An Feiertagen und Jubiläen werden Feuerwerke gezündet.
Gemäß Artikel 11 des Dekrets 137/2020/ND-CP (geändert in Abschnitt 2, Artikel 3 des Dekrets 56/2023/ND-CP) umfassen Fälle der Organisation von Feuerwerken:
(1) Neujahrsfest
- In zentral verwalteten Städten und in der Provinz Thua Thien Hue ist es gestattet, Feuerwerkskörper in großer und niedriger Höhe abzufeuern, die nicht länger als 15 Minuten dauern. In den übrigen Provinzen ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in geringer Höhe mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten gestattet.
- Aufnahmezeit ist zur Zeit des Neujahrsabends.
(2) Todestag von Hung King
- In der Provinz Phu Tho ist es im Bereich des Hung-Tempels gestattet, Feuerwerkskörper in geringer Höhe mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten abzufeuern.
- Feuerzeit ist 21:00 Uhr am 9. Tag des 3. Mondmonats.
(3) Nationalfeiertag
- In zentral verwalteten Städten und in der Provinz Thua Thien Hue ist es gestattet, Feuerwerkskörper in großer und niedriger Höhe abzufeuern, die nicht länger als 15 Minuten dauern. In den übrigen Provinzen ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in geringer Höhe mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten gestattet.
- Drehzeit ist am 2. September um 21:00 Uhr.
(4) Tag des Sieges in Dien Bien Phu
- In der Provinz Dien Bien ist es gestattet, an einem Standort in der Stadt Dien Bien Phu Feuerwerkskörper in geringer Höhe abzufeuern, die höchstens 15 Minuten lang sind.
- Drehzeit ist am 7. Mai um 21:00 Uhr.
(5) Tag des Sieges (30. April)
- In Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt ist es gestattet, Feuerwerkskörper in großer und geringer Höhe abzufeuern, die nicht länger als 15 Minuten dauern.
- Drehzeit ist am 30. April um 21:00 Uhr.
(6) Feier des Befreiungstages und des Gründungstages der Provinzen und zentral verwalteten Städte
- In zentral verwalteten Städten und in der Provinz Thua Thien Hue ist es gestattet, Feuerwerkskörper in großer und niedriger Höhe abzufeuern, die nicht länger als 15 Minuten dauern. In den übrigen Provinzen ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in geringer Höhe mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten gestattet.
- Am Tag der Befreiung und am Gründungstag der Provinzen und zentral verwalteten Städte wird um 21:00 Uhr ein Feuerwerk veranstaltet.
(7) Nationale und internationale kulturelle, touristische und sportliche Veranstaltungen.
(8) Über andere Fälle entscheidet das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus nach schriftlicher Zustimmung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit und des Ministeriums für Nationale Verteidigung.
Befugnisse und Verfahren für die Erlaubnis zum Zünden von Feuerwerkskörpern
Gemäß Artikel 12 des Dekrets 137/2020/ND-CP (geändert in Klausel 3, Artikel 3 des Dekrets 56/2023/ND-CP) lauten die Befugnisse und Verfahren zur Genehmigung von Feuerwerkskörpern wie folgt:
- Über die Organisation von Feuerwerken gemäß den Absätzen (1), (2), (3), (4), (5) und (6) wird von den Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte auf der Grundlage der tatsächlichen Situation vor Ort entschieden und mit dem Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus abgestimmt, um die Durchführung gemäß den Vorschriften zu organisieren.
– Im Falle der Organisation eines Feuerwerks gemäß den Bestimmungen in den Absätzen (7) und (8) sowie in Fällen einer Änderung des Umfangs und der Dauer des Feuerwerks entscheidet der Minister für Kultur, Sport und Tourismus nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Ministerium für öffentliche Sicherheit und dem Ministerium für Nationale Verteidigung.
- Provinzen und zentral verwaltete Städte, die Feuerwerke gemäß den Absätzen (7) und (8) veranstalten müssen oder Umfang und Dauer des Feuerwerks ändern möchten, müssen 30 Tage vor dem voraussichtlichen Datum des Feuerwerks einen schriftlichen Antrag an das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus stellen. Der Inhalt des Dokuments muss die Menge, den Umfang, die Anzahl der Standorte, die Zeit, die Dauer und den voraussichtlichen Standort des Feuerwerks klar angeben.
Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Anfrage müssen das Ministerium für öffentliche Sicherheit und das Ministerium für nationale Verteidigung dem Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus eine schriftliche Antwort zukommen lassen, die diese zusammenfasst und eine Entscheidung trifft.
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