Neben der Befreiung von Studiengebühren besteht in vielen Fällen auch Anspruch auf reguläre Studiengebührenförderung gemäß den geltenden Bestimmungen.
Für Familien in schwierigen Verhältnissen ist es nicht leicht, das volle Schulgeld und andere Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung ihrer Kinder zu bezahlen. Daher brauchen sie dringend Unterstützung, um zur Schule gehen zu können.
Artikel 18 des Regierungsdekrets 81/2021 legt klar fest, welche Fächer mit Studienkosten unterstützt werden, um Familien dabei zu helfen, die Belastung durch diesen Betrag zu reduzieren, darunter:
- Kinder in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie Schüler an regulären Bildungseinrichtungen im Rahmen allgemeinbildender Programme, die Vollwaisen sind.
- Vorschulkinder und Grundschüler, Schüler mit Behinderungen, die an regulären Bildungseinrichtungen im Rahmen allgemeinbildender Programme studieren.
- Vorschulkinder und Schüler allgemeinbildender Schulen, die im Rahmen des allgemeinen Bildungsprogramms an regulären Bildungseinrichtungen studieren und deren Eltern gemäß den Bestimmungen des Premierministers aus armen Haushalten stammen.
- Vorschulkinder und Schüler allgemeinbildender Schulen, Schüler regulärer Bildungseinrichtungen, die dem allgemeinen Bildungsprogramm in extrem benachteiligten Dörfern/Weilern, Gemeinden in der Region III der ethnischen Minderheiten und Bergregionen folgen, extrem benachteiligte Gemeinden in Küsten- und Inselgebieten gemäß den Bestimmungen der zuständigen Behörden.
Es gibt 4 Fächer, die für die Studiengebührenförderung infrage kommen. (Illustration)
Die direkte Unterstützung der Lernkosten beträgt 150.000 VND/Student/Monat für den Kauf von Büchern, Notizbüchern und anderen Lernmaterialien. Die Dauer der Inanspruchnahme richtet sich nach der tatsächlichen Lernzeit und beträgt maximal 9 Monate/Schuljahr. Dieser Betrag wird zweimal jährlich zu Beginn jedes Semesters des Schuljahres ausgezahlt.
Zahlungsmethode für Studienbeihilfe
Absatz 2, Artikel 21, Dekret 81/2021 regelt die Zahlungsweise der Studienbeihilfe für Schüler, die öffentliche Vorschulen und allgemeinbildende Einrichtungen besuchen.
Konkret ist das Ministerium für Bildung und Ausbildung für die Zahlung und Begleichung der direkten Studiengebühren für Eltern (oder Erziehungsberechtigte) von Vorschulkindern sowie Grund- und Sekundarschülern zuständig.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung ist für die Zahlung und Begleichung der direkten Studiengebühren für Eltern von Gymnasiasten (oder Studenten), Studenten an Weiterbildungseinrichtungen auf Provinzebene und Studenten an anderen vom Ministerium verwalteten Bildungseinrichtungen zuständig.
Die Studienbeihilfe wird für maximal 9 Monate/Schuljahr gewährt und zweimal jährlich ausgezahlt. Sollten Eltern (bzw. Erziehungsberechtigte) von Vorschulkindern und Studierenden den Schulgeldzuschuss nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erhalten haben, besteht ein Anspruch auf Nachzahlung im nächsten Zahlungszeitraum.
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Quelle: https://vtcnews.vn/quy-dinh-moi-nhat-ve-nhung-truong-hop-duoc-ho-tro-chi-phi-hoc-tap-ar921005.html
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