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Neue Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und Strafvollstreckung

Việt NamViệt Nam08/11/2023

Im Namen des Politbüros unterzeichnete und erließ Truong Thi Mai, ständiges Mitglied des Sekretariats, die Verordnung Nr. 132-QD/TW (Verordnung Nr. 132) (vom 27. Oktober 2023) zur Machtkontrolle, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und Urteilsvollstreckung. Die Vietnam News Agency stellt hiermit den vollständigen Text der Verordnung Nr. 132 vor.

KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1. Geltungsbereich der Regelung und anwendbare Themen

1. Diese Verordnung regelt die Kontrolle der Macht sowie die Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren (im Folgenden „Prozesstätigkeiten“), der Vollstreckung von Urteilen und anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und der Vollstreckung von Urteilen (im Folgenden „andere damit verbundene Tätigkeiten“).

2. Diese Regelung gilt für Parteikomitees, Parteiorganisationen, Parteimitglieder, zuständige Behörden, Organisationen und Einzelpersonen (kollektiv als zuständige Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bezeichnet) bei der Leitung, Anleitung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen.

Panorama der Abschlusssitzung der 8. Zentralkonferenz, 13. Semester, Morgen des 8. Oktober 2023. Foto: Phuong Hoa/VNA

Artikel 2. Auslegung von Begriffen

In dieser Verordnung werden die folgenden Begriffe wie folgt ausgelegt:

1. Zu den Aktivitäten im Bereich Prozessführung und Vollstreckung gehören: Empfang und Bearbeitung von Informationen über Straftaten, Einleitung, Untersuchung, Verfolgung und Verhandlung von Strafverfahren; Verwaltungs-, Zivil- und Insolvenzfälle beilegen; die Anwendung von Verwaltungsmaßnahmen vor Gericht prüfen und beschließen; Vollstreckung von Gerichtsurteilen und -entscheidungen gemäß den Bestimmungen des Straf-, Verwaltungs-, Zivil-, Konkurs-, Verwaltungsvergehens- und Urteilsvollstreckungsrechts.

2. Zu den sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prozessführung und Urteilsvollstreckung (sonstige damit verbundene Tätigkeiten) gehören: Beurteilung, Vermögensbewertung, Ausschreibung, Versteigerung; Beglaubigung, Beglaubigung; Übersetzung; Verteidigung, Rechtsbeistand, Schutz der Rechte und berechtigten Interessen von Opfern und Prozessbeteiligten; Schlichtung, Dialog vor Gericht; Gerichtsvollzieher, Koordinierung der Vollstreckung, Amnestie; gegenseitige Rechtshilfe und sonstige internationale Zusammenarbeit; Bearbeitung von Vorschlägen, Feedback, Beschwerden und Anzeigen; Schutz von Hinweisgebern, Zeugen, Opfern und anderen Verfahrensbeteiligten.

3. Die Befugnis zur Führung und Vollstreckung von Gerichtsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen besteht in der Befugnis von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, Gerichtsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen sowie andere damit verbundene Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates zu leiten, anzuleiten und durchzuführen.

4. Unter Ausnutzung der eigenen Position und Macht bei Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen versteht man die Handlung einer Behörde, Organisation oder Person, die mit der Leitung, Leitung und Umsetzung von Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven befugt ist und die ihr zugewiesene Position und Macht ausnutzt, um bei der Leitung, Leitung und Umsetzung von Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gegen ihre offiziellen Pflichten zu handeln (die zugewiesenen Aufgaben oder Pflichten nicht zu erfüllen).

5. Missbrauch der Position und Macht bei Rechtsstreitigkeiten und der Vollstreckung von Urteilen ist die Handlung einer Agentur, Organisation oder Person, die über die Befugnis verfügt, Rechtsstreitigkeiten und die Vollstreckung von Urteilen sowie andere damit verbundene Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu leiten, anzuleiten und umzusetzen, wobei die Position und Macht dazu genutzt wird, Dinge zu tun, die über den ihr zugewiesenen Rahmen der Position und Macht hinausgehen.

6. Machtmissbrauch bei Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen liegt vor, wenn eine Behörde, Organisation oder Person mit der Befugnis, Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie andere damit zusammenhängende Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu leiten, anzuleiten und umzusetzen, die über die ihr übertragene Befugnis hinausgehen, und bei der Leitung, Leitung und Umsetzung von Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie anderen damit zusammenhängenden Aktivitäten gegen öffentliche Pflichten verstößt.

7. Korruption bei Rechtsstreitigkeiten und der Vollstreckung von Urteilen liegt vor, wenn eine Person, die eine Position und Autorität bei der Leitung, Steuerung und Umsetzung von Rechtsstreitigkeiten und der Vollstreckung von Urteilen sowie anderen damit verbundenen Aktivitäten innehat, ihre Position und Autorität ausgenutzt und ihre Macht zum persönlichen Vorteil missbraucht hat.

8. Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsaktivitäten ist ein Akt der Herabwürdigung der politischen Ideologie, der Ethik, des Lebensstils, ein Verstoß gegen Vorschriften, Regeln, berufliche Verfahren, ethische Standards, Verhaltenskodizes und eine unsachgemäße Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei und der Gesetze des Staates.

9. Die Kontrolle der Macht sowie die Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten erfordert den Einsatz von Mechanismen und Maßnahmen, um die strikte Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei sowie der Gesetze, Grundsätze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsverfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes des Staates sicherzustellen. Verhindern, erkennen, stoppen und behandeln Sie Verstöße, Amts- und Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption, Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckung von Urteilen und andere damit verbundene Aktivitäten.

10. Zu den Familienmitgliedern zählen Ehemann (Ehefrau); leibliche Eltern, Adoptiveltern, direkte Betreuer; biologischer Vater, Mutter, Adoptivvater, Mutter, direkter Pflegeelternteil der Ehefrau (des Ehemanns); leibliches Kind, Adoptivkind, Schwiegertochter, Schwiegersohn; geschwister; Bruder, Schwester, Geschwister der Ehefrau (des Ehemanns).

11. Zu den Angehörigen zählen Menschen mit familiären Beziehungen; Großeltern; Urgroßeltern; Onkel väterlicherseits, Onkel mütterlicherseits, Tante väterlicherseits, Tante väterlicherseits, Nichte väterlicherseits.

Artikel 3. Grundsätze der Machtkontrolle, der Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten

1. Gewährleistung einer zentralisierten, einheitlichen, engen und umfassenden Führung und Leitung der Partei; Aufsicht über Behörden und gewählte Vertreter, die Vietnamesische Vaterländische Front, Strafverfolgungsbehörden, gesellschaftspolitische Organisationen und das Volk hinsichtlich der Prozessführung, der Vollstreckung von Urteilen und anderer damit verbundener Aktivitäten gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates.

2. Stellen Sie sicher, dass alle Macht durch Mechanismen streng kontrolliert und an Verantwortlichkeiten gebunden ist. Mit Macht geht Verantwortung einher; je höher die Macht, desto größer die Verantwortung.

3. Gewährleistung der Unabhängigkeit, Objektivität, Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Arbeitsregeln, beruflichen Verfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.

4. Gewährleistung von Öffentlichkeit und Transparenz im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates.

5. Alle Verstöße, Amts- und Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten rechtzeitig erkennen, verhindern und strikt behandeln, ohne verbotene Bereiche oder Ausnahmen.

6. Halten Sie sich an die Richtlinien und Vorschriften der Partei sowie an die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Artikel 4. Inhalt der Machtkontrolle, Prävention und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten

1. Kontrolle der Führung, Leitung und Organisation der Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsverfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes des Staates sowie der Arbeit zur Korruptions- und Negativitätsbekämpfung bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

2. Kontrollieren Sie die Erfüllung der Pflichten und Befugnisse von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei der Leitung, Führung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.

Artikel 5. Methoden zur Kontrolle der Macht, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten

1. Führen, leiten und beraten Sie bei der Entwicklung, Verkündung und Umsetzung von Parteirichtlinien und -vorschriften, staatlichen Gesetzen, Arbeitsvorschriften, Berufsverfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes zur Kontrolle der Macht, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

2. Selbstkritik und Kritik, vorbildliche Verantwortung, Öffentlichkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht und andere Maßnahmen zur Kontrolle der Macht sowie zur Verhinderung von Verstößen, Korruption und Negativität leiten, lenken und umsetzen; Bearbeitung von Petitionen, Überlegungen, Beschwerden und Anzeigen bei Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten; Selbstkontrolle, Aufdeckung, Verhinderung und Behandlung von Verstößen, Korruption und Negativität innerhalb der zuständigen Behörden und Organisationen, die Strafverfolgung, Urteilsvollstreckung und andere damit verbundene Aktivitäten durchführen.

3. Die Tätigkeit der zuständigen Behörden und Organisationen bei der Durchführung von Verfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates leiten, anleiten und ausrichten; Aufbau und Perfektionierung der Organisationsstruktur und des Personals, der Parteimitglieder, Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in diesen Behörden.

4. die Erfüllung der Pflichten und Befugnisse zu kontrollieren, zu beaufsichtigen, zu prüfen, zu auditieren und zu überwachen; Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsverfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes des Staates; Bearbeitung von Petitionen, Überlegungen, Beschwerden, Denunziationen und Umsetzung von Maßnahmen zur Vorbeugung, Beendigung und Behandlung von Verstößen, Macht- und Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption, Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen.

5. Leiten und leiten Sie die Bearbeitung von Fällen und Vorfällen gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen. Fordern Sie gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates die Einsichtnahme, Untersuchung, Prüfung und Überprüfung von Entscheidungen von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten an.

KAPITEL II - MACHTKONTROLLE, VERHINDERUNG UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND NEGATIVITÄT IN STREITIGKEITEN UND BEI DER VOLLSTRECKUNG VON URTEILEN

Artikel 6. Handlungen der Vorteilsnahme, des Machtmissbrauchs, der Korruption und der Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten

1. Bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten die Leitung, Anleitung, Beratung und Ausgabe von Dokumenten übernehmen, die den Richtlinien und Vorschriften der Partei und den Gesetzen des Staates zuwiderlaufen.

2. Nichtumsetzung oder unsachgemäße oder unvollständige Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsverfahren, ethischen Standards, Verhaltenskodizes, Pflichten und öffentlichen Dienste des Staates bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.

3. Mangelnde Verantwortung, laxe Führung und Verwaltung, die zu Verstößen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten führen.

4. Vertuschen, Dulden, Unterstützen und unsachgemäßer Umgang mit Verstößen, Ausnutzen, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Macht, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

5. Sich entgegen den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit zusammenhängenden Tätigkeiten einzumischen, diese zu behindern oder zu beeinflussen, sowie die Inspektions-, Aufsichts- und Kontrolltätigkeit von Parteikomitees, Parteiorganisationen, Beratungs- und Unterstützungsorganen der Partei und funktionalen Organen, die Aufsichtstätigkeit von gewählten Organen und Vertretern, der Vaterländischen Front, gesellschaftspolitischen Organisationen und des Volkes in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten, die Vollstreckung von Urteilen und andere damit zusammenhängende Tätigkeiten auszuüben.

6. Untergebene anweisen oder zwingen, Vorschriften und berufliche Verfahren zu verheimlichen, nicht zu melden, falsch zu melden, nicht umzusetzen oder nicht richtig umzusetzen, was zu falschen Ergebnissen beim Empfang und Umgang mit Informationen über Straftaten, bei der Einleitung von Strafverfolgungen, bei Ermittlungen, der Strafverfolgung, dem Prozess, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten führt.

7. Vorsätzliches Nichterhalten oder Nichtbehandeln oder Empfangen oder Behandeln von Informationen über Straftaten, das Einleiten von Gerichtsverfahren zur Beilegung von Verwaltungsfällen, Zivilverfahren, Anträgen zur Beilegung von Zivilsachen, Insolvenzen und Vollstreckungen von Urteilen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Verheimlichen, Verfälschen, Weglassen oder Weitergeben von Informationen über Straftaten oder Fälschen von Aufzeichnungen und Dokumenten oder unrechtmäßiges Vernichten von Beweismitteln oder Beweisstücken.

9. Erlass einer Entscheidung über die Strafverfolgung oder die Nichtverfolgung eines Falles, einer Entscheidung über die Strafverfolgung eines Angeklagten oder die Nichterteilung einer Entscheidung über die Strafverfolgung eines Angeklagten, einer Entscheidung über die Genehmigung oder Aufhebung einer rechtswidrigen Entscheidung über die Strafverfolgung eines Angeklagten; weder einen Schuldigen noch einen Unschuldigen strafrechtlich zu verfolgen oder ein rechtswidriges Urteil oder eine rechtswidrige Entscheidung zu fällen.

10. Entscheidung über die Anwendung, Änderung oder Aufhebung von Präventivmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen, gerichtlichen Maßnahmen, die Änderung des Straftatbestands oder der Strafe, die Befreiung oder Reduzierung der Strafe, die Befreiung oder Reduzierung der straf- oder zivilrechtlichen Haftung, die vorübergehende Aussetzung oder Beendigung der Beilegung eines Falles, eines Vorfalls, die Übertragung eines Falles, die rechtswidrige Zusammenlegung oder Trennung von Fällen.

11. Folter, Erzwingen von Geständnissen, Herbeiführen von Geständnissen oder Anordnen oder Organisieren von Geständnissen gegen den Angeklagten; Druck auf Prozessparteien oder andere Verfahrensbeteiligte auszuüben oder ihnen nahezulegen, Dokumente, Erklärungen oder Darstellungen abzugeben, die nicht objektiv oder wahrheitsgemäß sind.

12. Verzögerung oder Verlängerung der Frist für die Beurteilung und Bewertung von Vermögenswerten unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen; Vorsätzliches Vermeiden oder Verlängern der Frist für die Vorlage der für die Schätzung oder Bewertung angeforderten Dokumente oder das Vorlegen falscher Dokumente; Die Durchführung einer Wertermittlung oder Vermögensbewertung, die nicht den Tatsachen entspricht, oder die Weigerung, eine Wertermittlung oder Vermögensbewertung unter Verletzung des Gesetzes durchzuführen.

13. Ausnutzung des Rechts, eine Schätzung oder eine Immobilienbewertung anzufordern, des Rechts, die Bereitstellung von Aufzeichnungen und Dokumenten anzufordern, oder des Rechts, die Akte zur weiteren Untersuchung zurückzugeben, des Rechts, das Urteil zur erneuten Untersuchung aufzuheben, des Rechts auf Berufung, Überprüfung, Wiederaufnahme des Verfahrens oder des Rechts, eine Erklärung des Urteils anzufordern, um den Prozess der Lösung des Falls, des Vorfalls oder der Vollstreckung des Urteils zum persönlichen Vorteil zu verzögern.

14. Vorschlagen und Beschließen der Verschiebung oder vorübergehenden Aussetzung der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe, der Befreiung von der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe oder deren Verkürzung, der bedingten vorzeitigen Entlassung von Gefangenen, der Verkürzung der Probezeit einer Person, die eine Bewährungsstrafe verbüßt, sowie der Prüfung und des Vorschlags einer rechtswidrigen Amnestie.

15. vorsätzliche Vollstreckung eines Urteils entgegen dem Inhalt eines rechtskräftigen Urteils oder einer rechtskräftigen Entscheidung oder Unterlassung einer Entscheidung zur Vollstreckung eines Urteils, Verzögerung oder Verlängerung der Frist zur Lösung der rechtswidrigen Vollstreckung eines Urteils; Entscheidung über die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen, vorübergehenden Notfallmaßnahmen, Zwangsvollstreckungen aus Urteilen, Absprachen mit Bewertungseinheiten, Versteigerung von Vermögenswerten zur Beschränkung der Käuferschaft, Unterdrückung von Preisen, Senkung der Preise von Vermögenswerten, die Gegenstand einer rechtswidrigen Vollstreckung aus Urteilen sind.

16. Vorsätzliche Verletzung der Vorschriften über die Versiegelung, Entsiegelung, Beschlagnahme von Vermögenswerten, das Einfrieren von Konten, die Beschlagnahme, Sicherung und Handhabung von Beweismitteln, vorübergehend einbehaltenen Vermögenswerten und Vermögenswerten, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen.

17. die Tätigkeit von Verteidigern und Beschützern der legitimen Rechte und Interessen von Opfern und Prozessbeteiligten rechtswidrig zu behindern; Selbstverteidigung, die Beantragung einer Verteidigung, der Schutz legitimer Rechte und Interessen oder die Ausübung des Beschwerde-, Anzeigerechts und anderer Rechte von Opfern, Personen, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen, Prozessparteien, Angeklagten, Personen, die eine Strafe verbüßen, und Personen, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

18. Konsultation, Kontaktaufnahme, Annäherung und Lösung von Angelegenheiten, die nicht den Vorschriften über Besuche, Treffen und Kommunikation mit Angeklagten und Gefangenen entsprechen; dem Angeklagten, dem Strafverbüßer, dem Verurteilten, dem Opfer, dem Strafempfänger, den Parteien oder deren Angehörigen aus persönlichen Gründen oder aus anderen persönlichen Motiven Ärger oder Belästigung zuzufügen.

19. Ausnutzung von Arbeiten, die mit Staatsgeheimnissen oder Arbeitsgeheimnissen in Zusammenhang stehen, zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven; Anordnung oder Bereitstellung bzw. Offenlegung von Informationen, Aufzeichnungen oder Dokumenten im Zusammenhang mit einem Fall oder Vorfall, die gegen Parteivorschriften und staatliche Gesetze verstoßen.

20. Ausnutzung und Missbrauch einer Position, Macht und Autorität zur Aneignung von Eigentum; Ausnutzung des Einflusses auf Personen in Macht- oder Autoritätspositionen oder Fälschung von Arbeitsergebnissen, um sich bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten Vorteile zu verschaffen.

21. Ausnutzung oder Missbrauch der eigenen Position, Macht oder Autorität, um illegale Handlungen oder Entscheidungen durchzusetzen oder zu legalisieren oder um persönliche Angelegenheiten in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu regeln.

22. Annahme von Geschenken (materiellen und immateriellen Vorteilen) in jeglicher Form, um gegen Parteivorschriften und staatliche Gesetze zu verstoßen; Gewährung von Geschenken (direkt oder indirekt in jeglicher Form), um kompetente Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu beeinflussen oder zu beeinflussen, die Ergebnisse der Handhabung von Informationen über Straftaten, Strafverfolgung, Ermittlung, Anklageerhebung, Gerichtsverfahren, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu verfälschen.

23. Verwandten und anderen Angehörigen absichtlich zu erlauben, die eigene Arbeitsposition, den eigenen Titel oder die eigene Autorität zum persönlichen Vorteil auszunutzen oder sich an der Verteidigung oder der Bereitstellung von Rechtsberatung in einem Fall oder einer Angelegenheit zu beteiligen, die man selbst zu lösen hat oder direkt löst.

24. Vorsätzliches Unterlassen, Unterlassen oder Nichtumsetzen der Lösung, fehlerhaften Umsetzung oder Behinderung der Lösung von Empfehlungen, Überlegungen, Beschwerden, Anzeigen, Anträgen im Rahmen von Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

25. Offenlegung von Informationen, Bedrohung, Vergeltung oder Unterdrückung von Personen, die im Rahmen der zugewiesenen Leitung und Verantwortung Empfehlungen abgeben, darüber nachdenken, diese anprangern, Beschuldigungen erheben, darüber berichten oder Informationen zu korrupten und negativen Handlungen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten bereitstellen.

26. Bedrohung, Vergeltung, Unterdrückung oder Bestechung von Personen, die Verbrechen, Korruption oder negative Handlungen in Bezug auf sie selbst oder ihre Familienangehörigen melden, während der Beilegung von Fällen, Vorfällen oder der Vollstreckung von Urteilen.

27. Ausnutzung oder Missbrauch der eigenen Position, Macht oder Autorität bei der Anwendung beruflicher Maßnahmen zur Verletzung der legitimen Rechte und Interessen von Organisationen und Einzelpersonen; Unrechtmäßige Verwendung von Informationen und Dokumenten, die im Rahmen beruflicher Maßnahmen erhoben wurden.

28. Handlungen, die die Vorteilsnahme, den Missbrauch von Positionen, Macht, Machtmissbrauch, Korruption und andere negative Handlungen in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates darstellen.

Artikel 7. Verantwortung der Parteikomitees und -organisationen bei der Kontrolle der Macht, der Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten

Im Rahmen der zugewiesenen Funktionen, Aufgaben und Befugnisse müssen Parteikomitees und -organisationen die Umsetzung folgender Inhalte leiten und anleiten:

1. Beratung bei der Entwicklung, Institutionalisierung und strikten Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei sowie der Gesetze des Staates zu Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten; Setzen Sie Mechanismen zur Machtkontrolle strikt um und verhindern und bekämpfen Sie Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

2. Arbeitsvorschriften, Regeln, berufliche Verfahren, ethische Standards und Verhaltenskodizes überprüfen, überarbeiten, ergänzen, vervollkommnen und strikt umsetzen; Gewährleistung der Unabhängigkeit, Objektivität und Einhaltung der Gesetze durch Ermittler, Staatsanwälte, Richter, Vollstreckungsbeamte und andere zuständige Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.

3. Entscheidungen, Forderungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten strikt umzusetzen; Verfahrensentscheidungen, Urteilsvollstreckungen und rechtswidrige Schlussfolgerungen unverzüglich aufzuheben oder zu ändern; Fordern Sie die Überprüfung unbegründeter oder illegaler Handlungen, Entscheidungen und Schlussfolgerungen auf, empfehlen Sie diese und legen Sie bei den zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen Protest ein.

4. Anfragen, Empfehlungen, Überlegungen, Berichte, Beschwerden, Anzeigen, Beschuldigungen und Informationen von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten umgehend und gemäß den Vorschriften entgegennehmen, lösen und darauf reagieren.

5. Rechtzeitiger Schutz und Belohnung derjenigen, die Verstöße, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten aufdecken, reflektieren, melden, anprangern, informieren, informieren und darüber Auskunft geben; Gehen Sie streng mit Fällen um, in denen Feedback, Empfehlungen, Beschwerden und Denunziationen ausgenutzt werden, um den Ruf von Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen zu verleumden, zu verzerren und zu beleidigen.

6. Implementieren Sie Selbstkritik und Kritik, vorbildliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht, den Aufbau einer Kultur der Integrität und andere Maßnahmen, um Verstöße, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu verhindern.

7. Inspektion, Aufsicht, Prüfung, Audit; Stärkung der Rolle, Verantwortung und Wirksamkeit der Strafverfolgung sowie der Aufsicht über die Justiztätigkeit der Staatsanwaltschaft auf allen Ebenen; Stärkung und Verbesserung der Wirksamkeit der Aufsicht durch Behörden und gewählte Vertreter, die Vietnamesische Vaterländische Front, Strafverfolgungsbehörden, gesellschaftspolitische Organisationen und das Volk über Rechtsstreitigkeiten, die Vollstreckung von Urteilen und andere damit verbundene Aktivitäten; Gemäß den Bestimmungen in Artikel 6 dieser Vorschriften sind Parteiorganisationen, Parteimitglieder und Einzelpersonen, die gegen die Vorschriften verstoßen, diese ausnutzen, ihre Positionen und Befugnisse missbrauchen, ihre Macht missbrauchen, Korruption und Negativität begehen, direkt zu prüfen, zu überwachen, unverzüglich zu erkennen und streng zu behandeln. Leiten, leiten, erleichtern Sie Aktivitäten und setzen Sie Anfragen, Empfehlungen und Schlussfolgerungen von Inspektions-, Aufsichts-, Prüfungs- und Untersuchungsteams strikt um.

8. Leitung der Tätigkeit der zuständigen Behörden und Organisationen bei der Durchführung von Verfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten; Politik zur Behandlung von Fällen und Vorfällen gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates. Antrag auf Einsichtnahme, Untersuchung und Überprüfung von Entscheidungen zuständiger Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten, wenn Informationen vorliegen, die Parteivorschriften und Landesgesetze widerspiegeln, anfordern, empfehlen, beanstanden oder anprangern.

9. Führen Sie die in Artikel 6 dieser Vorschriften genannten Handlungen nicht durch.

Artikel 8. Verantwortlichkeiten der Mitglieder von Parteikomitees, Parteiorganisationen und der Mitglieder der kollektiven Führung von Behörden und Organisationen mit der Befugnis, Verfahren durchzuführen, Urteile zu vollstrecken und andere damit verbundene Tätigkeiten auszuüben

1. Die zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse bei der Leitung, Führung, Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates korrekt und vollständig ausführen.

2. Seien Sie ein Beispiel für die strikte Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsabläufe, ethischen Standards und Verhaltenskodizes des Staates; Vorschriften über verbotene Handlungen und Dinge, die Kader, Parteimitglieder, Beamte, öffentliche Angestellte, Richter, Volksgutachter, Staatsanwälte, Ermittler, Gerichtsvollzieher, Aufseher und andere zuständige Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten nicht tun dürfen; Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen, Selbstkritik, Kritikfähigkeit, Wahrung moralischer Qualitäten, ein ehrlicher, sauberer, unparteiischer, objektiver und fairer Lebensstil bei der Erfüllung öffentlicher Pflichten und andere Maßnahmen zur Kontrolle der Macht, Verhinderung von Korruption und Negativität.

3. Sie dürfen weder Gerichtsverfahren, die Vollstreckung von Urteilen und andere damit zusammenhängende Tätigkeiten noch Inspektions-, Aufsichts-, Prüfungs- oder Audittätigkeiten in diesem Bereich behindern, beeinflussen oder unrechtmäßig beeinträchtigen.

4. Führen Sie regelmäßig Selbstinspektionen und -aufsichten durch, um Verstöße, Amts- und Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten im Rahmen der Verwaltung und Verantwortung umgehend zu erkennen, zu korrigieren und strikt zu behandeln.

5. Übernehmen Sie die direkte Verantwortung für Verstöße, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität in der Einheit, die Ihnen direkt zugewiesen ist und die Verantwortung trägt.

6. Als Mitglied des Parteikomitees, der Parteiorganisation, als Leiter einer Behörde, einer Organisation und als Manager oder Verantwortlicher für das jeweilige Gebiet sind Sie für Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität im Parteikomitee, in der Parteiorganisation, der Behörde, der Organisation und in dem Ihnen zugewiesenen Gebiet verantwortlich.

7. Führen Sie die in Artikel 6 dieser Vorschriften genannten Handlungen nicht durch.

Artikel 9. Verantwortlichkeiten der Leiter von Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen und Organisationen mit der Befugnis, Verfahren durchzuführen, Urteile zu vollstrecken und andere damit verbundene Tätigkeiten auszuüben

1. Leitung, Führung und Wahrnehmung der in Artikel 7 dieser Vorschriften festgelegten Aufgaben; Gleichzeitig sind die in Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 7 und Artikel 8 dieser Verordnung festgelegten Verantwortlichkeiten strikt umzusetzen.

2. Als Führungskraft für Verstöße, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität in Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen und Organisationen im Rahmen der Verwaltung und Verantwortung verantwortlich sein; Mitverantwortung in Fällen, in denen dem Stellvertreter, Mitglied des Parteikomitees, der Parteiorganisation, der Agentur oder der Organisation die direkte Leitung oder Verantwortung übertragen wurde; Tragen Sie die direkte Verantwortung für Verstöße, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität, die in der Ihnen zugewiesenen Einheit für die direkte Leitung und Verantwortung auftreten.

Artikel 10. Verantwortlichkeiten der zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten

1. Erfüllen Sie die in Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 7 und Artikel 8 genannten Pflichten. Gleichzeitig erfüllen Sie, abhängig von Ihrer Position, die in Absatz 4, Absatz 5, Absatz 6 und Artikel 8 dieser Vorschriften festgelegten Aufgaben.

2. Vor dem Gesetz und dem Parteikomitee, der Parteiorganisation und den Leitern der Agenturen, Organisationen und Einheiten für die eigenen Handlungen und Entscheidungen verantwortlich sein. Weigern Sie sich aktiv, Verfahren durchzuführen, Urteile zu vollstrecken und sich an anderen damit verbundenen Aktivitäten in Fällen zu beteiligen, die durch das Verfahrensrecht, das Urteilsvollstreckungsrecht und andere relevante Gesetze vorgeschrieben sind.

3. Befolgen Sie die Anweisungen, Kontrollen, Aufsichten und Prüfungen des Parteikomitees, der Parteiorganisation, der Agenturen, Organisationen, Einheiten, Führungskollektive und der zuständigen Leiter. Setzen Sie das Informations- und Arbeitsberichtsregime strikt gemäß den Vorschriften um.

KAPITEL III - UMGANG MIT VERSTÖSSEN

Artikel 11. Umgang mit Verstößen, Ausnutzung, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität

1. Organisationen und Einzelpersonen, die ihre Positionen und Befugnisse verletzen, ausnutzen, missbrauchen, Macht missbrauchen, Korruption begehen oder sich bei Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten negativ verhalten, müssen gemäß den Parteivorschriften, den Landesgesetzen und den Vorschriften der Behörden, Organisationen und Einheiten streng behandelt werden.

Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität, deren Behandlung nicht geregelt ist, werden auf Grundlage der Satzung und Vorschriften der Partei, der Gesetze des Staates sowie der Satzungen und Vorschriften von Massenorganisationen behandelt.

Im Falle einer Disziplinarmaßnahme, die jedoch als notwendig erachtet wird, muss die zuständige Behörde den Verstoßenden entschieden von seiner aktuellen Arbeitsstelle versetzen, ersetzen, entlassen, entfernen oder kündigen lassen und ihm keine Arbeit im Zusammenhang mit Prozesstätigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten zuweisen; Richter- und Justizassistentenstellen sowie Stellen in Behörden und Organisationen mit anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prozessführung und Urteilsvollstreckung zu widerrufen und nicht wieder zu besetzen.

2. Bei Verstößen, die eine strafrechtliche Verfolgung erfordern, muss der Fall zur Bearbeitung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Es ist strengstens untersagt, den Fall für die interne Bearbeitung zurückzuhalten.

Artikel 12. Umgang mit Verantwortlichkeiten bei Verstößen, Ausnutzung, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität

1. Für Organisationen:

Parteikomitees und -organisationen, die Verstöße, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität im Rahmen der Verantwortung und Autorität der Führung und Leitung zulassen, werden gemäß den Parteivorschriften behandelt.

2. Für die Leiter der Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen, Organisationen und Einheiten:

– Leiter, Mitglieder von Parteikomitees, Parteiorganisationen und Mitglieder des Führungskollektivs von Behörden, Organisationen und Einheiten, die Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten in Behörden, Organisationen, Einheiten und im Rahmen der ihnen zur direkten Leitung und Verantwortung übertragenen Arbeit zulassen, werden gemäß den Parteivorschriften, den staatlichen Gesetzen und den Vorschriften der Behörden, Organisationen und Einheiten behandelt.

- Es wird eine erhöhte Verantwortung in Betracht gezogen, wenn Verstöße, Vorteilsnahme, Machtmissbrauch, Korruption oder Negativität festgestellt werden, ohne dass innerhalb der Behörde die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um Verstöße unverzüglich zu verhindern, zu bewältigen und die Folgen zu beheben, oder wenn nicht unverzüglich gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates Meldung erstattet wird.

- Berücksichtigung einer Haftungsbefreiung in Fällen, in denen eine Kenntnis nicht möglich ist oder innerhalb der Behörde die notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um Verstöße, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption, Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu verhindern und zu stoppen.

- Prüfung einer Befreiung oder Reduzierung der Verantwortung in Fällen, in denen die erforderlichen Maßnahmen proaktiv erkannt und innerhalb der Behörde ergriffen wurden, um Verstöße, Vorteilsnahme, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität zu verhindern, zu bewältigen, die Folgen zu beheben oder der zuständigen Behörde Meldung zu erstatten, um die Folgen von Verstößen, Vorteilsnahme, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität zu bewältigen und zu beheben; oder wenn nachweislich ein Grund vorliegt, mit einer Resolution, Entscheidung, Schlussfolgerung oder Anordnung nicht einverstanden zu sein, die den Parteivorschriften, staatlichen Gesetzen des Kollektivs oder des Leiters des Parteikomitees, der Parteiorganisation, -behörde, -organisation oder -einheit zuwiderläuft.

- Sie werden für eine Befreiung von oder eine Reduzierung der Disziplinarmaßnahmen in Betracht gezogen, wenn Sie proaktiv darum bitten, von Ihrer Position zurückzutreten, zu kündigen oder sich von der Arbeit beurlauben zu lassen, bevor die zuständige Behörde die Angelegenheit entdeckt und behandelt, außer in Fällen einer strafrechtlichen Verfolgung.

KAPITEL IV - DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Artikel 13. Umsetzung

1. Die Zentrale Militärkommission, das Zentrale Parteikomitee für öffentliche Sicherheit, das Parteikomitee des Obersten Volksgerichtshofs, das Parteikomitee der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, das Parteikomitee des Justizministeriums, das Parteikomitee der vietnamesischen Rechtsanwaltskammer, das Parteikomitee der vietnamesischen Anwaltsvereinigung, die der Zentralregierung direkt unterstellten Parteikomitees der Provinzen und Gemeinden sowie die einschlägigen Parteikomitees und -organisationen leiten und leiten die Verbreitung, Konkretisierung und ernsthafte und wirksame Umsetzung dieser Verordnung.

2. Die Parteidelegation der Nationalversammlung, das Parteikomitee der Regierung, das Parteikomitee des Obersten Volksgerichts, das Parteikomitee der Obersten Volksstaatsanwaltschaft und die entsprechenden Parteikomitees und -organisationen leiten und lenken die Überprüfung, Änderung, Ergänzung und Veröffentlichung von Rechtsdokumenten im Zusammenhang mit Prozessaktivitäten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten. Dabei ist auf Strenge, Synchronisierung und Übereinstimmung mit dieser Verordnung zu achten und dürfen keine Schlupflöcher für Ausbeutung, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität lassen.

3. Das Zentrale Inspektionskomitee, das Parteikomitee der Nationalversammlung, das Parteikomitee der Regierung, das Parteikomitee der Regierungsinspektion, das Parteikomitee der staatlichen Rechnungsprüfung und das Parteikomitee der Vietnamesischen Vaterländischen Front leiten und lenken die Überprüfung, Überarbeitung und Beratung zur Vervollständigung und Verbesserung der Inspektions- und Aufsichtsmechanismen der Partei, der Inspektion, Rechnungsprüfung und Aufsicht von Behörden und gewählten Vertretern, der Vaterländischen Front, gesellschaftspolitischen Organisationen, des Volkes und der Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

4. Das Zentralkomitee für innere Angelegenheiten führt den Vorsitz und koordiniert die Arbeit mit dem Zentralen Inspektionskomitee und den zuständigen Parteikomitees und -organisationen, um die Umsetzung dieser Verordnung zu überwachen, zu fordern, zu prüfen und zu beaufsichtigen. Überprüfen und fassen Sie regelmäßig Berichte an das Politbüro und das Sekretariat zusammen.

Artikel 14. Inkrafttreten

Diese Regelung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Sollten während des Umsetzungsprozesses Probleme auftreten oder Änderungs- oder Ergänzungsbedarf bestehen, sind diese dem Politbüro (über die Zentrale Kommission für innere Angelegenheiten) zur Prüfung und Entscheidung zu melden.

Laut VNA/Tin Tuc Zeitung


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