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Änderung und Ergänzung einer Reihe neuer Vorschriften zur Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte

Báo Kinh tế và Đô thịBáo Kinh tế và Đô thị17/09/2024

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Insbesondere ändert das Dekret Nr. 114/2024/ND-CP Artikel 3 des Dekrets Nr. 151/2017/ND-CP über die Beschaffung öffentlicher Vermögenswerte, die der Tätigkeit staatlicher Behörden dienen.

Gemäß den neuen Vorschriften werden die Befugnisse, die Anordnung und die Verfahren zur Entscheidung über die Beschaffung öffentlicher Mittel in Fällen, in denen ein Projekt durchgeführt werden muss, gemäß den Bestimmungen anderer einschlägiger Gesetze umgesetzt.

Die Befugnis zur Entscheidung über den Erwerb öffentlichen Vermögens in Fällen, die nicht in den Anwendungsbereich der vorstehenden Vorschriften fallen, wird wie folgt umgesetzt:

- Minister, Leiter von Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und andere zentrale Behörden (Minister, Leiter von zentralen Behörden) verfügen über die Befugnis, über die Beschaffung öffentlicher Mittel zu entscheiden, die den Tätigkeiten staatlicher Behörden unter der Leitung von Ministerien und zentralen Behörden dienen.

- Der Volksrat auf Provinzebene verfügt über die Befugnis, über die Beschaffung öffentlicher Vermögenswerte zu entscheiden, die den Tätigkeiten staatlicher Stellen im Rahmen der örtlichen Verwaltung dienen.

Das Dekret Nr. 114/2024/ND-CP legt fest, dass staatliche Stellen auf Grundlage des Umfangs des zugewiesenen Haushaltsvoranschlags und der zulässigen Finanzierungsquellen die Beschaffung von Vermögenswerten gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes organisieren müssen.

Die Organisation der zentralen Beschaffung von Vermögenswerten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Ausschreibungen und den Bestimmungen von Kapitel VI dieses Dekrets.

Der Erwerb der oben genannten Vermögenswerte umfasst nicht den Erwerb von Dienstleistungen, die dem Betrieb staatlicher Stellen dienen. Der Einkauf von Dienstleistungen für den Betrieb staatlicher Stellen erfolgt gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze.

Ergänzende Regelungen zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Nutzung öffentlicher Güter als Verbrauchsgüter

Gleichzeitig wird durch das Dekret Nr. 114/2024/ND-CP auch Artikel 3a hinzugefügt, der den Kauf, die Verwaltung und die Verwendung öffentlicher Vermögenswerte als Verbrauchsgüter regelt, die den Aktivitäten staatlicher Stellen dienen.

Verbrauchsgüter sind insbesondere Rohstoffe, Arzneimittel, biologische Produkte, Bedarfsartikel, Materialien, Schreibwaren und andere Gegenstände, die nach einmaligem Gebrauch ihre ursprünglichen Eigenschaften, Form und Funktionalität verlieren oder nicht behalten.

Entscheidungsbefugnis über den Kauf von Verbrauchsgütern: Minister und Leiter zentraler Behörden legen die Entscheidungsbefugnis über den Kauf von Verbrauchsgütern fest, die der Tätigkeit staatlicher Behörden unter der Leitung von Ministerien und zentralen Behörden dienen.

Den Volksräten der Provinzen wird die Entscheidungsbefugnis über den Kauf von Verbrauchsgütern übertragen, die der Tätigkeit staatlicher Stellen unter lokaler Verwaltung dienen.

Auf Grundlage des Nutzungsbedarfs, der zugewiesenen Haushaltsschätzungen und der zulässigen Finanzierungsquellen organisieren staatliche Stellen den Einkauf von Verbrauchsmaterialien gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes.

Bei während der Nutzung verloren gegangenen Verbrauchsmaterialien besteht keine Handhabungspflicht seitens der staatlichen Stelle, die die Verbrauchsmaterialien verwaltet und nutzt. Bei Verbrauchsmaterialien, die während der Nutzung nicht verloren gehen, ist die staatliche Stelle, die die Verbrauchsmaterialien verwaltet und nutzt, verpflichtet, diese nach Ablauf des Verfallsdatums oder des Wertes zu vernichten.

Änderung der Vorschriften über das Leasing von Vermögenswerten, die dem Betrieb staatlicher Einrichtungen dienen

Darüber hinaus ändert das Dekret Nr. 114/2024/ND-CP auch Artikel 4 des Dekrets Nr. 151/2017/ND-CP über das Leasing von Vermögenswerten, die dem Betrieb staatlicher Behörden dienen.

Bezüglich der Entscheidungsbefugnis über die Vermietung von Vermögenswerten ist in der Verordnung Nr. 114/2024/ND-CP festgelegt, dass der Minister und der Leiter einer Zentralbehörde die Entscheidungsbefugnis über die Vermietung von Vermögenswerten zur Unterstützung der Tätigkeiten staatlicher Behörden unter der Leitung des Ministeriums oder der Zentralbehörde festlegen.

Den Volksräten der Provinzen wird die Befugnis übertragen, über die Anmietung von Vermögenswerten zu entscheiden, die den Tätigkeiten staatlicher Stellen unter lokaler Verwaltung dienen.

Auf Grundlage des Umfangs des zugewiesenen Haushaltsvoranschlags und der zulässigen Finanzierungsquellen organisieren die staatlichen Stellen die Vermietung von Vermögenswerten gemäß den Bestimmungen des Vergaberechts.

Das Leasing von Vermögenswerten, die dem Betrieb staatlicher Stellen dienen, wie in diesem Artikel beschrieben, umfasst nicht das Leasing von Informationstechnologiediensten und anderen Diensten, die dem Betrieb staatlicher Stellen dienen. Die Inanspruchnahme von Informationstechnologiediensten und anderen Diensten, die der Tätigkeit staatlicher Stellen dienen, erfolgt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung von Investitionen in Informationstechnologieanwendungen unter Verwendung staatlicher Haushaltsmittel und der einschlägigen Gesetze.

Phuong Nhi


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Quelle: https://kinhtedothi.vn/sua-doi-bo-sung-mot-so-quy-dinh-moi-quan-ly-su-dung-tai-san-cong.html

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