An Feiertagen und Jubiläen werden Feuerwerke gezündet.
Gemäß Artikel 11 des Dekrets 137/2020/ND-CP (geändert in Klausel 2, Artikel 3 des Dekrets 56/2023/ND-CP) umfassen Fälle der Organisation von Feuerwerken:
(1) Mondneujahr
- Zentral verwaltete Städte und die Provinz Thua Thien Hue dürfen Feuerwerkskörper in großer und geringer Höhe abfeuern, die nicht länger als 15 Minuten dauern. In den übrigen Provinzen ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in geringer Höhe mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten gestattet.
- Aufnahmezeit ist die Zeit des Neujahrsabends.
(2) Todestag von Hung King
- In der Provinz Phu Tho ist es gestattet, im Bereich des Hung-Tempels Feuerwerkskörper in geringer Höhe abzufeuern, die nicht länger als 15 Minuten dauern.
- Um 21:00 Uhr findet ein Feuerwerk statt. am 9. Tag des 3. Mondmonats.
(3) Nationalfeiertag
- Zentral verwaltete Städte und die Provinz Thua Thien Hue dürfen Feuerwerkskörper in großer und geringer Höhe abfeuern, die nicht länger als 15 Minuten dauern. In den übrigen Provinzen ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in geringer Höhe mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten gestattet.
- Schießzeit ist 21:00 Uhr. am 2. September.
(4) Dien Bien Phu Tag des Sieges
- In der Provinz Dien Bien ist es gestattet, in der Stadt Dien Bien Phu Feuerwerkskörper in geringer Höhe abzufeuern, deren Dauer 15 Minuten nicht überschreitet.
- Schießzeit ist 21:00 Uhr. am 7. Mai.
(5) Tag des Sieges (30. April)
- In Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt ist es gestattet, Feuerwerkskörper in großer und geringer Höhe abzufeuern, die nicht länger als 15 Minuten dauern.
- Schießzeit ist 21:00 Uhr. am 30. April.
(6) Feier des Befreiungstages und des Gründungstages der Provinzen und zentral verwalteten Städte
- Zentral verwaltete Städte und die Provinz Thua Thien Hue dürfen Feuerwerkskörper in großer und geringer Höhe abfeuern, die nicht länger als 15 Minuten dauern. In den übrigen Provinzen ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in geringer Höhe mit einer Dauer von höchstens 15 Minuten gestattet.
- Um 21:00 Uhr findet ein Feuerwerk statt. am Tag der Befreiung und dem Gründungstag von Provinzen und zentral verwalteten Städten.
(7) Nationale und internationale kulturelle, touristische und sportliche Veranstaltungen.
(8) Über andere Fälle entscheidet das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Ministerium für öffentliche Sicherheit und dem Ministerium für Nationale Verteidigung.
Befugnisse und Verfahren zur Genehmigung der Zündung von Feuerwerkskörpern
Gemäß Artikel 12 des Dekrets 137/2020/ND-CP (geändert in Klausel 3, Artikel 3 des Dekrets 56/2023/ND-CP) lauten die Befugnisse und Verfahren zur Genehmigung von Feuerwerkskörpern wie folgt:
- Über die in den Absätzen (1), (2), (3), (4), (5) und (6) beschriebenen Fälle der Organisation von Feuerwerken wird von den Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte auf der Grundlage der tatsächlichen Situation vor Ort entschieden und mit dem Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus abgestimmt, um die Durchführung gemäß den Vorschriften zu organisieren.
- Im Falle der Organisation eines Feuerwerks gemäß den Bestimmungen in den Absätzen (7) und (8) sowie in Fällen einer Änderung des Umfangs und der Dauer des Feuerwerks entscheidet der Minister für Kultur, Sport und Tourismus nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Ministerium für öffentliche Sicherheit und dem Ministerium für Nationale Verteidigung.
- Provinzen und zentral verwaltete Städte, die Feuerwerke gemäß den Absätzen (7) und (8) organisieren müssen oder den Umfang und die Dauer des Feuerwerks ändern möchten, müssen 30 Tage vor dem voraussichtlichen Datum des Feuerwerks einen schriftlichen Antrag beim Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus einreichen. Aus dem Inhalt des Dokuments müssen Menge, Umfang, Anzahl der Standorte, Zeitpunkt, Dauer und voraussichtlicher Standort des Feuerwerks klar ersichtlich sein.
Innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der Anfrage müssen das Ministerium für öffentliche Sicherheit und das Ministerium für nationale Verteidigung eine schriftliche Antwort an das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus senden, die eine Zusammenfassung und Entscheidung vornimmt.
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