Während das Jahres-/Zeitübertragungspapier für das gesamte Kalenderjahr gültig ist, wird diese Art von Papier nun ab dem Unterzeichnungsdatum ein Jahr lang gültig sein. Darüber hinaus wurde die Liste der Krankheiten, für die in diesem Jahr eine Krankenhausverlegungsbescheinigung ausgestellt wird, auf 141 Krankheiten erweitert, zuvor waren es 62 Krankheiten.
Die neue Regelung zur jährlichen Verlegung medizinischer Einrichtungen gilt für 12 Monate - Illustration: D.LIEU
Am Morgen des 2. Januar hielt die Abteilung für Krankenversicherung (Gesundheitsministerium) eine nationale Konferenz ab, um über das Rundschreiben zu informieren, in dem eine Reihe von Artikeln des Krankenversicherungsgesetzes (HI) im Einzelnen erläutert und deren Umsetzung geregelt wird.
In ihrer Rede auf der Konferenz erklärte Tran Thi Trang, die Leiterin der Krankenversicherungsbehörde, dass das neue Krankenversicherungsgesetz viele wichtige Neuerungen in Bezug auf die Rechte und Leistungen der Krankenversicherten, die Reform der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren usw. enthalte.
Zu den Neuerungen gehört unter anderem, dass bei manchen Erkrankungen die Überweisungsbescheinigung nur noch für 1 Jahr gültig ist (die jeweilige Erkrankung erfordert also nur noch 1 Jahr/Zeit) und so günstige Konditionen für die Versicherten geschaffen werden.
Konkret: Früher umfasste die jährlich veröffentlichte Liste der Krankheiten 62 Krankheiten, heute sind es 141 Krankheiten, was einem Anstieg um 79 Krankheiten entspricht.
„Hinzu kommt: War dieser Überweisungsschein bisher nur bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, d. h. beantragte ein Patient am 1. Dezember einen Überweisungsschein, so war dieser bis zum 30. Dezember nicht mehr gültig und der Patient musste einen neuen Antrag stellen.
Gemäß den neuen Bestimmungen ist dieses Überweisungspapier ab dem Datum der Unterzeichnung 1 Jahr bzw. 12 Monate gültig. „Wenn ein Patient also ab dem 1. Dezember eine Krankenhausverlegungsbescheinigung beantragt, läuft diese am 1. Dezember des folgenden Jahres ab“, erklärte Frau Trang.
Laut Frau Trang handelt es sich dabei um eine besonders sinnvolle Regelung zur Verbesserung der Qualität medizinischer Untersuchungen und Behandlungen. So könnten Patienten Zugang zu einer Reihe von Krankheiten erhalten und diese umgehend behandeln lassen, da hierfür spezielle Fachkenntnisse erforderlich seien, die in Basis- und Ersteinrichtungen nicht umgesetzt werden könnten.
Tragen Sie dazu bei, den Aufwand für die Verlegung von Patienten in medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen zu verkürzen, die Kosten für die Verlegung und den Transport von Patienten zu senken, die Eigenbeteiligung der Haushalte im Zusammenhang mit medizinischen Untersuchungen und Behandlungen zu verringern und gleichzeitig zu einer effizienteren Nutzung der Krankenkassen beizutragen.
„Diese Regelung gewährleistet das Recht der Patienten auf Behandlung, Überwachung und Nutzung neuer, hochwertiger Medikamente und medizinischer Geräte. Zudem bietet sie dem Gesundheitssystem an der Basis bessere Bedingungen für die Entwicklung technischer Fachkenntnisse“, betonte Frau Trang.
Dementsprechend umfasst die Liste der 141 Krankheiten, für die in diesem Jahr Überweisungsscheine ausgestellt werden,: Chromoblastomykose (Farbpilz) und durch Phaeomyces verursachte Abszesse; andere erbliche hämolytische Anämien; Knochenmarkversagen und andere Anämien; disseminierte intravaskuläre Gerinnung (Fibrinolyse); Purpura und andere Blutungszustände; infektionsassoziierte hämophagozytische Lymphohistiozytose; chronisches Nierenversagen, …
Das Gesundheitsministerium beauftragt medizinische Einrichtungen mit der Beratung und Betreuung von Krankenversicherten bei Krankheiten und erteilt ihnen einmal jährlich eine Überweisung ins Krankenhaus, um den größtmöglichen Nutzen für die Patienten sicherzustellen.
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Quelle: https://tuoitre.vn/quy-dinh-moi-ve-giay-chuyen-tuyen-theo-ngay-ky-co-loi-cho-nguoi-benh-20250102103722956.htm
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