Das Innenministerium hat die neuesten Vorschriften zur Berechnung der Versicherungsleistungen für Personen herausgegeben, die vorzeitig in den Ruhestand gehen. |
Gegenstand der Anwendung des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV sind Kader, Beamte und öffentliche Angestellte; Kader, Beamte und Angestellte auf Gemeindeebene, die in den Punkten a, b und c, Klausel 1, Artikel 2 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP genannt sind.
Mit Rundschreiben 002/2025/TT-BNV werden die Anwendungsbereiche wie folgt geändert: Kader, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes; Kader, Beamte und Angestellte auf Kommunalebene gemäß Punkt a, Punkt b, Punkt c, Punkt g, Klausel 1 und Klausel 2, Klausel 3, Klausel 4, Artikel 2 und Personen, die in Schlüsselorganisationen arbeiten (ausgenommen Personen, die der Leitungsverantwortung des Ministeriums für Nationale Verteidigung und des Ministeriums für öffentliche Sicherheit gemäß Artikel 22 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP unterliegen), gemäß Punkt e, Klausel 1, Artikel 2 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Dekret Nr. 67/2025/ND-CP).
So ermitteln Sie das monatliche Gehalt, um die Richtlinien und Leistungen für Personen zu berechnen, die ein Gehalt gemäß der vom Staat vorgeschriebenen Gehaltstabelle erhalten
Das Rundschreiben 002/2025/TT-BNV ändert und ergänzt Punkt a, Absatz 2, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV wie folgt:
Für diejenigen, die ein Gehalt gemäß der vom Staat vorgeschriebenen Gehaltstabelle erhalten, umfasst das aktuelle Monatsgehalt: Gehaltsstufe je nach Dienstgrad, Ebene, Rang, Position, Titel, Berufsbezeichnung und Gehaltszulagen (einschließlich: Zulage für Führungspositionen; den Rahmen überschreitende Dienstalterszulage; Dienstalterszulage; Vorzugszulage je nach Beruf; Verantwortungszulage je nach Beruf; Zulage für den öffentlichen Dienst; Zulage für die Arbeit der Partei, politischer und sozialer Organisationen; Sonderzulage für die Streitkräfte) und Gehaltsreserve-Differenzkoeffizient (sofern vorhanden) gemäß den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes, einschließlich:
Aktuelles Monatsgehalt für Kader, Beamte, Angestellte und Arbeiter | = | Gehaltskoeffizient nach Rang, Position, Titel, Berufsbezeichnung | X | Grundgehalt | + | Zulagenkoeffizient für Führungspositionen (sofern vorhanden) | X | Grundgehalt | + | Die Höhe der Zulagen wird auf Grundlage der Gehaltsstufe, des Rangs, der Position, des Titels, der Berufsbezeichnung und des Gehaltsdifferenzkoeffizienten (sofern vorhanden) berechnet. |
Das zur Berechnung des oben genannten aktuellen Monatsgehalts verwendete Grundgehalt ist das von der Regierung zum Zeitpunkt des Monats vor dem Urlaubsmonat festgelegte Grundgehalt.
So berechnen Sie die Versicherungsleistungen für Personen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen
Im Rundschreiben 002/2025/TT-BNV heißt es eindeutig, dass Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Angestellte gemäß Artikel 2 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Klausel 2, Artikel 1 dieses Rundschreibens), die anspruchsberechtigt sind und für die von einer zuständigen Behörde entschieden wurde, dass sie vor dem in Anhang I oder Anhang II des Dekrets Nr. 135/2020/ND-CP festgelegten Rentenalter in den Ruhestand gehen, sofort eine Rente gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes erhalten, ohne dass der Rentensatz aufgrund der vorzeitigen Pensionierung gekürzt wird; und eine einmalige Rentenleistung erhalten; Vorruhestandsgeld und arbeitszeitabhängiges Arbeitsentgelt mit obligatorischer Sozialversicherungszahlung gemäß Artikel 7, Artikel 7a und Artikel 7b des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Klausel 6, Klausel 7 und Klausel 8, Artikel 1 des Dekrets Nr. 67/2025/ND-CP), und zwar wie folgt:
Bei einer verbleibenden Lebenserwartung von 2 bis 5 Jahren bis zum Renteneintrittsalter, wie in Punkt a und Punkt c, Klausel 2, Artikel 7 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP vorgeschrieben, haben sie Anspruch auf die folgenden 3 Zulagen:
Kapitalrente für die Monate der vorzeitigen Pensionierung:
Für diejenigen, die innerhalb der ersten 12 Monate ausscheiden:
Einmalige Rentenhöhe | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | x 1,0 x | Anzahl der Monate des vorzeitigen Urlaubs gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV |
Für Beurlaubte ab dem 13. Monat:
Einmalige Rentenhöhe | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 001/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | x 0,5 x | Anzahl der Monate des vorzeitigen Urlaubs gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 001/2025/TT-BNV |
Zulage für Vorruhestandsjahre: Für jedes Jahr des Vorruhestands (volle 12 Monate) erhalten Sie 5 Monate Ihres aktuellen Gehalts:
Leistungshöhe für Vorruhestandsjahre | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | x 05 x | Anzahl der Jahre des vorzeitigen Ruhestands gemäß Klausel 4, Artikel 3, Rundschreiben Nr. 01/2025/TT-BNV |
Sozialversicherungspflichtige Arbeitszeitvergütung:
Für diejenigen, die vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes 2024 in den Ruhestand treten (ausgenommen weibliche Kader und Beamte auf Gemeindeebene), wird die Höhe des Zuschusses wie folgt berechnet: Die ersten 20 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten einen Zuschuss in Höhe von 5 Monatsgehältern; Für die restlichen Jahre (ab dem 21. Jahr) wird jährlich ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der sozialversicherungspflichtigen Arbeitszeit. | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | X | 05 (für die ersten 20 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit) | + | 0,5 x | Anzahl der verbleibenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsjahre ab dem 21. Lebensjahr |
Für weibliche Kaderkräfte und Beamtinnen auf Kommunalebene, die ab dem 1. Januar 2025 in den Ruhestand treten, sowie für diejenigen, die ab dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes 2024 in den Ruhestand treten, wird die Höhe der Zulage wie folgt berechnet: Die ersten 15 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden mit 4 Monatsgehältern subventioniert; Für die restlichen Jahre (ab dem 16. Jahr) wird pro Jahrgang ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der sozialversicherungspflichtigen Arbeitszeit. | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | X | 04 (für die ersten 15 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit) | + | 0,5 x | Anzahl der verbleibenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsjahre ab dem 16. Lebensjahr |
Wenn ihnen bis zum Erreichen des zehnjährigen Renteneintrittsalters gemäß Punkt b, Klausel 2, Artikel 7 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP noch mehr als fünf Jahre verbleiben, haben sie Anspruch auf die folgenden drei Leistungen:
Kapitalrente für die Monate der vorzeitigen Pensionierung:
Für diejenigen, die innerhalb der ersten 12 Monate ausscheiden:
Einmalige Rentenhöhe | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | X | 0,9 x 60 Monate |
Für Beurlaubte ab dem 13. Monat:
Einmalige Rentenhöhe | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | X | 0,45 x 60 Monate |
Zulage für Vorruhestandsjahre: Für jedes Jahr des Vorruhestands (volle 12 Monate) erhalten Sie 4 Monatsgehälter Ihres aktuellen Gehalts.
Leistungshöhe für Vorruhestandsjahre | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | X 04 x | Anzahl der Jahre des vorzeitigen Ruhestands gemäß Klausel 4, Artikel 3, Rundschreiben 01/2025/TT-BNV |
Sozialversicherungspflichtige Arbeitszeitvergütung:
Für diejenigen, die vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes 2024 in den Ruhestand treten (ausgenommen weibliche Kader und Beamte auf Gemeindeebene), wird die Höhe des Zuschusses wie folgt berechnet: Die ersten 20 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten einen Zuschuss in Höhe von 5 Monatsgehältern; Für die restlichen Jahre (ab dem 21. Jahr) wird jährlich ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der sozialversicherungspflichtigen Arbeitszeit. | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | X 05 (für die ersten 20 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit) | + | 0,5 | X | Anzahl der verbleibenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsjahre ab dem 21. Lebensjahr |
Für weibliche Kaderkräfte und Beamtinnen auf Kommunalebene, die ab dem 1. Januar 2025 in den Ruhestand treten, sowie für diejenigen, die ab dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes 2024 in den Ruhestand treten, wird die Höhe der Zulage wie folgt berechnet: Die ersten 15 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden mit 4 Monatsgehältern subventioniert; Für die restlichen Jahre (ab dem 16. Jahr) wird pro Jahrgang ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
Bei einer verbleibenden Lebenserwartung von 2 bis 5 Jahren bis zum Renteneintrittsalter gemäß Artikel 7a des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Klausel 7, Artikel 1 des Dekrets Nr. 67/2025/ND-CP) werden die folgenden 3 Leistungen gewährt:
Kapitalrente für die Monate der vorzeitigen Pensionierung:
Für diejenigen, die innerhalb von 12 Monaten ab dem 15. März 2025 ausscheiden:
Einmalige Rentenhöhe | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | X 1,0 x | Anzahl der Monate des vorzeitigen Urlaubs gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV |
Für Rentner ab dem 13. Monat ab dem 15. März 2025:
Einmalige Rentenhöhe | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | X 0,5 x | Anzahl der Monate des vorzeitigen Urlaubs gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV |
Anspruch auf Leistungen für die Anzahl der Jahre des Vorruhestands und auf Leistungen auf Grundlage der Arbeitszeit mit Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung gemäß Punkt b, Punkt c, Satz 1, Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Satz 4, Artikel 1 dieses Rundschreibens).
Bei einer verbleibenden Lebenserwartung von 2 bis 5 Jahren bis zum Renteneintrittsalter gemäß Artikel 7b des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Klausel 8, Artikel 1 des Dekrets Nr. 67/2025/ND-CP) werden die folgenden 3 Leistungen gewährt:
Kapitalrente für die Monate der vorzeitigen Pensionierung:
Einmalige Rentenhöhe | = | Aktuelles Monatsgehalt gemäß Ziffer 2, Artikel 3 des Rundschreibens 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Ziffer 3, Artikel 1 dieses Rundschreibens) | X 1,0 x | Anzahl der Monate des vorzeitigen Urlaubs gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV |
Anspruch auf Leistungen für die Anzahl der Jahre des Vorruhestands und auf Leistungen auf Grundlage der Arbeitszeit mit Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung gemäß Punkt b, Punkt c, Satz 1, Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Satz 4, Artikel 1 dieses Rundschreibens).
Bei einem Renteneintrittsalter von weniger als 2 Jahren:
In den in Punkt d und Punkt dd, Absatz 2, Artikel 7 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP genannten Fällen werden einmalige Altersrentenleistungen für die Anzahl der Monate des Vorruhestands gewährt, die in Punkt a, Absatz 1, Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Absatz 4, Artikel 1 dieses Rundschreibens) berechnet wird.
Für den in Artikel 7a des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Klausel 7, Artikel 1 des Dekrets Nr. 67/2025/ND-CP) genannten Fall werden einmalige Altersrentenleistungen für die Anzahl der Monate des Vorruhestands gewährt, die in Punkt a, Klausel 3, Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Klausel 4, Artikel 1 dieses Rundschreibens) berechnet wird.
Für den in Artikel 7b des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Klausel 8, Artikel 1 des Dekrets Nr. 67/2025/ND-CP) genannten Fall werden einmalige Altersrentenleistungen für die Anzahl der Monate des Vorruhestands gewährt, die in Punkt a, Klausel 4, Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV (geändert und ergänzt in Klausel 4, Artikel 1 dieses Rundschreibens) berechnet wird.
Das Rundschreiben tritt am 4. April 2025 in Kraft.
Laut Chinhphu.vn
Quelle: https://baoquangngai.vn/xa-hoi/chinh-sach-moi/202504/quy-dinh-moi-nhat-cach-tinh-huong-chinh-sach-doi-voi-nguoi-nghi-huu-truoc-tuoi-7414efd/
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