Zusammenfassung einiger Vorschriften, die Organisationen und Einzelpersonen ab dem 15. August 2023 beim Kauf und Verkauf von Autos und Motorrädern beachten müssen.
Das ist ab 15.08.2023 beim Kauf und Verkauf von Autos und Motorrädern zu beachten. (Quelle Vietnamnet) |
Autokauf und -verkauf ab 15.08.2023 ohne Kennzeichen?
Gemäß Punkt a und Punkt b, Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA gilt beim Verkauf, der Schenkung, der Vererbung, dem Tausch, der Kapitaleinlage, der Zuteilung oder der Übertragung eines Fahrzeugs (nachfolgend als Übertragung des Fahrzeugbesitzes bezeichnet):
- Der Fahrzeughalter muss den Fahrzeugschein und das Nummernschild aufbewahren (nicht an die Organisation oder Person weitergeben, die die Eigentumsübertragung am Fahrzeug erhält) und den Fahrzeugschein und das Nummernschild der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Sperrung vorlegen. Im Falle einer Übertragung des Fahrzeugbesitzes mit dem Auktionsgewinnerkennzeichen muss der Fahrzeughalter zur Durchführung des Aberkennungsverfahrens den Fahrzeugschein bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorlegen;
- Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs muss der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren abschließen; Falls die oben genannte Frist abgelaufen ist und der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren nicht abgeschlossen oder den Fahrzeugschein und das Nummernschild nicht an die Organisation oder Person übergeben hat, die die Übertragung des Fahrzeugbesitzes in Empfang nimmt, um das Widerrufsverfahren abzuschließen, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde vor der Bearbeitung des Falls eine Entscheidung, mit der sie den Fahrzeughalter wegen der nicht wie vorgeschrieben abgeschlossenen Widerrufsverfahren bestrafen.
Falls der Fahrzeughalter nach der Übertragung des Fahrzeugbesitzes das Widerrufsverfahren nicht durchführt, ist er/sie vor dem Gesetz für sämtliche Verstöße im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug verantwortlich;
Somit gilt: Bei einem Verkauf eines Fahrzeuges hat der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein und das Kennzeichen zur Durchführung des Aberkennungsverfahrens an die Kfz-Zulassungsbehörde zurückzugeben, außer bei einem Verkauf eines Fahrzeuges mit dem Auktionsgewinnerkennzeichen, in diesem Fall hat der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein zur Durchführung des Aberkennungsverfahrens an die Kfz-Zulassungsbehörde zurückzugeben.
Dies bedeutet, dass ab dem 15. August 2023 beim Kauf und Verkauf von Motorrädern und Autos keine Nummernschilder mehr erforderlich sind, außer in Fällen des Kaufs und Verkaufs von Fahrzeugen, die mit den Nummernschildern von bei einer Auktion ersteigerten Fahrzeugen verbunden sind.
Verfahren zur Entziehung der Zulassungsbescheinigung und des Kennzeichens
Die Verfahren zum Entzug von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern richten sich nach Absatz 1, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA und sind im Einzelnen wie folgt:
- Fahrzeughalter geben die Zulassungs- und Kennzeichenentzugserklärung auf dem Bürgerservice-Portal ab; Fahrzeugscheinnummer online angeben; Reichen Sie das Widerrufsdossier gemäß Abschnitt 1, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und erhalten Sie einen Termin zur Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse gemäß den Vorschriften;
- Nach Prüfung der gültigen Fahrzeugunterlagen stellt die Kfz-Zulassungsbehörde eine vorschriftsmäßige Zulassungs- und Kennzeichenentzugsbescheinigung aus (mit aufgeklebter Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer und dem Stempel der Kfz-Zulassungsbehörde auf der aufgeklebten Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer): 01 Kopie wird dem Fahrzeughalter zurückgegeben; 01 Kopie der Fahrzeugunterlagen; Bei Verlust des Fahrzeugscheines erfolgt eine Überprüfung gemäß den geltenden Vorschriften.
Fahrzeugzulassungsverfahren ab 15. August 2023
Das Registrierungsverfahren zur Namensänderung erfolgt gemäß den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, und zwar wie folgt:
- Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge kaufen: Geben Sie die Fahrzeugzulassungspapiere gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 dieses Rundschreibens an. Bringen Sie das Fahrzeug zur Inspektion, geben Sie den Online-Fahrzeugzulassungscode an und reichen Sie die in Abschnitt 2, Artikel 14, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA genannten Dokumente ein.
– Wenn das Fahrzeug nach Überprüfung der Fahrzeugunterlagen tatsächlich gültig ist, stellt die Fahrzeugzulassungsbehörde ein Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 2, Artikel 12 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA aus.
- Terminpapier zur Ergebniserfassung erhalten, Fahrzeugzulassungsgebühr bezahlen und Nummernschild erhalten (sofern das Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ausgegeben wurde); Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten möchte, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren.
- Erhalten Sie den Fahrzeugschein und das Nummernschild (im Falle einer Nummernschildausgabe gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA) bei der Fahrzeugzulassungsstelle oder von einer öffentlichen Poststelle.
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