Das Rundschreiben 24/2023/TT-BCA legt viele wichtige neue Richtlinien zu Nummernschildern und Fahrzeugzulassungen fest, die ab dem 15. August 2023 in Kraft treten.
Ab dem 15. August 2023 treten neue Richtlinien zur Fahrzeugzulassung und zu Nummernschildern in Kraft. (Laut TVPL)) |
Vergabe und Verwaltung von Kennzeichen anhand der Fahrzeughalter-Identifikationsnummern
Ab dem 15. August 2023 werden Kfz-Kennzeichen anhand der Identifikationsnummer des Fahrzeughalters (nachfolgend Kennzeichen genannt) vergeben und verwaltet. Ein Typenschild ist ein Schild mit Symbolen, Schildserie, Buchstaben- und Zahlengröße sowie Schildfarbe gemäß den Vorschriften. Darin:
- Für Fahrzeughalter, die vietnamesische Staatsbürger sind, wird das Nummernschild anhand der persönlichen Identifikationsnummer verwaltet.
- Für ausländische Fahrzeughalter wird das Kennzeichen anhand der durch das elektronische Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ermittelten Ausländeridentifikationsnummer oder der Nummer der Daueraufenthaltskarte, der Nummer der vorübergehenden Aufenthaltskarte oder einer anderen von der zuständigen Behörde ausgestellten Personalausweisnummer verwaltet.
- Bei Fahrzeughaltern, die Organisationen sind, wird das Nummernschild gemäß dem elektronischen Identifikationscode der Organisation verwaltet, der durch das elektronische Identifikations- und Authentifizierungssystem erstellt wird. Falls kein elektronischer Identifikationscode der Organisation vorhanden ist, wird dieser gemäß der Abgabenordnung oder dem Gründungsbeschluss verwaltet.
Bei Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung oder Eigentumsübergang des Fahrzeugs wird das Kennzeichen des Fahrzeughalters von der Zulassungsbehörde eingezogen und bei der Zulassung eines anderen Fahrzeugs durch den Fahrzeughalter neu zugeteilt.
Die Identifikationsnummer bleibt für den Fahrzeughalter für die Dauer von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt des Widerrufs erhalten; Nach Ablauf der oben genannten Frist wird die Identifikationsnummer, sofern sich der Fahrzeughalter nicht registriert hat, zur Registrierung und vorschriftsmäßigen Ausgabe an Organisationen und Einzelpersonen an das Kennzeichenlager übertragen.
Anleitung zur Eigentumsübertragung bei Motorrädern und Autos durch mehrere Eigentümer
Gemäß Artikel 31 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA müssen sich Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge nutzen, an die Agentur wenden, die die Fahrzeugzulassungsunterlagen verwaltet, um die Verfahren zum Rückruf und zur Registrierung der Fahrzeugnamensänderung bei der Fahrzeugzulassungsagentur durchzuführen, an der sie ihren Hauptsitz oder Wohnsitz haben, wie in Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschrieben; Handelt es sich bei der evidenzführenden Stelle gleichzeitig um die Stelle, die die Fahrzeugummeldung durchführt, ist die Durchführung des Widerrufsverfahrens nicht erforderlich.
Das ersteigerte Kennzeichen kann an einem Fahrzeug ersetzt werden, das bereits über ein Kennzeichen verfügt.
Gemäß Artikel 27 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA können Organisationen und Einzelpersonen, die die Auktion für Autokennzeichen gewinnen, die versteigerten Kennzeichen für Fahrzeuge verwenden, die bereits zuvor zugelassen und mit Kennzeichen versehen wurden.
Dementsprechend muss in diesem Fall die Organisation oder Einzelperson, die die Auktion für das Autokennzeichen gewinnt, eine Fahrzeugzulassungsakte mit den folgenden Dokumenten vorbereiten, um das Fahrzeugzulassungsverfahren abzuschließen:
(1) Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs;
(2) Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen des Fahrzeugs;
Falls die Agentur, die die Nummernschilder der Auktionsgewinner registriert und ausgibt, nicht mit der Agentur identisch ist, die die registrierten Fahrzeugaufzeichnungen der Auktionsgewinnerorganisation oder Einzelperson verwaltet, muss der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren für dieses registrierte Fahrzeug durchführen;
(3) eine noch gültige Bescheinigung der Verkehrspolizeibehörde über das Kennzeichen des bei der Versteigerung zugeschlagenen Fahrzeugs; Bei Ablauf muss zusätzlich eine Verlängerungsbescheinigung der Verkehrspolizeibehörde vorgelegt werden.
Mit der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs kann lediglich das Kennzeichen des ersteigerten Fahrzeugs mitübertragen werden.
Gemäß Artikel 28 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA dürfen Organisationen und Einzelpersonen das Nummernschild eines Auktionsgewinners nur zusammen mit der Eigentumsübertragung des mit dem Nummernschild des Auktionsgewinners zugelassenen Fahrzeugs übertragen.
Organisationen und Einzelpersonen, die die Übertragung des Fahrzeugbesitzes und das Nummernschild der Gewinnerauktion erhalten haben, dürfen den Fahrzeugbesitz und das Nummernschild der Gewinnerauktion nicht weiter an andere Organisationen und Einzelpersonen übertragen. Der Fahrzeugbesitz wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übertragen.
Die Nichtzahlung von Verkehrsstrafen führt zur Ablehnung der Fahrzeugzulassung.
Gemäß Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wird die Fahrzeugzulassung von Organisationen und Einzelpersonen, die gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit verstoßen, ohne Entscheidungen über Verwaltungssanktionen im Verkehrsbereich nachzukommen, nicht bearbeitet. Nach Abschluss der Entscheidung über Verwaltungssanktionen im Verkehrsbereich kann das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA zugelassen werden.
Beim Verkauf eines Autos muss der Eigentümer die Fahrzeugzulassung und das Nummernschild zurückgeben, um das Rücknahmeverfahren abzuschließen.
Gemäß Punkt a und Punkt b, Klausel 4, Artikel 6, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA muss der Fahrzeughalter beim Verkauf, der Schenkung, der Vererbung, dem Tausch, der Kapitaleinlage, der Zuteilung oder der Übertragung eines Fahrzeugs den Fahrzeugschein und das Nummernschild an die Fahrzeugzulassungsbehörde zurückgeben, um das Widerrufsverfahren durchzuführen, außer im Falle des Verkaufs eines Fahrzeugs mit dem Nummernschild, das den Zuschlag erhalten hat. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein an die Fahrzeugzulassungsbehörde zurückgeben, um das Widerrufsverfahren durchzuführen.
Dies bedeutet, dass ab dem 15. August 2023 beim Kauf und Verkauf von Motorrädern und Autos keine Nummernschilder mehr enthalten sein werden, außer in Fällen, in denen beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen die Nummernschilder der Fahrzeuge enthalten sind, die die Auktion gewonnen haben.
Fahrzeuganmeldung am vorübergehenden Wohnsitz
Ab dem 15. August 2023 können Organisationen und Einzelpersonen Fahrzeuge an ihrem vorübergehenden Wohnsitz anmelden. Dementsprechend müssen Fahrzeughalter, die Organisationen oder Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz (ständiger oder vorübergehender Wohnsitz) an einem Ort sind, ihre Fahrzeuge bei der dortigen Kfz-Zulassungsstelle anmelden; mit Ausnahme des in Klausel 14, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Falls.
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