Der Minister für Planung und Investitionen hat gerade das Rundschreiben Nr. 19/2024/TT-BKHDT unterzeichnet und herausgegeben, das die Vorbereitung, Beurteilung, Zuweisung, Anpassung, Überwachung und Auswertung von Plänen, Programmen, Aufgaben und öffentlichen Investitionsprojekten im Nationalen Informationssystem und der Datenbank für öffentliche Investitionen regelt.

Der Regelungsumfang des Rundschreibens umfasst dementsprechend die Erstellung, Beurteilung, Zuweisung, Anpassung, Überwachung und Auswertung mittelfristiger und jährlicher öffentlicher Investitionspläne unter Verwendung von Mitteln aus dem Zentralhaushalt, Mitteln aus dem lokalen Haushalt und Mitteln aus gesetzlichen Einnahmequellen staatlicher Stellen und öffentlicher Dienstleistungseinheiten für Investitionen.
Gleichzeitig müssen öffentliche Investitionspläne überwacht und bewertet werden, indem für Entwicklungsinvestitionen Reservefonds, Einnahmesteigerungen, Ausgabeneinsparungen, Überschüsse und andere staatliche Haushaltsquellen genutzt werden. Verwalten Sie Informationen, Daten, überwachen und bewerten Sie Programme, Aufgaben, Projekte und andere öffentliche Investitionsobjekte unter Verwendung öffentlichen Investitionskapitals auf dem System.
Das Rundschreiben gilt für Agenturen, Einheiten, Organisationen und Einzelpersonen, die an der Vorbereitung, Beurteilung, Zuweisung, Anpassung, Überwachung und Auswertung von Plänen, Programmen, Aufgaben, Projekten und anderen öffentlichen Investitionsobjekten im System im Rahmen der in Artikel 1 des Rundschreibens festgelegten Regelung beteiligt sind oder damit in Zusammenhang stehen. Andere Programme, Aufgaben, Projekte und öffentliche Investitionsobjekte, die gemäß dem Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen Staatsgeheimnisse erfordern, unterliegen nicht dem Rundschreiben 19.
Zur Kontoerteilung, Autorisierung und Authentifizierung von Informationen und Daten erteilt das Ministerium für Planung und Investitionen auf Grundlage der Kontoregistrierungsvorschläge von Ministerien sowie zentralen und lokalen Behörden Konten und autorisiert sie entsprechend der registrierten Anfrage. Das Vorschlagen, Einreichen, Genehmigen und Melden von Informationen und Daten im System basiert auf der Autorisierung registrierter Konten und muss gemäß den Verfahren des Systems durch die digitale Signatur des Kontoverwalters authentifiziert werden.
Das Rundschreiben legt die Erstellung, Bewertung, Zuweisung und Anpassung mittelfristiger und jährlicher öffentlicher Investitionspläne im System klar fest. Berichterstattung über die Umsetzung öffentlicher Investitionspläne, -programme und -projekte im System; Austausch und Synchronisierung von Daten und Veröffentlichung von Informationen zum Auszahlungsstatus öffentlicher Investitionspläne aus dem Staatshaushalt.
Das Ministerium für Planung und Investitionen ist für die Organisation des Aufbaus, der Verwaltung und der Implementierung des nationalen Informationssystems und der Datenbank zu öffentlichen Investitionen verantwortlich. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Investitionen entwickelt das Ministerium für Planung und Investitionen Grundsätze, Kriterien, Informationsfelder, Daten und Berichtsformulare für das System, um die in das System eingegebenen Informationen und Daten zusammenzufassen, zu überprüfen und zu bewerten.
Gleichzeitig werden Programme, Aufgaben, Projekte und andere öffentliche Investitionsobjekte sowie öffentliche Investitionspläne von Ministerien sowie zentralen und lokalen Behörden im System zusammengefasst, überprüft und überwacht, um sie den zuständigen Behörden wie vorgeschrieben zu melden. Leiten und fordern Sie die zuständigen Behörden und Organisationen auf, die Bestimmungen dieses Rundschreibens zu aktualisieren und entsprechend zu berichten. Gleichzeitig leiten Sie landesweit Schulungen und Anleitungen zur Verwaltung, zum Betrieb und zur Nutzung des Systems.
Im Rundschreiben heißt es eindeutig, dass Ministerien sowie zentrale und lokale Behörden für die Eingabe und Aktualisierung von Informationen und Daten gemäß den korrekten Verfahren und Anforderungen des Systems verantwortlich sind. Nutzen und verwerten Sie Informationen im Rahmen der Dezentralisierung des Systems bei der Synthese und Überwachung der Umsetzung mittelfristiger und jährlicher öffentlicher Investitionspläne in Ministerien sowie bei zentralen und lokalen Behörden.
Darüber hinaus sind Investoren, Eigentümer von Komponentenprojekten und Programminhaber dafür verantwortlich, Informationen und Berichte gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens umgehend und genau zu aktualisieren. Gleichzeitig tragen Sie die Verantwortung für die in das System eingegebenen Informationen und Daten und sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Meldung und Bereitstellung ungenauer Informationen zum Status der Investitionsumsetzung im Rahmen der Verwaltung verantwortlich.
Das Rundschreiben findet Anwendung bei der Vorbereitung, Beurteilung, Anpassung, Überwachung und Auswertung von Plänen, Programmen, Aufgaben und öffentlichen Investitionsprojekten im Nationalen Informationssystem und der Datenbank für öffentliche Investitionen ab dem öffentlichen Investitionsplan 2025 für Kapital aus dem Zentralhaushalt und ab dem mittelfristigen öffentlichen Investitionsplan für den Zeitraum 2026–2030 für öffentliches Investitionskapital gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Investitionen.
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