Thien Viet Securities Corporation (HoSE: TVS) hat gerade die Entscheidung bekannt gegeben, Frau Dinh Thi Hoa von ihrer Position als stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats zu entlassen. Die Entscheidung tritt am 15. August 2023 in Kraft. Der Grund für die Entlassung wurde jedoch nicht konkret bekannt gegeben. Frau Hoa wird weiterhin ihre Position als Mitglied des Vorstands des Unternehmens innehaben.
Frau Dinh Thi Hoa ist eine der Gründerinnen von Thien Viet Securities und Galaxy Group. Darüber hinaus ist sie auch Mitglied des Board of Directors der Asia Commercial Joint Stock Bank (ACB).
Zuvor hatte TVS Herrn Pham Hong Hai mit Wirkung zum 1. August zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens ernannt. Vor seiner Ernennung war Herr Hai Mitglied des Vorstands von Thien Viet Securities und besaß keine Aktien. Mit der Entlassung von Frau Dinh Thi Hoa hat TVS nun zwei stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Herrn Pham Hong Hai und Herrn Terence Ting.
Dieser Schritt erfolgte vor dem Hintergrund, dass sich Frau Hoa gerade für den Kauf von mehr als 5,86 Millionen TVS-Aktien im Zeitraum vom 17. August bis 15. September für persönliche Handelszwecke angemeldet hatte. Wenn diese Transaktion erfolgreich ist, erhöht sich die Anzahl der von Frau Dinh Thi Hoa gehaltenen Aktien von 7,51 Millionen auf 13,38 Millionen Aktien, wobei sich die entsprechende Quote von 5,97 % auf 8,84 % erhöht.
Am Ende der Handelssitzung am 16. August schloss der TVS-Aktienkurs bei 24.150 VND/Aktie, ein Anstieg von fast 50 % nach mehr als 4 Monaten. Basierend auf diesem Preis wird geschätzt, dass Frau Hoa fast 142 Milliarden VND ausgeben muss, um eine Hauptaktionärin von TVS zu werden. Das aktuelle Gründungskapital von TVS beträgt mehr als 1.513 Milliarden VND.
Frau Dinh Thi Hoa – stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats von Thien Viet Securities.
Am selben Tag gab Thien Viet Securities ungewöhnliche Informationen über den Beschluss des Vorstands bekannt, der die Unterzeichnung und Ausführung von Verträgen und Transaktionen mit den verbundenen Unternehmen und verbundenen Parteien des Unternehmens genehmigte.
Vertragspartner sind insbesondere verbundene Unternehmen und nahestehende Personen im Sinne des Wertpapiergesetzes. Vertragsarten, Dienstleistungsgeschäfte, Wertpapier-, Aktien- und Einlageverträge. Transaktionen, Darlehensverträge, finanzielle Unterstützung, Geschäftsunterstützung, Investitionskooperation. Andere Transaktionen und Verträge im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von TVS.
Der Handel mit diesen Verträgen muss grundsätzlich auf der Grundlage der Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapiergesetzes, des Unternehmensgesetzes und damit verbundener Rechtsdokumente auf fairer Basis erfolgen und darf keine Bedingungen enthalten, die ungünstiger sind als ähnliche, von anderen unabhängigen Partnern vorgeschlagene Bedingungen.
Der Transaktionswert muss weniger als 35 % betragen oder die Transaktion muss dazu führen, dass der Gesamttransaktionswert, der innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der ersten Transaktion anfällt, weniger als 35 % des Gesamtwerts beträgt .
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