(kontumtv.vn) – In Fortsetzung der 8. Sitzung verabschiedete die Nationalversammlung am Nachmittag des 26. November das (geänderte) Notargesetz mit 450 von 453 Stimmen. Das Gesetz über die notarielle Beglaubigung (geändert) besteht aus 8 Kapiteln und 76 Artikeln und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Das Gesetz über die notarielle Beglaubigung (geändert) regelt Notare, Notarorganisationen, Notarpraxis, Beglaubigungsverfahren und die staatliche Verwaltung der notariellen Beglaubigung.
Aus dem zusammenfassenden Bericht des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Entwurfs des Gesetzes zur notariellen Beglaubigung (geändert) geht hervor, dass die Bestimmungen zu den Kriterien für notariell zu beglaubigende Transaktionen wie im Gesetzesentwurf angemessen sind, da es sich bei dem Gesetz zur notariellen Beglaubigung um ein formelles Gesetz handelt und es nicht ratsam ist, im Gesetz ausdrücklich notariell zu beglaubigende Transaktionen festzulegen, um Überschneidungen mit den Bestimmungen spezialisierter Gesetze zu vermeiden. Allerdings muss das Gesetz allgemeine Kriterien festlegen, um zu vermeiden, dass für jedes spezialisierte Rechtsdokument Transaktionen festgelegt werden, die nach unterschiedlichen Kriterien notariell beglaubigt werden müssen. Dies führt zu mangelnder Konsistenz oder möglichem Missbrauch und beeinträchtigt die Rechte und legitimen Interessen von Organisationen und Einzelpersonen.
Aufgrund der teilweisen Akzeptanz der Stellungnahme der Regierung schlug der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung vor, die Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 3 des Gesetzentwurfs wie folgt zu ändern: „Eine Transaktion, die einer notariellen Beurkundung bedarf, ist eine wichtige Transaktion, die ein hohes Maß an Rechtssicherheit erfordert und gesetzlich vorgeschrieben ist, oder das Gesetz beauftragt die Regierung, eine notarielle Beurkundung vorzuschreiben.“
Diese Regelung hat den Vorteil, dass sie mit den Schlussfolgerungen der zuständigen Behörden übereinstimmt, die Politik der Innovation im Gesetzgebungsdenken und die Anweisung des Vorsitzenden der Nationalversammlung im offiziellen Schreiben Nr. 15/CTQH vom 29. Oktober 2024 umgehend umsetzt und Harmonie zwischen den Anforderungen an die Konsistenz des Rechtssystems, eine strenge Kontrolle notariell beglaubigter Transaktionen und die Gewährleistung der Stabilität des Rechts, Flexibilität und Erfüllung praktischer Anforderungen gewährleistet. Behalten Sie die derzeit im Regierungserlass festgelegten Bestimmungen zu notariellen Transaktionen bei und vermeiden Sie die Situation, die Bestimmungen von Erlassen und Rundschreiben zu „legalisieren“.
Darüber hinaus schlug der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung vor, den Inhalt in Klausel 13, Artikel 76 des Gesetzesentwurfs beizubehalten, da notariell beglaubigte Transaktionen derzeit in Gesetzen, Verordnungen und Rundschreiben geregelt sind. Daher ist eine Überprüfung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung innerhalb einer bestimmten Frist erforderlich, um die im Beurkundungsgesetz vorgeschriebenen Kriterien zu erfüllen. Gleichzeitig werden Übergangsbestimmungen für die Bestimmungen zu notariell zu beglaubigenden Transaktionen in der vor dem Inkrafttreten des Notargesetzes (geändert) erlassenen Verordnung hinzugefügt, die nicht gesetzlich der Regierung zugewiesen ist, aber andere in Absatz 1, Artikel 3 des Notargesetzes (geändert) festgelegte Anforderungen erfüllt. Außerdem bleiben die Bestimmungen zu notariell zu beglaubigenden Transaktionen in der Verordnung zur Behandlung der Überprüfungsergebnisse gemäß Absatz 13, Artikel 76 des Notargesetzes (geändert) weiterhin in Kraft, um die Stabilität und Strenge des Rechtssystems zu gewährleisten.
Bezüglich der Vorschriften zu Aufzeichnungen, Verfahren und Formalitäten im Zusammenhang mit Notartätigkeiten und dem Inhalt der staatlichen Verwaltung von Notartätigkeiten stellte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung fest, dass zur raschen Umsetzung der Politik der Innovation im Gesetzgebungsdenken und in der Leitung des Vorsitzenden der Nationalversammlung im Amtsschreiben Nr. 15/CTQH und auf der Grundlage der Berücksichtigung der Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung vorgeschlagen wird, die Vorschriften zu Aufzeichnungen, Verfahren und Formalitäten bei Notartätigkeiten aus dem Gesetzesentwurf zu streichen, der der Nationalversammlung zu Beginn der 8. Sitzung vorgelegt wurde. Gleichzeitig ist es notwendig, die Vorschriften zu ergänzen und der Regierung die Aufgabe zu übertragen, die oben genannten Inhalte im Rahmen ihrer Befugnisse detailliert festzulegen, um Flexibilität, rechtzeitige Änderungen und Ergänzungen bei Bedarf sicherzustellen, eine praxisgerechte Dezentralisierung zu ermöglichen und den Anforderungen der Verwaltungsverfahrensreform gerecht zu werden.
In Bezug auf den Vorschlag der Regierung, zwei Artikel zur Staatsverwaltung beizubehalten, stellte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung fest, dass einige der von der Regierung vorgeschlagenen Inhalte zur Staatsverwaltung im Zusammenhang mit der Beglaubigung bereits in Fachgesetzen ausdrücklich geregelt sind und es daher nicht notwendig ist, sie im Beglaubigungsgesetz neu zu regeln, um Doppelarbeit zu vermeiden. Einige konkrete staatliche Verwaltungsinhalte in der Notartätigkeit wurden in den entsprechenden Sonderbestimmungen des Gesetzentwurfs festgelegt. Daher schlägt der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, der einen Teil der Stellungnahme der Regierung akzeptiert, vor, Artikel 8 um Grundsätze zu den staatlichen Verwaltungsaufgaben der Regierung, des Justizministeriums, der Ministerien, der Behörden auf Ministerebene und der Volkskomitees der Provinzen im Bereich der notariellen Beglaubigung zu ergänzen und so die Einhaltung der Bestimmungen von Absatz 2, Artikel 39 des Gesetzes über die Regierungsorganisation sicherzustellen.
Nach Erhalt und Überarbeitung wurden im Vergleich zum Gesetzesentwurf, der der Nationalversammlung zu Beginn der 8. Sitzung vorgelegt wurde, zwei Kapitel, drei Artikel und fünf Klauseln aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.
Bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung für Notare schlug der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung vor, dass die Nationalversammlung die Bestimmung über die Berufshaftpflichtversicherung für Notare als obligatorische Versicherungsart gemäß Artikel 39 des Gesetzesentwurfs beibehält.
Zusätzlich zu den oben genannten Fragen hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung Untersuchungen durchgeführt und die Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung vollständig berücksichtigt, um den Gesetzesentwurf sowohl inhaltlich als auch technisch zu überarbeiten und zu perfektionieren und ihn der Nationalversammlung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
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Quelle: https://kontumtv.vn/tin-tuc/tin-trong-nuoc/quoc-hoi-thong-qua-luat-cong-chung-sua-doi
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