Ein Vertreter der vietnamesischen Straßenverkehrsbehörde wies darauf hin, dass Fahrer ihre alten B1- und B2-Führerscheine nicht nur in die Klasse B, sondern auch in die Klasse C1 umtauschen dürfen – was ihnen das Führen aller Fahrzeuge der Klasse B sowie von Lastwagen über 3,5 Tonnen erlaubt.
Ab dem 1. Januar tritt das Gesetz zur Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr in Kraft und regelt damit auch ein neues Verfahren zur Einstufung von Führerscheinen.
Demnach sieht das Gesetz vor, dass Personen, die einen Führerschein nach der alten Einstufung nutzen, diesen bis zu dessen Ablauf weiter nutzen können. Bei Ausstellung oder Verlängerung eines neuen Führerscheins gilt dann die neue Einstufung.
Tatsächlich berichteten einige Fahrer, dass sie beim Wechsel ihres Pkw-Führerscheins „benachteiligt“ worden seien, weil ihre alten B1- und B2-Führerscheine in neue B-Führerscheine umgewandelt wurden, während B-Führerscheine hinsichtlich der LKW-Ladekapazität stärker eingeschränkt sind als B1- und B2-Führerscheine.
Konkret berechtigen die Führerscheinklassen B1 und B2 zum Führen von Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen oder Lastkraftwagen mit einer Nutzlast von weniger als 3,5 Tonnen, während die Führerscheinklasse B zwar ebenfalls zum Führen von Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz) berechtigt, jedoch nur zum Führen von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
In seiner Antwort auf das oben genannte Problem erklärte Herr Luong Duyen Thong, Leiter der Abteilung für Fahrzeug- und Fahrertransportmanagement (Vietnam Road Administration), der Grund liege darin, dass sich die Fahrer nicht gründlich mit den neuen Bestimmungen befasst hätten.
Im Straßenverkehrssicherheits- und Ordnungsgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass die alten Führerscheine der Klassen B1 und B2 in die Führerscheinklassen B oder C1 (entsprechend der neuen Führerscheinklassifizierung) umgetauscht werden. Dabei berechtigt der Führerschein der Klasse C1 zum Führen aller Fahrzeuge der Klasse B sowie zum Führen von LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen.
Entscheidet sich der Fahrer also für den Wechsel in die Klasse B, ist er zwar im Nachteil, der Wechsel in die Klasse C1 bringt dem Fahrer jedoch mehr Vorteile, beispielsweise die Möglichkeit, alle Fahrzeuge der Klasse B und LKW mit einer Nutzlast von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen zu führen.
Herr Thong bestätigte, dass beim Verfahren zur Ausstellung und Erneuerung von Führerscheinen alte B1- und B2-Führerscheine direkt in neue C1-Führerscheine umgewandelt werden können, wenn der Fahrer nicht auf B umsteigen möchte. Mit automatischen B1-Führerscheinen dürfen Fahrer nach Ausstellung und Erneuerung jedoch nur noch Fahrzeuge mit Automatikschaltung fahren, nicht aber Fahrzeuge mit Handschaltgetriebe.
Das Gesetz über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit schreibt vor, dass folgende Schritte zu unternehmen sind, wenn eine Person, deren Führerschein vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (1. Januar) ausgestellt wurde, ihren Führerschein ändern oder neu ausstellen lassen möchte:
Ein Führerschein der Klasse A1 kann in einen Führerschein der Klasse A mit der Einschränkung umgeändert oder neu erteilt werden, dass damit ausschließlich das Führen von zweirädrigen Krafträdern mit einem Hubraum von weniger als 175 cm3 oder einer Elektromotorleistung von weniger als 14 kW erlaubt ist;
Der Führerschein der Klasse A2 wird geändert und in einen Führerschein der Klasse A umgeschrieben; Der Führerschein der Klasse A3 wird geändert und in einen Führerschein der Klasse B1 umgeschrieben; Der Führerschein der Klasse A4 wird geändert und neu ausgestellt in eine Bescheinigung zum Führen von Spezialkrafträdern für Fahrer von Traktoren mit einer Nutzlast von bis zu 1.000 kg sowie in eine Bescheinigung über die Ausbildung in verkehrsrechtlichen Kenntnissen für Fahrer von Spezialkrafträdern;
Ein Automatik-Führerschein der Klasse B1 kann in einen Führerschein der Klasse B umgeändert bzw. neu erteilt werden, mit der Einschränkung, dass dieser ausschließlich zum Führen von Automatik-Fahrzeugen berechtigt;
Eine Umschreibung bzw. Neuausstellung der Führerscheine der Klassen B1 und B2 in einen Führerschein der Klasse B bzw. C1 ist möglich;
Der Führerschein der Klasse C bleibt unverändert und wird umgetauscht und mit der gleichen Klasse sowie einer Fahrerlaubnis für Spezialkrafträder für Fahrer von Traktoren mit einer Tragfähigkeit von über 3.500 kg neu ausgestellt.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/nhung-luu-y-khi-doi-bang-lai-tranh-thiet-thoi-cho-tai-xe-2372241.html
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