Am Morgen des 24. Juni verabschiedete die Nationalversammlung mit Zustimmung der anwesenden 459/464 Abgeordneten das Gesetz über die Organisation der Volksgerichte (in geänderter Fassung).

Bevor die Nationalversammlung das Gesetz verabschiedete und den Bericht über die Annahme des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vorlegte, sagte die Vorsitzende des Justizausschusses, Le Thi Nga, dass der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung aufgrund unterschiedlicher Meinungen zur Frage der Reform der Provinz- und Bezirksvolksgerichte entsprechend ihrer Zuständigkeit die Ausarbeitung zweier Optionen angeordnet und die Abgeordneten der Nationalversammlung um Stellungnahmen gebeten habe.

Option 1 besteht darin, die Bestimmungen des geltenden Gesetzes über Volksgerichte auf Provinz- und Bezirksebene beizubehalten; Option 2 besteht darin, Volksgerichte auf Provinzebene in Berufungsgerichte und Volksgerichte auf Bezirksebene in Volksgerichte erster Instanz umzuwandeln.

Infolgedessen stimmten 194 von 487 Abgeordneten der Nationalversammlung für Option 1 (39,84 %); 170 von 487 Abgeordneten der Nationalversammlung stimmten für Option 2 (34,91 %).

„Keine der Optionen wurde von mehr als der Hälfte aller Abgeordneten der Nationalversammlung gebilligt. Nach Rücksprache mit den Abgeordneten der Nationalversammlung schlugen das Oberste Volksgericht und der Ständige Ausschuss des Justizausschusses einstimmig vor, die Meinung der Mehrheit der Abgeordneten der Nationalversammlung zu akzeptieren und die Regelungen für die Volksgerichte der Provinzen und Bezirke in der geltenden Gesetzeslage beizubehalten“, sagte Frau Le Thi Nga.

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Die Vorsitzende des Justizausschusses der Nationalversammlung, Le Thi Nga, legte einen erläuternden und akzeptierenden Bericht vor. Foto: Nationalversammlung

In Bezug auf den Inhalt der Teilnahme- und Informationsaktivitäten bei Gerichtssitzungen und -versammlungen stellte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung fest, dass bei der Aufzeichnung und Filmaufnahme die Menschenrechte und Bürgerrechte gewahrt werden müssen und die Feierlichkeit der Gerichtssitzungen, -versammlungen und Informationsaktivitäten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet sein muss.

Während des Prozesses und der Sitzung werden zahlreiche Informationen und Beweise veröffentlicht, die jedoch nicht überprüft wurden, insbesondere Informationen über die Privatsphäre, Familiengeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse usw. Diese Informationen und Beweise müssen vom Prozessausschuss im Urteil und in der Entscheidung berücksichtigt und ausgewertet werden.

Daher wurde der Gesetzentwurf überarbeitet: „Die Aufzeichnung des gesamten Ablaufs der Verhandlung und Sitzung ist erlaubt; eine Aufzeichnung ist nur während der Eröffnung der Verhandlung, der Sitzung und der Urteilsverkündung und der Bekanntgabe der Entscheidung zulässig.“

Für die Aufzeichnung und Filmaufnahme ist die Zustimmung des vorsitzenden Richters des Gerichts, der Versammlung und der zuständigen Personen gemäß den Vorschriften erforderlich.

Gleichzeitig zeichnet das Gericht, falls dies zur Erfüllung beruflicher Aufgaben erforderlich ist, Audio- und Videoaufnahmen des Verfahrens oder der Sitzung auf. Die Verwendung und Bereitstellung der Audio- und Videoaufnahmen des Gerichts erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vorsitzende Richter des Obersten Volksgerichtshofs erlässt detaillierte Vorschriften.

In Bezug auf die Sammlung von Dokumenten und Beweismitteln bei der Beilegung von Straf-, Verwaltungs-, Zivil- und anderen Fällen, die in die Zuständigkeit des Gerichts fallen, sagte Frau Le Thi Nga, dass die Resolution Nr. 27 Folgendes verlangt: „Recherchen zur Aufklärung … von Fällen, in denen das Gericht während des Prozesses Beweise sammelt.“

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Die Abgeordneten der Nationalversammlung stimmen für die Verabschiedung des Gesetzes. Foto: Nationalversammlung

Der Gesetzentwurf sieht in Anlehnung an die Resolution Nr. 27 und in Übereinstimmung mit den praktischen Bedingungen unseres Landes sieben Klauseln vor. Die Aufgaben des Gerichtshofs sind im Gesetzentwurf konkret festgelegt.

Dementsprechend leitet das Gericht, das Gericht beantragt, das Gericht unterstützt, das Gericht erhält Dokumente und Beweise, das Gericht prüft und bewertet die Echtheit von Dokumenten und Beweismitteln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Dabei sammelt das Gericht Dokumente und Beweise, indem es Behörden, Organisationen und Einzelpersonen auffordert, Dokumente und Beweise vorzulegen. Gleichzeitig sammelt das Gericht Dokumente und Beweise, indem es die von den Parteien vorgelegten Dokumente und Beweise der zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen entgegennimmt.

Das Gericht leistet Hilfe bei der Beschaffung von Dokumenten und Beweismitteln. In Fällen, in denen die Parteien (in Verwaltungssachen, Zivilsachen und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen) die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, aber nicht in der Lage waren, Dokumente und Beweismittel zu beschaffen, und einen entsprechenden Antrag stellen, leistet das Gericht Hilfe bei der Beschaffung dieser Dokumente und Beweismittel.

Daher betonte Frau Le Thi Nga, dass die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs angemessen seien und die Meinung der Abgeordneten der Nationalversammlung widersprächen.

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