Am Nachmittag des 31. März informierte ein Vertreter des Volkskomitees des Distrikts Thanh Tri über den Umgang mit dem Vorfall einer Schlägerei zwischen einer Gruppe von Schülern an der Ta Thanh Oai Secondary School ( Hanoi ).
Dementsprechend forderte das Volkskomitee des Bezirks Thanh Tri, den Direktor der Ta Thanh Oai Secondary School für die Erfüllung seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten als Schulleiter zu kritisieren. Gleichzeitig sind der Schulleiter und der Vorstand dazu angehalten, die Erfahrungen sorgfältig zu prüfen, aus ihnen zu lernen und ähnliche Vorfälle in Zukunft unbedingt zu vermeiden.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung, das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales und die Schule müssen sich abstimmen, um die Schüler zu besuchen und zu ermutigen und den Familien bei der Untersuchung und Betreuung der Schüler maximale Unterstützung zu bieten, damit sich ihr Zustand bald stabilisieren und sie wieder in den normalen Schulunterricht zurückkehren können.
Schüler der Ta Thanh Oai Secondary School (Hanoi) prügeln sich (Bild aus Video ausgeschnitten)
Der Bezirk forderte die Schule außerdem auf, einen Disziplinarrat einzurichten, der über den Umgang mit den in den Vorfall verwickelten Schülern entscheiden soll.
Zuvor hatte es am 20. März im Klassenzimmer 9A5 der Ta Thanh Oai Secondary School während der Pause eine Schlägerei zwischen einer Gruppe von Neuntklässlern gegeben. Ein Student filmte einen Clip und postete ihn in den sozialen Medien.
Der Hauptgrund sind Konflikte und Auseinandersetzungen in sozialen Netzwerken zwischen TKL (Klasse 9A1) und NTL (Klasse 9A5). Nach der Schlägerei erlitt die Studentin NTL Gesichtsverletzungen und geriet in Panik. Ihre Familie brachte sie zur Untersuchung und Behandlung in das Thanh Tri District General Hospital.
Unmittelbar nach dem Vorfall meldete die Familie von NTL den Vorfall dem Klassenlehrer, doch fünf Tage später wurden sie von der Schulbehörde lediglich dazu aufgefordert und ermutigt, und es wurden keine Maßnahmen ergriffen. Dies verärgert NTLs Eltern außerordentlich.
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