Zusammenfassung einiger Vorschriften, die Organisationen und Einzelpersonen beim Kauf und Verkauf von Autos und Motorrädern ab dem 15. August 2023 beachten müssen.
Was Sie beim Kauf und Verkauf von Autos und Motorrädern ab dem 15. August 2023 beachten sollten. (Quelle: Vietnamnet) |
Autokauf und -verkauf ab 15.08.2023 ohne Kennzeichen?
Gemäß Punkt a und Punkt b, Klausel 4, Artikel 6, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA gilt beim Verkauf, der Schenkung, der Vererbung, dem Tausch, der Kapitaleinlage, der Zuteilung oder der Übertragung eines Fahrzeugs (nachfolgend „Übertragung des Fahrzeugbesitzes“ genannt):
- Der Fahrzeughalter muss den Fahrzeugschein und das Kennzeichen aufbewahren (nicht an die Organisation oder Person weitergeben, die die Eigentumsübertragung des Fahrzeugs erhält) und den Fahrzeugschein und das Kennzeichen der Fahrzeugzulassungsbehörde vorlegen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen; Bei einer Übertragung des Fahrzeugbesitzes mit dem Auktionsgewinnerkennzeichen muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein zur Durchführung des Abmeldungsverfahrens bei der Kfz-Zulassungsbehörde einreichen;
- Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Unterlagen zur Übertragung des Fahrzeugbesitzes muss der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren abschließen; Falls die oben genannte Frist verstrichen ist und der Fahrzeugeigentümer das Widerrufsverfahren nicht abgeschlossen oder die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild nicht an die Organisation oder Person übergeben hat, die die Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhält, um das Widerrufsverfahren abzuschließen, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde vor der Bearbeitung des Falls eine Entscheidung, mit der sie den Fahrzeugeigentümer wegen der nicht wie vorgeschrieben abgeschlossenen Widerrufsverfahren mit einer Sanktion belegt.
Falls der Fahrzeugeigentümer nach der Übertragung des Fahrzeugbesitzes das Widerrufsverfahren nicht durchführt, ist er/sie gesetzlich für alle Verstöße im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug verantwortlich.
Somit gilt: Beim Verkauf eines Fahrzeugs muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein und das Kennzeichen zur Durchführung des Abmeldungsverfahrens an die Fahrzeugzulassungsbehörde zurückgeben, außer beim Verkauf eines Fahrzeugs mit dem Auktionsersteigererkennzeichen, in diesem Fall muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein zur Durchführung des Abmeldungsverfahrens an die Fahrzeugzulassungsbehörde zurückgeben.
Dies bedeutet, dass ab dem 15. August 2023 beim Kauf und Verkauf von Motorrädern und Autos keine Nummernschilder mehr erforderlich sind, außer beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen mit Nummernschildern von Fahrzeugen, die bei einer Auktion ersteigert wurden.
Verfahren zur Entziehung der Zulassungsbescheinigung und des Kennzeichens
Die Verfahren zum Widerruf von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern werden gemäß Klausel 1, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchgeführt und zwar im Einzelnen wie folgt:
- Fahrzeughalter geben die Zulassungs- und Kennzeichenentzugserklärung auf dem Bürgerserviceportal ab; Fahrzeugregistrierdateicode online bereitstellen; Reichen Sie das Widerrufsdossier gemäß Klausel 1, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und erhalten Sie einen Termin zur Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse gemäß den Vorschriften.
- Nach Prüfung der gültigen Fahrzeugunterlagen stellt die Kfz-Zulassungsbehörde eine Zulassungs- und Kennzeichenentzugsbescheinigung vorschriftsmäßig aus (mit aufgeklebter Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer und dem Siegel der Kfz-Zulassungsbehörde auf der aufgeklebten Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer): 01 Kopie geht an den Fahrzeughalter zurück; 01 Kopie der Fahrzeugunterlagen; Bei Verlust des Fahrzeugscheines erfolgt eine Überprüfung gemäß den geltenden Vorschriften.
Fahrzeugzulassungsverfahren ab 15. August 2023
Das Registrierungsverfahren für die Namensänderung erfolgt gemäß den Bestimmungen in Klausel 2, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, und zwar wie folgt:
- Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge kaufen: Geben Sie die Fahrzeugzulassungspapiere gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 dieses Rundschreibens an. Bringen Sie das Fahrzeug zur Inspektion, geben Sie den Online-Fahrzeugregistrierungsdateicode an und reichen Sie die in Klausel 2, Artikel 14, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA angegebenen Dokumente ein.
- Wenn das Fahrzeug nach Überprüfung der Fahrzeugunterlagen tatsächlich gültig ist, stellt die Fahrzeugzulassungsbehörde ein Nummernschild gemäß den Bestimmungen von Absatz 2, Artikel 12 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA aus.
- Sie erhalten einen Terminbescheid für die Ergebnisse, zahlen die Fahrzeugzulassungsgebühr und erhalten ein Nummernschild (sofern das Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ausgestellt wurde); Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten möchte, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren.
- Erhalten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild (im Falle einer Nummernschildvergabe gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA) bei der Fahrzeugzulassungsstelle oder von einer öffentlichen Postdienststelle.
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