Melden Sie sich für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen bei der Krankenkasse an
Das Rundschreiben regelt insbesondere die Anmeldung medizinischer Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Krankenversicherung.
Anmeldung zur ärztlichen Erstuntersuchung und Behandlung bei der Krankenkasse
Rundschreiben zur Regelung der erstmaligen Anmeldung zur ärztlichen Untersuchung und Behandlung im Rahmen der Krankenversicherung wie folgt:
a) Krankenversicherte aller Fächer können sich auf der Ebene der Erstuntersuchung und -behandlung in einer der dem Verteidigungsministerium unterstellten medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen für die Erstuntersuchung und -behandlung der Krankenversicherung anmelden.
b) Unteroffiziere, Soldaten und Kryptografiestudenten, die Lebensunterhaltsbeihilfen erhalten, dürfen sich für eine Erstuntersuchung und -behandlung im Rahmen der Krankenversicherung in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen des Verteidigungsministeriums anmelden, wenn sich der Standort der Militäreinheit und die medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung im selben Bezirk, Ort, derselben Stadt oder Provinz oder in einem Grenzgebiet befinden und die (schriftliche) Genehmigung des Einheitskommandanten auf Regimentsebene oder einer gleichwertigen oder höheren Ebene vorliegt;
c) Offiziere im Rang eines Oberstleutnants oder mit gleichwertigem oder niedrigerem Gehalt sind berechtigt, sich für die Erstuntersuchung und Behandlung in Einrichtungen für medizinische Grunduntersuchungen und -behandlungen anzumelden; Im Falle der Anmeldung zur Krankenversicherungs-Erstuntersuchung und -behandlung auf Facharztniveau mit der (schriftlichen) Zustimmung des Kommandeurs der Regimentseinheit oder einer gleichwertigen oder höheren Einheit, entsprechend dem Standort der Einheit oder dem Wohnort des Krankenversicherungsteilnehmers;
d) Offiziere im Rang eines Oberstleutnants oder mit gleichwertigem Gehalt oder höher sind berechtigt, sich zur Erstuntersuchung und -behandlung in den für den Standort der Militäreinheit oder den Wohnort des Krankenversicherungsteilnehmers geeigneten Einrichtungen für grundlegende und spezialisierte medizinische Untersuchungen und Behandlungen anzumelden;
d) Personen, die gemäß der Anweisung Nr. 52-HD/BTCTW des Zentralen Organisationskomitees der Partei vom 2. Dezember 2005 zur Anpassung und Ergänzung von Personen für medizinische Untersuchungen und Behandlungen in einer Reihe zentraler medizinischer Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung und dem Gesundheitsschutz unterliegen, werden für die erste ärztliche Untersuchung und Behandlung im Rahmen der Krankenversicherung in Einrichtungen für medizinische Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Grund- und Spezialisierung entsprechend dem Standort der Agentur, der Einheit, in der der Krankenversicherungsteilnehmer arbeitet oder wohnt, und anderen Vorschriften des Gesundheitsministeriums registriert;
e) Wenn sich Militärangehörige im Ruhestand zur ersten Krankenversicherungsuntersuchung und -behandlung in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen des Verteidigungsministeriums anmelden, müssen sie die oben genannten Punkte c und d entsprechend ihrem militärischen Dienstgrad oder einem gleichwertigen Gehalt zum Zeitpunkt der Pensionierung und dem Wohnort des Krankenversicherungsteilnehmers einhalten.
g) Offiziere, Berufssoldaten, Unteroffiziere und Soldaten im aktiven Dienst; Ausländische Militärstudenten, die sich für eine Erstuntersuchung und -behandlung in einer medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung des Verteidigungsministeriums anmelden, haben gegen Vorlage ihrer Krankenversicherungskarte und Überweisungsschreiben einer Einheit auf Regimentsebene oder höher Anspruch auf eine Krankenuntersuchung und -behandlung in einer medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung des Verteidigungsministeriums und genießen die gleichen Leistungen wie am Ort der Anmeldung zur Erstuntersuchung und -behandlung.
h) Die in Absatz 5, Artikel 2 dieses Rundschreibens genannten Personen (Verwandte von Offizieren, Berufssoldaten, Personen, die in Sekretariatstätigkeiten arbeiten usw.) werden für die Erstuntersuchung und Behandlung im Rahmen der Krankenversicherung in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen des Verteidigungsministeriums in der Nähe ihres Wohnorts und entsprechend der Reaktionsfähigkeit der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung angemeldet.
Änderung der ursprünglichen Registrierung
Im Rundschreiben heißt es eindeutig: „Krankenversicherten ist es gestattet, innerhalb der ersten 15 Tage eines jeden Quartals den Ort der kassenärztlichen Erstuntersuchung und Behandlungsanmeldung zu wechseln.“
Die Sozialversicherungsanstalt ändert den Ort der Erstuntersuchung und Behandlungsregistrierung des Krankenversicherungsteilnehmers auf der Krankenversicherungskarte in Papierform oder in der Krankenversicherungskartendatenbank.
Patientenübergabe zwischen kassenärztlichen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen
Die Verlegung von Patienten zwischen kassenärztlichen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen richtet sich nach dem Gesundheitszustand des Patienten und der fachlichen Leistungsfähigkeit der kassenärztlichen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung; Über die Entscheidung entscheidet die Medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung nach Maßgabe der fachlichen Anforderungen und der medizinisch-untersuchungs- und behandlungsrechtlichen Bestimmungen.
Verlegen Sie Patienten zwischen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen auf dem gleichen Niveau der medizinischen Untersuchung und Behandlung, von medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen der Primärmedizin zu medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen der Basismedizin, von medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen der Basismedizin zu medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen der Spezialmedizin entsprechend den fachlichen Anforderungen und dem Gesundheitszustand des Patienten. In Fällen, die über die fachliche Kompetenz hinausgehen, ist die medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung dafür verantwortlich, den Patienten unverzüglich in eine andere medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung zu überweisen, die dem Zustand des Patienten und dem Umfang der beruflichen Tätigkeit der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung, in die der Patient überwiesen wird, angemessen ist.
Verlegung von Patienten, die sich in einem stabilen Zustand befinden, aus spezialisierten oder grundlegenden medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen in medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen mit geringerer oder gleicher technischer Expertise im Falle einer Überlastung der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung oder zur Behandlung, Überwachung oder Weiterbehandlung chronischer Krankheiten gemäß der vom Gesundheitsminister festgelegten Krankheitsliste oder gemäß den Wünschen des Patienten, seines gesetzlichen Vertreters oder gemäß den Anforderungen der militärischen Personalverwaltung.
In folgenden Fällen werden Patienten auf eine höhere Ebene verlegt (außer in Notfällen):
a) Überschreitung der Behandlungskapazität der angrenzenden Ebene;
b) Bei Patienten werden bestimmte seltene Krankheiten, schwere Krankheiten, Krankheiten, die einen chirurgischen Eingriff erfordern, oder hochtechnologische Krankheiten gemäß der vom Gesundheitsminister festgelegten Liste von Krankheiten diagnostiziert;
c) Personen mit chronischen Krankheiten oder einer Langzeitbehandlung gemäß der vom Gesundheitsminister festgelegten Liste von Krankheiten verfügen über ein Überweisungsformular für eine medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung, das ab dem Datum der Unterzeichnung ein Jahr lang gültig ist;
d) Über andere Fälle entscheidet der Einheitskommandeur ab Regimentsebene mit der (schriftlichen) Genehmigung der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung, in die der Patient verlegt wird.
Im Notfall können Krankenversicherte alle medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen aufsuchen. Nach der Phase der Notfallbehandlung wird der Patient zur stationären Behandlung in die medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung verlegt, in der die Notfallbehandlung durchgeführt wurde, oder er wird zur Weiterbehandlung gemäß den fachlichen Anforderungen in eine andere medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung verlegt oder nach stabiler Behandlung an den Ort der Erstuntersuchung und Behandlungsregistrierung zurückverlegt.
Dieses Rundschreiben tritt am 29. Mai 2025 in Kraft.
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Quelle: https://baochinhphu.vn/quy-dinh-moi-ve-dang-ky-kham-chua-benh-bao-hiem-y-te-tai-cac-co-so-thuoc-bo-quoc-phong-102250418102331931.htm
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