In der Entscheidung wird eindeutig darauf hingewiesen, dass der Preisrahmen für den durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreis den Vorgaben von Artikel 50 Punkt b, Klausel 3 des Elektrizitätsgesetzes Nr. 61/2024/QH15 entspricht. Dieser Beschluss gilt für Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die an Elektrizitätsaktivitäten teilnehmen und Elektrizität nutzen, und tritt am 31. März 2025 in Kraft.
Die Preisspanne des durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreises (ohne Mehrwertsteuer) beträgt demnach:
- Der durchschnittliche Mindeststrompreis im Einzelhandel beträgt 1.826,22 VND/kWh.
- Der maximale durchschnittliche Strompreis im Einzelhandel beträgt 2.444,09 VND/kWh .

Bei größeren Schwankungen der Parameter zur Berechnung des Preisrahmens, der Stromerzeugungs- und Geschäftskosten sowie der Anforderungen zur Zuweisung von Kosten, die nicht im durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreis enthalten sind, ist das Ministerium für Industrie und Handel dafür verantwortlich, den Preisrahmen des durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreises zu berechnen und anzupassen und ihn dem Premierminister zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.

Quelle: https://vietnamnet.vn/gia-ban-le-dien-binh-quan-toi-da-la-2-444-09-dong-kwh-2386745.html
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