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Wann tritt das EU-Verbot zur Vernichtung von Textilbeständen in Kraft?

Báo Công thươngBáo Công thương03/08/2024

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Vietnam Textile and Garment Group bereitet die Produktion der ersten Bestellung feuerfesten Gewebes vor. Nachhaltige Produktion: Was macht es für Textil- und Bekleidungsunternehmen schwierig?

Informationen der Vietnam Textile and Garment Group zufolge ersetzt die Verordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte die aktuelle Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und schafft einen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktgruppen. Sie ist in Kraft getreten.

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte gilt für „alle Waren“, die auf den EU-Markt gebracht oder in der EU verwendet werden, unabhängig von ihrer Herkunft, einschließlich Waren, die von außerhalb der EU in den Markt gebracht werden. Diese Verordnung hat einen umfassenderen Anwendungsbereich als die vorherige Ökodesign-Richtlinie, die auf energieverbrauchsrelevante Produkte beschränkt war. Einfach ausgedrückt fällt jedes Produkt, das nicht durch ein eigenes spezifisches Gesetz geregelt ist, in den Geltungsbereich der Verordnung. Es gibt jedoch einige Ausnahmen für Lebensmittel, medizinische Produkte und lebende Pflanzen.

Mốc thời gian cho các ngày công bố luật phụ theo quy định ESPR. Ảnh: Vinatex
Zeitplan für die Veröffentlichungstermine sekundärer Rechtsvorschriften im Rahmen der ESPR. Foto: Vinatex

Die EU-Kommission wird sich auf die Regulierung folgender Produkte konzentrieren: Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien (insbesondere Kleidung und Schuhe), Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien. Für Textilien hat die EU-Kommission mit der Ausarbeitung spezifischer Anforderungen begonnen und wird alle drei Jahre in einem separaten Arbeitsplan eine Liste prioritärer Produkte erstellen.

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte führt ein Verbot der Vernichtung nicht verkaufter Kleidung, Accessoires und Schuhe ein. Dieses Verbot tritt zwei Jahre nach dem offiziellen Inkrafttreten der Verordnung (also Mitte 2026) in Kraft.

Textil- und Bekleidungsunternehmen werden dazu verpflichtet, nicht verkaufte Waren auf ihren Websites anzugeben, und werden dazu angehalten, dies in ihren jährlichen Nachhaltigkeitsberichten zu melden. Erstens verpflichtet die Verordnung Unternehmen zur Offenlegung von Informationen und zur Gewährleistung von Transparenz auf ihrer Website. Demzufolge müssen Unternehmen jedes Geschäftsjahr folgende Informationen öffentlich bekannt geben: Menge und Gewicht der jährlich vernichteten Produkte, Gründe für die Vernichtung, angewandte Abfallbehandlungsmethoden und Maßnahmen zur Vermeidung der Vernichtung.

Die Pflicht zur Offenlegung von Informationen über die Liquidation gilt für große Unternehmen im ersten vollen Geschäftsjahr nach ihrem Inkrafttreten, also 2026/2027. Für mittelgroße Unternehmen besteht die Offenlegungspflicht erst ab 2030/2031 (6 Jahre nach Inkrafttreten). Kleine und Kleinstunternehmen (KMU) sind jedoch von bestimmten Verpflichtungen ausgenommen, um eine unnötige Belastung dieser kleinen Unternehmen zu vermeiden.

Ein wichtiger Aspekt der Verordnung ist die Einführung eines digitalen Produktpasses, der als umfassende digitale Aufzeichnung wichtiger produktbezogener Informationen dient und auf der Website und auf dem Kleidungsstück bereitgestellt werden muss. Die EU-Kommission wird ein spezielles Website-Portal einrichten, auf dem alle digitalen Produktpässe registriert werden. Welche Produktdaten im Digitalen Produktpass gespeichert werden, entscheidet derzeit noch die EU-Kommission. Für Textilien dürfte es bis Ende 2025 feststehen.

Produkte ohne digitalen Produktpass dürfen nicht auf dem EU-Markt in Umlauf gebracht werden. Für in die EU eingeführte Waren muss ein digitaler Produktpass zur Überprüfung durch die Zollbehörden bei der Zollabfertigung vorgelegt werden, um den freien Verkehr in der EU zu ermöglichen. Die EU-Kommission wird bis zum 31. Dezember 2025 technische Standards für digitale Produktpässe veröffentlichen, die Unternehmen und Passanbietern als Orientierung dienen sollen.

Nach Angaben der Vietnam National Textile and Garment Group werden die Vorschriften zu den Ökodesign-Anforderungen voraussichtlich erst ein Jahr später in Kraft treten und daher voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 Anwendung finden. Darüber hinaus wird die EU voraussichtlich im März 2025 einen dreijährigen Arbeitsplan veröffentlichen, der die Ökodesign-Anforderungen für jeden Produkttyp priorisiert und detailliertere Vorgaben dazu enthält, wann Produkte einer genaueren Prüfung unterzogen werden.


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Quelle: https://congthuong.vn/quy-dinh-cam-tieu-huy-hang-det-may-ton-kho-cua-eu-khi-nao-co-hieu-luc-336610-336610.html

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