Verantwortlichkeiten im Brandschutz und bei der Brandbekämpfung klar definieren
Báo Tin Tức•01/11/2024
Am Morgen des 1. November diskutierte die Nationalversammlung im Rahmen ihres Sitzungsprogramms im Saal eine Reihe von Inhalten mit unterschiedlichen Meinungen zum Gesetzesentwurf zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung.
Der stellvertretende Vorsitzende der Nationalversammlung, Tran Quang Phuong, leitete die Sitzung. Foto: Doan Tan/VNA In seinem Bericht über die Erläuterung, den Empfang und die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zu Brandschutz, Brandbekämpfung und Rettung sagte Le Tan Toi, Vorsitzender des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses, dass der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung nach Erhalt der Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung den Empfang und die sorgfältige Überprüfung des Inhalts des Gesetzesentwurfs anhand der geltenden Rechtsvorschriften angeordnet habe. Recherchieren, ergänzen und vervollständigen Sie den Gesetzesentwurf, um Vollständigkeit und Vereinbarkeit zwischen Regelungsumfang und Inhalt des Gesetzesentwurfs sicherzustellen. Dem Militär übertragene Rettungsmaßnahmen sind in einschlägigen Rechtsdokumenten wie dem Zivilschutzgesetz und dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen usw. ausdrücklich geregelt. Zu den in diesem Gesetz geregelten Rettungsmaßnahmen zählen nur Situationen wie Brände und Unfälle sowie Vorfälle, die sich täglich ereignen, aber nicht das in den einschlägigen Gesetzen vorgeschriebene Zivilschutz- oder Naturkatastrophenrisiko erreichen und den Brandschutz-, Feuerwehr- und Rettungskräften übertragen sind, die die Leitung und Koordination mit anderen einschlägigen Kräften übernehmen. Le Tan Toi, Mitglied des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung und Vorsitzender des Ausschusses für nationale Verteidigung und Sicherheit der Nationalversammlung, legte einen Bericht vor, in dem er den Gesetzesentwurf zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung erläutert, annimmt und überarbeitet. Foto: Doan Tan/VNA Insbesondere wurden laut dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses im Gesetzesentwurf die Verantwortlichkeiten der einzelnen Subjekte in dieser Tätigkeit ergänzt und klar definiert, darunter: Verantwortlichkeiten des Leiters der Einrichtung; Fahrzeughalter; Investitionsentscheider, Investoren, Fahrzeughalter, Agenturen, Organisationen, Einzelpersonen in Bautätigkeiten, Produktion, Montage, Bau und Umbau von Verkehrsmitteln; Haushaltsvorstände, Einzelpersonen und Fälle des Mietens, Leihens und Bewohnens von Häusern, die in den entsprechenden Klauseln von Artikel 7 des Gesetzesentwurfs ausdrücklich genannt sind, wurden akzeptiert und überarbeitet. Der Delegierte der Nationalversammlung der Provinz Quang Binh, Nguyen Minh Tam, spricht. Foto: Doan Tan/VNA Der Gesetzentwurf unterteilt Artikel 17 zum Brandschutz im Wohnungsbau außerdem in zwei Artikel, nämlich einen Artikel zum Brandschutz im Wohnungsbau und einen Artikel zum Brandschutz im Wohnungsbau in Kombination mit Produktion und Gewerbe. Gleichzeitig sollten die Vorschriften für diese beiden Typen umfassender und angemessener klassifiziert und ergänzt werden. Die Brandschutzvorschriften für Einrichtungen sollen vollständig ergänzt und im angenommenen und überarbeiteten Artikel 22 des Gesetzesentwurfs konkret dargelegt werden. Vorschriften zur Gewährleistung der Brandschutz- und Kampfsicherheit bei der Installation und Nutzung von Elektrizität für das tägliche Leben und die Produktion erhalten und umfassend überarbeiten, um die Durchführbarkeit und Nichtüberschneidung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Der Delegierte der Nationalversammlung der Provinz Dak Nong, Duong Khac Mai, spricht. Foto: Doan Tan/VNA Bezüglich der Vorschriften für die Brandschutz- und Brandbekämpfungsdienste sagte Herr Le Tan Toi, dass der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung den oben genannten Ansichten zustimme, dass es notwendig sei, die Politik der Partei zur „Förderung der Sozialisierung der Brandschutz- und Brandbekämpfungsarbeit“ umzusetzen, günstigere Bedingungen für Einrichtungen und Unternehmen zu schaffen, die sich mit der Beratung, dem Entwurf, der Konstruktion, der Herstellung, dem Import und dem Handel von Mitteln und Ausrüstungen zur Brandschutz- und Brandbekämpfung befassen, und Einzelpersonen und Organisationen zu ermutigen, sich an Aktivitäten zur Brandschutz-, Brandbekämpfung und Rettung zu beteiligen. Um die Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung zu berücksichtigen und für mehr Rechtskonsistenz zu sorgen, hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung angeordnet, die Bestimmung aus diesem Gesetzesentwurf zu streichen, die Brandschutz- und Brandbekämpfungsdienste als bedingten Investitionssektor betrachtet. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, das Investitionsgesetz Nr. 61/2020/QH14 zu ändern und diese Bestimmung aus Abschnitt 11 des Anhangs IV des Investitionsgesetzes zu streichen“, sagte Herr Le Tan Toi.
Ha Sy Huan, Delegierter der Nationalversammlung der Provinz Bac Kan, spricht. Foto: Doan Tan/VNA Darüber hinaus wurden in den Gesetzesentwurf Regelungen zu finanziellen Mitteln und zur Sicherstellung der Bedingungen für Brandschutz-, Brandbekämpfungs- und Rettungsmaßnahmen aufgenommen, überarbeitet und ergänzt, die Übergangsbestimmungen neu gestaltet und eine Bestimmung zu Handhabungseinrichtungen und -konstruktionen abgetrennt, die den Anforderungen für Brandschutz und Brandbekämpfung nicht genügen und vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Betrieb genommen werden. Sitzungsansicht. Foto: Doan Tan/VNA Der der Nationalversammlung in der 8. Sitzung vorgelegte Gesetzentwurf zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung besteht aus 9 Kapiteln mit 59 Artikeln. Kürzung von 6 Artikeln im Vergleich zum zuvor von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf. Auch hinsichtlich der Inhalte von Erläuterung, Annahme und Überarbeitung herrschte zwischen der für die Überprüfung zuständigen und der ausarbeitenden Agentur Konsens und Einigkeit. Dieses Gesetz regelt den Brandschutz, die Brandbekämpfung, die Rettung und die Hilfeleistung; Kräfte, Mittel, Sicherstellung der Betriebsbedingungen sowie Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der zuständigen Behörden, Organisationen, Haushalte und Einzelpersonen bei Brandschutz-, Brandbekämpfungs-, Rettungs- und Bergungstätigkeiten.
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