Genehmigung der Aufgabe zur Anpassung des VIII. Energieplans

Báo Công thươngBáo Công thương01/01/2025

Genehmigung der Aufgabe zur Erstellung und Anpassung des Nationalen Energieentwicklungsplans für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 (Anpassung des Energieplans VIII).


Vizepremierminister Bui Thanh Son unterzeichnete den Beschluss Nr. 1710/QD-TTg, mit dem er die Aufgabe der Vorbereitung der Anpassung des Nationalen Energieentwicklungsplans für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 (Anpassung des Energieplans VIII) genehmigte.

Ảnh minh họa
Illustration

Ziel der Planung ist es, den Stromverbrauch der letzten Jahre zu bewerten, die Strombedarfsprognosen für 2021–2024 zu überprüfen und Strombedarfspläne für die Zeiträume 2025–2030 und 2031–2050 vorzuschlagen.

Gleichzeitig gilt es, Möglichkeiten zur Entwicklung von Stromquellen und Stromnetzen zu erforschen, eine Reihe von Optionen mit guten technischen und wirtschaftlichen Kennzahlen und hoher Durchführbarkeit auszuwählen, eine sichere und kontinuierliche Stromversorgung für die sozioökonomische Entwicklung zu gewährleisten, Energieressourcen sparsam und effizient zu nutzen und eine starke Entwicklung erneuerbarer Energiequellen in Betracht zu ziehen; Unter Berücksichtigung des Stromimport- und -exportaustauschs mit Ländern in der Region sind Pläne zur Entwicklung des nationalen Stromsystems für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 vorzuschlagen.

Analysieren Sie die Durchführbarkeit des Stromnetzentwicklungsplans im Hinblick auf: Baufortschritt synchroner Stromquellen und Netze; Kapital und Kapitalmobilisierungskapazität; Umweltverträglichkeitsprüfung und strategische Umweltberichterstattung (SUP) in der Energieentwicklung; Erforschen und schlagen Sie Schlüssellösungen zu Mechanismen und Richtlinien für die Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft sowie zur Organisation und Umsetzung von Planungen vor, um eine nachhaltige Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft sicherzustellen.

Inhalt der Anpassung Power Plan VIII

Der Inhalt der Anpassung des Energieplans VIII umfasst laut Beschluss drei Teile:

Band I: Allgemeine Erläuterungen, bestehend aus 12 Kapiteln:

Kapitel 1: Analyse des Kontexts und Grundlage für die Planungsanpassung

Kapitel 2: Aktueller Status der nationalen Elektrizitätsversorgung und Bewertung der Umsetzung des Energieplans VIII für den Zeitraum 2021 - 2025

Kapitel 3: Aktualisierung der sozioökonomischen Entwicklungsprognosen und -planungen auf allen Ebenen bis 2050

Kapitel 4: Anpassung der Strombedarfsprognosen

Kapitel 5: Aktualisieren von Eingabeparametern

Kapitel 6: Anpassung des Leistungsentwicklungsprogramms

Kapitel 7: Anpassung des Übertragungsnetzausbauprogramms

Kapitel 8: Investitionsprogramm zur Energieentwicklung in der Planungsphase

Kapitel 9: Bewertung der Wirtschaftlichkeit des nationalen Energieentwicklungsprogramms

Kapitel 10: Umweltschutz und nachhaltige Entwicklungsmechanismen in der nationalen Energieentwicklungsplanung

Kapitel 11: Lösungen und Ressourcen zur Umsetzung des Nationalen Energieentwicklungsplans

Kapitel 12: Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Band II: Anhang, inkl. Unterlagen zur Lastbedarfsprognose; Berechnungsergebnisse von Stromquellen-Entwicklungsoptionen, Berechnungsergebnisse von Stromnetz-Entwicklungsoptionen; Kapitalberechnungstabelle für die Energiequellen- und Netzentwicklung.

Band III : Zeichnungen, einschließlich Karten, Rasterberechnungsdiagramme gemäß den in Abschnitt IV, Anhang II des Dekrets Nr. 37/2019/ND-CP vom 7. Mai 2019 der Regierung angegebenen Komponenten und Formaten zur detaillierten Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Planungsgesetzes.

Die Planungsdokumente umfassen 20 Projektsätze.

Die Planungsmethode besteht darin, die Energieentwicklungsplanung mit der nationalen Gesamtentwicklungsplanung, der nationalen Meeresraumplanung, der Regionalplanung und der Provinzplanung zu kombinieren und zu integrieren. Kombination von Berechnungen und Expertenmethoden; Kombination von Energieentwicklung und Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung.

Planungszeitraum: Die voraussichtliche Implementierungszeit beträgt nicht mehr als 30 Monate ab dem Datum, an dem die Aufgabe zur Anpassung des Energieplans VIII genehmigt und die Beratungseinheit für die Anpassung des Energieplans VIII ausgewählt wird.

Planungskosten: Die Kosten für die Anpassung des Energieplans VIII werden aus dem öffentlichen Investitionskapital des Ministeriums für Industrie und Handel verwendet, das von den zuständigen Behörden gemäß den Vorschriften genehmigt wurde.

Der Minister für Industrie und Handel entscheidet im Einzelnen über die Kosten für die Ausarbeitung und Anpassung des VIII. Energieplans im Einklang mit den Richtlinien des Ministeriums für Planung und Investitionen zu Normen für Planungstätigkeiten, den Regelungen des Gesetzes über öffentliche Investitionen und den einschlägigen Rechtsvorschriften.

Das Ministerium für Industrie und Handel ist die für die Anpassung des Energieplans VIII zuständige Agentur und dafür verantwortlich, die Umsetzung der Schritte gemäß den Bestimmungen des Planungsgesetzes und anderer relevanter Gesetze sicherzustellen.

Die Ministerien, Zweigstellen und Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte sind dafür verantwortlich, den Planungsprozess gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Ministerium für Industrie und Handel abzustimmen.


[Anzeige_2]
Quelle: https://congthuong.vn/phe-duyet-nhiem-vu-lap-dieu-chinh-quy-hoach-dien-viii-367384.html

Kommentar (0)

No data
No data

Gleiches Thema

Gleiche Kategorie

Gleicher Autor

No videos available