Recht auf Berichtigung | SAIGON GIAI PHONG ZEITUNG

Báo Sài Gòn Giải phóngBáo Sài Gòn Giải phóng04/02/2024

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Verbraucher in der Europäischen Union (EU) haben gemäß den vom Europäischen Parlament (EP) und den Regierungen der EU-Mitgliedsländer am 1. Februar vereinbarten Vorschriften künftig das Recht, von Herstellern elektronischer Geräte die Reparatur ihrer Produkte zu verlangen.

Demnach haben Verbraucher innerhalb der zweijährigen Garantiezeit bei technischen Defekten die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch des Produktes. Der Hersteller repariert das Produkt innerhalb der Garantiezeit kostenlos, sofern das Produkt reparierbar ist und die Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für den Austausch des Gerätes. Die Verordnung verpflichtet Hersteller außerdem dazu, innerhalb von fünf bis zehn Jahren nach dem Verkauf ihrer Geräte kostengünstige Reparaturdienste anzubieten.

Die Verordnung tritt noch in diesem Jahr in Kraft und gilt für zahlreiche elektronische Produkte wie Mobiltelefone, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, elektronische Bildschirme, Staubsauger, Datenspeichergeräte usw. Die EU plant, auch Akkus für Elektrofahrräder in diese Liste aufzunehmen. Die Verordnung verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten zudem dazu, mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen umzusetzen, etwa die Bereitstellung von Reparaturgutscheinen, die Einrichtung von Reparaturfonds oder die Unterstützung lokaler Reparaturinitiativen.

Schätzungen zufolge beträgt die Menge an technischen Abfällen in den EU-Ländern bis zu 35 Millionen Tonnen pro Jahr, wenn man die Zahl der Produkte berücksichtigt, die weggeworfen werden, obwohl sie noch verwendbar sind, beispielsweise Geschirrspüler, Fernseher oder Mobiltelefone. Mittlerweile betragen die Kosten für die Anschaffung neuer Ersatzgeräte mehr als 13 Milliarden USD pro Jahr. Deshalb drängen Verbraucher- und Umweltverbände schon seit Langem darauf, dass die EU die Vorschriften verschärft, um Unternehmen einfachere Möglichkeiten zur Reparatur ihrer Produkte zu geben.

Durch die Einigung auf das Recht auf Wiedergutmachung hat die EU ihre Bemühungen unter Beweis gestellt, die vom Menschen verursachten negativen Auswirkungen „wiedergutzumachen“. Die EU hofft, dass die neuen Vorschriften nicht nur dazu beitragen werden, die Menge weggeworfener Technologieprodukte zu reduzieren und so die Umwelt zu schützen, sondern auch Arbeitsplätze zu schaffen und die Abhängigkeit der Union von ausländischen Rohstoffquellen zu verringern.

PERLE


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