-phuong-tien-thuy-noi-dia-19224080113114517.htm

Etikett: CrewKapitän

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