In der Provinz Ninh Thuan beträgt die Mindestgrundstücksgröße für Wohnbauland in der Stadt Phan Rang - Thap Cham 40 m2.
Für Wohnbaugrundstücke in bestehenden Küstenwohngebieten in den Gemeinden Ca Na und Phuoc Diem im Bezirk Thuan Nam beträgt die Mindestfläche, die für eine Aufteilung zulässig ist, 40 m2.
| In Phan Rang - Thap Cham City beträgt die Mindestfläche eines neu entstandenen Grundstücks nach einer Grundstücksteilung und der nach der Teilung verbleibenden Fläche 40 m². |
Das Volkskomitee der Provinz Ninh Thuan hat kürzlich Vorschriften über die Bedingungen und die Mindestfläche für die Aufteilung und Zusammenlegung von Grundstücken für jede Art von Land in der Provinz erlassen.
In Bezug auf die Aufteilung von Wohngrundstücken in städtischen Gebieten legt das Volkskomitee der Provinz Ninh Thuan fest, dass die Mindestfläche des neu entstandenen Grundstücks nach der Aufteilung und die verbleibende Fläche des Grundstücks nach der Aufteilung 40 m² (80 m² in ländlichen Gebieten) beträgt.
Gleichzeitig müssen die Seitenlängen des durch die Teilung neu entstandenen Grundstücks sowie die des nach der Teilung verbleibenden Grundstücks mindestens 3,5 m (5 m in ländlichen Gebieten) betragen.
Darüber hinaus müssen sowohl das durch die Aufteilung neu entstandene Grundstück als auch das nach der Aufteilung verbleibende Grundstück an eine staatlich verwaltete Straße angrenzen oder über einen Zugang zu einer staatlich verwalteten Straße verfügen.
Besonders hervorzuheben ist, dass für Wohngrundstücke in bestehenden Küstenwohngebieten in den Gemeinden Ca Na und Phuoc Diem im Bezirk Thuan Nam die Mindestgrundstücksgröße für die Aufteilung dieselbe ist wie in städtischen Gebieten.
Darüber hinaus regelt das Volkskomitee der Provinz Ninh Thuan auch die Aufteilung von landwirtschaftlichen Flächen (einschließlich Flächen für einjährige Nutzpflanzen, Flächen für mehrjährige Nutzpflanzen, Aquakulturflächen, Salzgewinnungsflächen, sonstige landwirtschaftliche Flächen und Produktionswaldflächen, ausgenommen natürliche Produktionswaldflächen) in städtischen und ländlichen Gebieten.
Im Einzelnen beträgt in städtischen Gebieten die Mindestfläche eines neu entstandenen Grundstücks nach einer Parzellierung und die verbleibende Fläche des Grundstücks nach der Parzellierung in den Gemeinden und Stadtteilen der Stadt Phan Rang - Thap Cham 300 m²; in Städten beträgt sie 500 m².
In ländlichen Gebieten beträgt die Mindestfläche eines neu entstandenen Grundstücks nach einer Parzellierung und die verbleibende Fläche des Grundstücks nach der Parzellierung 750 m² in Tieflandgemeinden, 1.000 m² in Mittelgebirgsgemeinden und 2.000 m² in Berggemeinden.
Das Volkskomitee der Provinz Ninh Thuan stellte außerdem fest, dass für Wohnbauland und nichtlandwirtschaftliches Land, das nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, in Gebieten mit separaten detaillierten Bauplanungsprojekten die Mindestfläche für die Grundstücksteilung gemäß dem Beschluss über die Genehmigung der detaillierten Bauplanung und den dazugehörigen Projektunterlagen, die von der zuständigen staatlichen Behörde genehmigt wurden, festgelegt wird.
Dieser Beschluss tritt am 31. Oktober 2024 in Kraft und ersetzt den Beschluss Nr. 85/2014/QD-UBND vom 18. November 2014 des Volkskomitees der Provinz Ninh Thuan, der die Mindestfläche für die Aufteilung von Grundstücken in der Provinz regelt.







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