Kinhtedothi – Die Regierung hat das Dekret Nr. 67/2025/ND-CP vom 15. März 2025 erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP zu Richtlinien und Regelungen für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte, Arbeiter und Streitkräfte bei der Umsetzung der organisatorischen Regelung des politischen Systems geändert und ergänzt werden.
Vollständiger Text des Dekrets 67/2025/ND-CP.
Den Anpassungsumfang ändern
Das Dekret 67/2025/ND-CP erweitert den Geltungsbereich der Regulierung und ändert und ergänzt die Vorschriften, um die Agenturen, Organisationen und Einheiten im Geltungsbereich der Regulierung klarzustellen. Insbesondere heißt es in Dekret 67/2025/ND-CP eindeutig: „Dieses Dekret legt Richtlinien und Regelungen fest, darunter: Richtlinien und Regelungen für Menschen, die in den Ruhestand gehen (vorzeitig in den Ruhestand gehen und ihre Arbeit aufgeben); Richtlinien für Personen, die in Führungs- oder Managementpositionen gewählt oder ernannt werden und geringere Positionszulagen erhalten, oder für Personen, die ihre Führungs- oder Managementpositionen nicht mehr innehaben; Eine Politik, die Kader, Beamte und öffentliche Angestellte dazu ermutigt, mehr Dienstreisen an die Basis zu unternehmen; Politik der Beschäftigung von Menschen mit herausragenden Qualitäten und Fähigkeiten; Ausbildungspolitik, Förderung und Verbesserung der Qualifikation von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten nach der Reorganisation; Verantwortung für die Umsetzung von Richtlinien und Regimen für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter in Agenturen, Organisationen und öffentlichen Diensteinheiten der Partei, des Staates, der Vietnamesischen Vaterländischen Front, gesellschaftspolitischen Organisationen und Vereinigungen, die von der Partei und dem Staat von der zentralen bis zur Bezirksebene zugewiesen werden, Kader, Beamte auf Gemeindeebene, Streitkräfte (einschließlich der Volksarmee, der Volksöffentlichen Sicherheit und der Kryptographie) bei der Umsetzung der Reorganisation des Apparats, der Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen, der Rationalisierung der Gehaltsabrechnung, der Umstrukturierung und der Verbesserung der Qualität von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten im politischen System, einschließlich:
1. Agenturen der Kommunistischen Partei Vietnams, des Staates, der Vietnamesischen Vaterländischen Front, gesellschaftspolitische Organisationen auf zentraler, provinzieller und Bezirksebene sowie Streitkräfte.
2. Die Verwaltungsorganisationen der Behörden und Organisationen von der zentralen bis zur Bezirksebene führen entweder direkt eine organisatorische Umstrukturierung durch oder führen keine direkte organisatorische Umstrukturierung durch, sondern führen eine Straffung und Umstrukturierung des Personals sowie eine Verbesserung der Qualität der Kader und Beamten durch.
3. Öffentliche Dienststellen, die eine direkte organisatorische Umstrukturierung durchführen oder keine direkte organisatorische Umstrukturierung durchführen, sondern eine Rationalisierung des Personalbestands, eine Umstrukturierung und Verbesserung der Qualität der Beamten durchführen, darunter:
a) Einheiten im Rahmen der Organisationsstruktur von Behörden und Organisationen von der zentralen bis zur Bezirksebene sowie Verwaltungsorganisationen von Behörden und Organisationen von der zentralen bis zur Bezirksebene;
b) Einheiten der direkt der Zentralregierung unterstellten Provinz- und Stadtparteikomitees sowie der Bezirks-, Stadt-, Kreis- und Stadtparteikomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte; unter dem Volkskomitee auf Provinz- und Bezirksebene; Zugehörigkeit zu einer gesellschaftspolitischen Organisation auf Provinzebene.
4. Andere verbleibende öffentliche Dienstleistungseinheiten (die nicht in Abschnitt 3 oben genannt sind) müssen die organisatorische Regelung innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Regelungsentscheidung der zuständigen Behörde abschließen.
5. Agenturen, Organisationen und Einheiten sind auf allen Ebenen nach Verwaltungseinheiten geordnet.
6. Die von der Partei und dem Staat auf zentraler Ebene sowie auf Provinz- und Bezirksebene eingesetzten Verbände sind für die Einrichtung, Konsolidierung und Zusammenlegung des Organisationsapparats zuständig.
Anwendbare Objekte hinzufügen
Durch das Dekret 67/2025/ND-CP wird Artikel 2 zu anwendbaren Themen geändert und ergänzt, um die Schlussfolgerungen des Politbüros umzusetzen. Zu den anwendbaren Themen gehören im Einzelnen:
1. Kader, Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Personen, die mit Arbeitsverträgen in den in Artikel 1 dieses Dekrets genannten Agenturen, Organisationen und Einheiten sowie in den Streitkräften arbeiten, sind von der Umsetzung der organisatorischen Umstrukturierung und der Umstrukturierung der Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen direkt betroffen, einschließlich:
a) Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die keine Leitungs- oder Verwaltungspositionen innehaben;
b) Beamte und Staatsbedienstete auf Gemeindeebene;
c) Personen, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags bestimmte Arten von Arbeitsplätzen in Verwaltungsbehörden und öffentlichen Dienststellen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vor dem 15. Januar 2019 besetzen, und Personen, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags besetzen, unterliegen denselben Richtlinien wie Beamte.
d) Offiziere, Berufssoldaten, Arbeiter, Verteidigungsbeamte und Vertragsarbeiter der vietnamesischen Volksarmee, die Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten;
d) Offiziere, Unteroffiziere, die Gehälter beziehen, Polizeibeamte und Vertragsarbeiter, die Gehälter aus dem Staatshaushalt beziehen, der der Volkssicherheit zusteht;
e) Personen, die in Schlüsselorganisationen arbeiten;
g) Kader, Beamte und öffentliche Angestellte in Führungs- und Managementpositionen in Agenturen, Organisationen und Einheiten, die in den Absätzen 1, 2, 3 und 5 von Artikel 1 dieses Dekrets genannt sind, die zurücktreten möchten, um günstige Bedingungen für die Festlegung der Anzahl der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten in Führungs- und Managementpositionen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der Umsetzung der organisatorischen Regelung des politischen Systems zu schaffen.
2. Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vor dem 15. Januar 2019 Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten, sowie Streitkräfte mit einer verbleibenden Dienstzeit von höchstens fünf Jahren bis zum Renteneintrittsalter in den in Artikel 1 dieses Dekrets genannten Agenturen, Organisationen und Einheiten sind von der organisatorischen Regelung nicht direkt betroffen, müssen jedoch die Gehaltsabrechnung rationalisieren, umstrukturieren und die Qualität der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten verbessern.
3. Von der Umsetzung der organisatorischen Regelungen, Konsolidierungen und Zusammenschlüsse sind unmittelbar diejenigen betroffen, die in den von der Partei und dem Staat auf zentraler Ebene sowie auf Provinz- und Bezirksebene eingesetzten Verbänden im Rahmen der Lohnquote arbeiten und Gehälter aus dem Staatshaushalt beziehen.
4. Beamte, die nicht alt genug sind, um gemäß den Klauseln 1, 2 und 3, Artikel 2 des Dekrets Nr. 177/2024/ND-CP vom 31. Dezember 2024 der Regierung wiedergewählt oder wiederernannt zu werden, in dem die Regelungen und Richtlinien für den Fall einer Nichtwiederwahl oder Nichtwiederernennung festgelegt sind; Kader, die die Altersanforderungen für die Wiederwahl und Wiederernennung in das Parteikomitee derselben Ebene erfüllen, deren Arbeitszeit ab dem Datum der Kongressorganisation zwischen 2,5 Jahren (30 Monaten) und 5 Jahren (60 Monaten) beträgt, bis sie das in Absatz 4, Artikel 2 des Dekrets Nr. 177/2024/ND-CP festgelegte Rentenalter erreichen, und Kader, die in Parteikomitees mitarbeiten, müssen ihre Tätigkeit innerhalb von 5 Jahren oder weniger bis zum Rentenalter beenden und den Organisationsapparat konsolidieren, und möchten vorzeitig in den Ruhestand gehen, um Bedingungen für die Einbeziehung von Parteikomiteepersonal in Parteikongresse auf allen Ebenen im Vorfeld des 14. Nationalen Parteikongresses zu schaffen, und werden von den zuständigen Behörden genehmigt.
Fügen Sie einen „Gehaltsbeibehaltungsdifferenzkoeffizienten“ hinzu, um Leistungen für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte sicherzustellen, wenn sie die Arbeit verlassen
Zur Ermittlung des aktuellen Monatsgehalts zur Berechnung von Richtlinien und Regelungen fügt das Dekret 67/2025/ND-CP einen „Gehaltsbeibehaltungsdifferenzkoeffizienten“ hinzu, um Leistungen für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Angestellte sicherzustellen, wenn sie aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
Konkret ist als aktuelles Monatsgehalt das Gehalt des dem Urlaub unmittelbar vorangehenden Monats zu verstehen, einschließlich: Gehaltsstufe gemäß Dienstgrad, Stufe, Rang, Position, Titel, Berufsbezeichnung bzw. Gehaltsstufe gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarung; Gehaltszulagen (einschließlich: Zulage für Führungspositionen; Dienstalterszulage über den Rahmen hinaus; Dienstalterszulage; Vorzugszulage je nach Beruf; Verantwortungszulage je nach Beruf; Zulage für den öffentlichen Dienst; Zulage für die Arbeit der Partei, politischer und sozialer Organisationen; Sonderzulage für Streitkräfte) und Gehaltsreservedifferenzkoeffizient (sofern vorhanden) gemäß den Bestimmungen des Lohngesetzes.
Darüber hinaus ändert und ergänzt das Dekret 67/2025/ND-CP auch den Namen von Artikel 6 wie folgt: „Artikel 6. Kriterien für die Bewertung von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeitern zur Umsetzung organisatorischer Regelungen, Rationalisierungen und Umstrukturierungen, zur Verbesserung der Qualität von Kadern und Beamten und zur Lösung von Richtlinien und Regimen.“
Änderung der Politik für den Vorruhestand
Durch das Dekret 67/2025/ND-CP wird Artikel 7 geändert und die Artikel 7a und 7b ergänzt, indem insbesondere die Richtlinien für Personen geregelt werden, die in den folgenden Fällen vor Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand treten: aufgrund einer organisatorischen Umstrukturierung; durch Straffung der Gehaltsabrechnung, Umstrukturierung und Verbesserung der Qualität des Personals, der Beamten und der öffentlichen Angestellten sowie eine Vorruhestandsregelung für Kader, die nicht alt genug sind, um wiedergewählt oder wiederernannt zu werden, oder die für eine Wiederwahl oder Wiederernennung infrage kommen.
Konkret gilt gemäß den neuen Bestimmungen, dass die in Absatz 1 und Absatz 3, Artikel 2 dieses Dekrets genannten Personen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, von der Vorruhestandsregelung entsprechend der Arbeitszeit mit obligatorischer Sozialversicherungszahlung und der Anzahl der Jahre des Vorruhestands wie folgt profitieren:
a) Wenn ihnen bis zum Erreichen des in Anhang I des Dekrets Nr. 135/2020/ND-CP festgelegten Rentenalters noch 2 bis 5 Jahre verbleiben und sie über genügend Arbeitszeit mit Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung verfügen, um eine Rente gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zu erhalten, haben sie neben dem Rentenanspruch gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes auch Anspruch auf folgende Regelungen:
Kein Abzug vom Rentenbetrag aufgrund der vorzeitigen Pensionierung;
Erhalten Sie für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung im Vergleich zum in Anhang I des Dekrets Nr. 135/2020/ND-CP festgelegten Renteneintrittsalter einen Zuschuss in Höhe von 5 Monatsgehältern des aktuellen Gehalts;
Erhalten Sie für die ersten 20 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Zuschuss in Höhe von 5 Monatsgehältern Ihres aktuellen Gehalts. Ab dem 21. Jahr wird für jedes Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
Bei einer Beschäftigung von 15 oder mehr Jahren, bei der Zahlung der Sozialversicherungspflicht und bei Rentenanspruch nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zum Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung beträgt der Zuschuss für die ersten 15 Beschäftigungsjahre vier Monatsgehälter des aktuellen Gehalts; Ab dem 16. Lebensjahr wird für jedes Jahr der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
b) Wenn das in Anhang I des Dekrets Nr. 135/2020/ND-CP festgelegte Rentenalter zwischen 5 und 10 Jahren liegt und genügend Zeit vorhanden ist, um die obligatorische Sozialversicherung zu zahlen und eine Rente gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zu erhalten, haben sie neben dem Rentenanspruch gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes auch Anspruch auf folgende Regelungen:
Kein Abzug vom Rentenbetrag aufgrund der vorzeitigen Pensionierung;
Erhalten Sie für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung im Vergleich zum in Anhang I des Dekrets Nr. 135/2020/ND-CP festgelegten Renteneintrittsalter einen Zuschuss in Höhe von 4 Monatsgehältern des aktuellen Gehalts;
Erhalten Sie für die ersten 20 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Zuschuss in Höhe von 5 Monatsgehältern Ihres aktuellen Gehalts. Ab dem 21. Jahr wird für jedes Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
Bei einer Beschäftigung von 15 oder mehr Jahren, bei der Zahlung der Sozialversicherungspflicht und bei Rentenanspruch nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zum Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung beträgt der Zuschuss für die ersten 15 Beschäftigungsjahre vier Monatsgehälter des aktuellen Gehalts; Ab dem 16. Lebensjahr wird für jedes Jahr der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
c) Wenn bis zum Renteneintrittsalter gemäß Anhang II des Erlasses Nr. 135/2020/ND-CP noch 2 bis 5 Jahre verbleiben und genügend Arbeitszeit mit der Pflichtsozialversicherung geleistet wurde, um eine Rente gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zu erhalten, darunter mindestens 15 Jahre Arbeit in einer schweren, giftigen, gefährlichen oder besonders schweren, giftigen oder gefährlichen Arbeit auf der Liste der Regierungsbehörde, die die Funktion der staatlichen Arbeitsverwaltung wahrnimmt, oder mindestens 15 Jahre Arbeit in einem Gebiet mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen, die von der Regierungsbehörde, die die Funktion der staatlichen Arbeitsverwaltung wahrnimmt, festgelegt wurde, darunter Arbeitszeit an einem Ort mit einem regionalen Zulagenkoeffizienten von 0,7 oder mehr vor dem 1. Januar 2021, haben sie zusätzlich zum Rentenanspruch gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes auch Anspruch auf folgende Regelungen:
Kein Abzug vom Rentenbetrag aufgrund der vorzeitigen Pensionierung;
Erhalten Sie für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung im Vergleich zum in Anhang II des Dekrets Nr. 135/2020/ND-CP festgelegten Renteneintrittsalter einen Zuschuss in Höhe von 5 Monatsgehältern des aktuellen Gehalts;
Erhalten Sie für die ersten 20 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Zuschuss in Höhe von 5 Monatsgehältern Ihres aktuellen Gehalts. Ab dem 21. Jahr wird für jedes Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
Bei einer Beschäftigung von 15 oder mehr Jahren, bei der Zahlung der Sozialversicherungspflicht und bei Rentenanspruch nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes zum Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung beträgt der Zuschuss für die ersten 15 Beschäftigungsjahre vier Monatsgehälter des aktuellen Gehalts; Ab dem 16. Lebensjahr wird für jedes Jahr der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
Artikel 7a hinzufügen. Maßnahmen für Personen, die aufgrund von Personalstraffungen, Umstrukturierungen und Qualitätsverbesserungen im Personalbereich, bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst vorzeitig in den Ruhestand gehen
Personen, die in Absatz 2, Artikel 2 dieses Dekrets genannt sind und vorzeitig in den Ruhestand gehen, haben Anspruch auf die in Absatz 2, Artikel 7 dieses Dekrets genannten Leistungen. Zusätzlich erhalten Sie bei vorzeitiger Pensionierung eine einmalige Altersrente:
1. Wer innerhalb von 12 Monaten ab dem 15. März 2025 in den Ruhestand geht, erhält einen Zuschuss in Höhe von 1 Monat des aktuellen Gehalts multipliziert mit der Anzahl der Monate des vorzeitigen Ruhestands im Vergleich zum in Anhang I und Anhang II des Dekrets Nr. 135/2020/ND-CP angegebenen Ruhestandsdatum.
2. Wer ab dem 15. März 2025 Urlaub ab dem 13. Monat nimmt, erhält das 0,5-fache der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Vergütung.
Artikel 7b hinzufügen. Vorruhestandsregelung für Beamte, die nicht alt genug sind, um wiedergewählt oder wiederernannt zu werden, oder die die Altersanforderungen für eine Wiederwahl oder Wiederernennung erfüllen
Personen, die in Absatz 4, Artikel 2 dieses Dekrets genannt sind und vorzeitig in den Ruhestand gehen, haben Anspruch auf die in Absatz 2, Artikel 7 dieses Dekrets genannten Leistungen. Darüber hinaus entsprechen die einmaligen Altersleistungen bei vorzeitigem Ruhestand einem Monat des aktuellen Gehalts multipliziert mit der Anzahl der Monate des vorzeitigen Ruhestands im Vergleich zum Ruhestandsdatum, das in Anhang I und Anhang II des Dekrets Nr. 135/2020/ND-CP angegeben ist.
Änderung und Ergänzung der Finanzierungsquellen zur Umsetzung des Regimes
Durch das Dekret 67/2025/ND-CP wird Punkt a, Klausel 2, Artikel 16 zu Finanzierungsquellen geändert und ergänzt, um das Regime für Beamte und Angestellte in öffentlichen Diensteinheiten umzusetzen .
Insbesondere für öffentliche Dienstleistungseinheiten, die ihre laufenden Ausgaben und Investitionsausgaben selbst versichern; Die öffentlichen Dienststellen tragen ihre laufenden Ausgaben selbst: Die Mittel für die Umsetzung von Richtlinien und Regelungen stammen aus den Einnahmen der Stelle aus beruflichen Aktivitäten und anderen Rechtsquellen.
Falls die öffentlichen Dienststellen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Richtlinien und Regelungen umzusetzen, können sie auf die gemäß den Vorschriften der öffentlichen Dienststellen zugewiesenen Mittel zurückgreifen.
Falls öffentliche Dienstleistungseinheiten ihre vom Staat angeordneten laufenden Ausgaben durch die Dienstleistungspreise selbst decken, die Dienstleistungspreise jedoch nicht alle Bestandteile zur Lösung von Richtlinien und Regelungen enthalten, wird die Finanzierungsquelle zur Lösung von Richtlinien und Regelungen durch den Staatshaushalt ergänzt.
Darüber hinaus werden durch das Dekret 67/2025/ND-CP auch die Klauseln 5 und 6 zu Artikel 16 wie folgt hinzugefügt:
Für diejenigen, die im Rahmen der Lohnquote arbeiten und Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten, und zwar bei von der Partei und dem Staat bestimmten Verbänden auf zentraler, Provinz- und Bezirksebene, die direkt von der Umsetzung der Organisationsvereinbarung, Konsolidierung und Fusion betroffen sind: Die Finanzierung der Politik- und Regimefestlegung erfolgt aus dem Staatshaushalt.
Für Verwaltungsorganisationen, die ab dem 1. Januar 2025 keine speziellen Finanzmechanismen mehr einsetzen, wie etwa für Einheiten des öffentlichen Dienstes, wird die Finanzierung für die Politik- und Regimegestaltung aus dem Staatshaushalt bereitgestellt.
Vorschriften für zusätzliche lokale Unterstützungsrichtlinien beseitigen
Mit dem Dekret 67/2025/ND-CP wird Klausel 6, Artikel 19 gestrichen, die vorsieht, dass die Volkskomitees der Provinzen und Städte, basierend auf ihrer Fähigkeit, den lokalen Haushalt auszugleichen, den Volksräten derselben Ebene die Ausarbeitung zusätzlicher Unterstützungsrichtlinien für die von ihnen verwalteten Subjekte vorlegen.
Gleichzeitig ist in der Verordnung 67/2025/ND-CP auch Folgendes festgelegt: Für Fälle, für die von den zuständigen Behörden vor dem 15. März 2025 gemäß den Bestimmungen in Klausel 6, Artikel 19 der Verordnung Nr. 178/2024/ND-CP zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen aus lokalen Haushaltsquellen beschlossen wurden, gilt diese zusätzliche Unterstützungsmaßnahme weiterhin.
Übergangsbestimmungen
In der Verordnung 67/2025/ND-CP heißt es eindeutig: „In Fällen, in denen Richtlinien und Regelungen aufgrund der Umstrukturierung des Apparats und der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene gemäß der Verordnung Nr. 29/2023/ND-CP geändert werden, die zuständige Behörde jedoch noch keine Entscheidung zur Änderung der Richtlinien und Regelungen getroffen hat, gelten die in dieser Verordnung festgelegten Richtlinien und Regelungen.“
In Fällen, in denen aufgrund der Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene Richtlinien und Regelungen umgesetzt werden, die von den zuständigen Behörden gemäß Dekret Nr. 29/2023/ND-CP gelöst wurden, der Zeitpunkt des Ausscheidens jedoch nach dem 1. Januar 2025 liegt, gelten die in diesem Dekret vorgeschriebenen Richtlinien und Regelungen.
In den in Absatz 4, Artikel 2 dieses Dekrets genannten Fällen hat die zuständige Behörde Richtlinien und Regelungen gemäß Dekret Nr. 177/2024/ND-CP festgelegt. Liegen die Richtlinien und Regelungen unter den in diesem Dekret festgelegten, gelten die in diesem Dekret festgelegten Richtlinien und Regelungen.
In Fällen, in denen die zuständige Behörde Richtlinien und Regelungen gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP festgelegt hat und die Richtlinien und Regelungen niedriger sind als die in diesem Dekret vorgeschriebenen Richtlinien und Regelungen, werden ihnen zusätzliche Richtlinien und Regelungen gemäß den in diesem Dekret vorgeschriebenen Richtlinien und Regelungen gewährt.
Wenn die zuständige Behörde im Falle einer Umstrukturierung des Apparats oder einer Änderung der Organisation oder des Organigramms gemäß den Regierungsbestimmungen zur Umsetzung des Gesetzes über Offiziere der vietnamesischen Volksarmee, des Gesetzes über Berufssoldaten, Verteidigungsarbeiter und Beamte und des Gesetzes über Kryptografie beschlossen hat, die Personen vor Erreichen der Altersgrenze vor dem 1. Januar 2025 in den Ruhestand zu schicken, die zuständige Behörde jedoch bis zum 1. Januar 2025 keine Entscheidung zur Festlegung der Richtlinien und Regelungen getroffen hat, gelten die in diesem Dekret festgelegten Richtlinien und Regelungen.
Dekret 67/2025/ND-CP tritt mit dem Datum der Unterzeichnung (15. März 2025) in Kraft.
[Anzeige_2]
Quelle: https://kinhtedothi.vn/quy-dinh-moi-ve-che-do-doi-voi-can-bo-cong-chuc-vien-chuc-trong-thuc-hien-sap-xep-to-chuc-bo-may.html
Kommentar (0)