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Welche Personengruppen werden ab dem 20. Juli 2023 verkleinert?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế05/06/2023

Die drei Fächergruppen, die ab dem 20. Juli 2023 einer Personalstraffung unterliegen, sind Inhalt des Dekrets 29/2023/ND-CP zur Regelung der Personalstraffung.
03 nhóm đối tượng bị tinh giản biên chế từ ngày 20/7/2023. (Nguồn: Internet)
03 Fächergruppen werden ab dem 20. Juli 2023 ihre Gehaltsabrechnungen rationalisieren. (Quelle: Internet)

Am 3. Juni 2023 erließ die Regierung das Dekret 29/2023/ND-CP zur Regelung der Personalstraffung.

03 Fächergruppen werden ab 20. Juli 2023 verkleinert

Dementsprechend unterliegen 03 Fächergruppen gemäß Artikel 2 des Dekrets 29/2023/ND-CP einer Personalreduzierung wie folgt:

(1) Kader, Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes, Kader auf Gemeindeebene, Beamte und Personen mit unbefristeten Arbeitsverträgen in Verwaltungsbehörden unterliegen gemäß den Regierungsvorschriften denselben Regelungen und Richtlinien wie Beamte, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:

- Überschuss aufgrund der Überprüfung und Neuordnung der Organisationsstruktur und des Personals gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörde oder Überschuss aufgrund der Neuordnung der Organisationsstruktur und des Personals durch öffentliche Dienststellen zur Umsetzung autonomer Mechanismen;

- Überschuss aufgrund der Neugliederung der Verwaltungseinheiten auf Kreis- und Gemeindeebene gemäß Entscheidungen der zuständigen Behörden;

- Entlassungen aufgrund von Umstrukturierungen von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten entsprechend der Arbeitspositionen, die jedoch nicht auf andere Stellen verteilt oder ihnen zugewiesen werden können oder die auf andere Stellen verteilt werden können, ohne dass die Person freiwillig die Gehaltsliste reduziert und dies von der Agentur, Organisation oder Einheit genehmigt wird, die sie direkt verwaltet;

- Der Bewerber erfüllt das Ausbildungsniveau gemäß den für die aktuelle Arbeitsstelle vorgeschriebenen beruflichen und technischen Standards noch nicht, kann aber keine andere geeignete Arbeitsstelle vermitteln und kann keine Umschulung zur Standardisierung der beruflichen und technischen Fähigkeiten organisieren, oder die Agentur vermittelt eine andere Stelle, der Bewerber führt jedoch freiwillig eine Personalstraffung durch und erhält die Zustimmung der direkt zuständigen Agentur, Organisation oder Einheit;

- Für zwei aufeinanderfolgende Jahre zum Zeitpunkt der Erwägung einer Straffung der Gehaltsabrechnung hat der Kader, Beamte oder öffentliche Angestellte ein Jahr lang eine Qualitätseinstufung auf der Ebene der Erfüllung der Aufgabe und ein Jahr, wenn er die Aufgabe nicht erfüllt, aber nicht für andere geeignete Jobs vermittelt werden kann.

Im Vorjahr oder im Jahr der Umsetzung der Überprüfung des Personalabbaus wurde die Qualität als „Aufgabenerfüllung“ oder schlechter eingestuft, die Person hat den Personalabbau jedoch freiwillig durchgeführt und die Genehmigung der Agentur, Organisation oder Einheit, die ihn/sie direkt leitet, wurde eingeholt;

- Zum Zeitpunkt der Prüfung einer Straffung der Lohn- und Gehaltsabrechnung gibt es zwei aufeinanderfolgende Jahre, in denen die Gesamtzahl der arbeitsfreien Tage in jedem Jahr gleich oder höher ist als die in Absatz 1, Artikel 26 des Sozialversicherungsgesetzes festgelegte maximale Anzahl krankheitsbedingter ...

Im Vorjahr oder im Jahr der geplanten Lohn- und Gehaltsanpassung ist die Gesamtzahl der arbeitsfreien Tage gleich oder höher als die in Absatz 1, Artikel 26 des Sozialversicherungsgesetzes festgelegte Höchstzahl krankheitsbedingter ...

- Kader, Beamte sowie Führungskräfte und Manager, die aufgrund der Umstrukturierung des Apparats und der Verwaltungseinheiten gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörden ihre Positionen oder Titel verlieren, oder Einzelpersonen, die ihren Personalbestand freiwillig reduzieren und dies mit der Genehmigung der Agentur, Organisation oder Einheit tun, die sie direkt verwaltet;

- Kader, Beamte und öffentliche Angestellte, die zum Zeitpunkt der Erwägung einer Straffung der Gehaltsabrechnung disziplinarischen Maßnahmen unterzogen werden, die jedoch noch nicht so weit gehen, dass sie entlassen oder zur Aufgabe ihrer Arbeitsstelle gezwungen werden, sowie Personen, die mit Zustimmung der sie direkt verwaltenden Agentur, Organisation oder Einheit freiwillig eine Straffung der Gehaltsabrechnung durchführen.

(2) Personen, die mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in öffentlichen Dienststellen gemäß den Regierungsvorschriften fachliche und technische Tätigkeiten ausüben, die in der Liste der Facharbeitsplätze und der geteilten Facharbeitsplätze aufgeführt sind und die aufgrund einer organisatorischen Umstrukturierung oder Umstrukturierung der Personalressourcen der Einheit gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörde überflüssig geworden sind.

(3) Nichtfachkräfte auf Gemeindeebene, die aufgrund der Neuordnung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene überflüssig werden, sowie nichtfachkräfte auf Dorf- und Wohngruppenebene, die aufgrund der Neuordnung von Dörfern und Wohngruppen bei der Neuordnung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene überflüssig werden, müssen innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Neuordnungsentscheidung der zuständigen Behörde in den Ruhestand treten.

Anwendung des Dekrets 29/2023/ND-CP zur Straffung der Gehaltsabrechnung auf andere Themen

Wenden Sie das Dekret 29/2023/ND-CP zur Straffung der Gehaltsabrechnung gemäß Artikel 18 wie folgt auf andere Themen an:

(1) Personen, die in Massenorganisationen arbeiten und denen von der Partei und dem Staat Aufgaben übertragen wurden und denen vom Staat eine Finanzierung zur Erfüllung der vom Staat übertragenen Aufgaben garantiert wird, fallen unter einen der in Artikel 2, Absatz 1, Punkte a, d, e des Dekrets 29/2023/ND-CP genannten Fälle.

(2) Vorstandsvorsitzender, Vorstandsvorsitzender, Vorstandsmitglied, Generaldirektor, Direktor, stellvertretender Generaldirektor, stellvertretender Direktor, Hauptbuchhalter, Controller (ausgenommen Generaldirektor, Direktor, stellvertretender Generaldirektor, stellvertretender Direktor, Hauptbuchhalter mit Arbeitsvertrag) in Einpersonen-GmbHs, deren Stammkapital zu 100 % vom Staat gehalten wird (darunter: Muttergesellschaft eines staatlichen Wirtschaftskonzerns ; Muttergesellschaft eines staatlichen Unternehmens; Muttergesellschaft im Konzern der Muttergesellschaft – Tochtergesellschaft; unabhängiges Unternehmen) mit einem durch die Umsetzung erzielten Überschuss:

Umwandlung in ein Aktienunternehmen, Verkauf des gesamten Unternehmens, Fusion, Konsolidierung, Trennung, Auflösung, Konkurs oder Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit zwei oder mehr Gesellschaftern oder Umwandlung in eine öffentliche Dienstleistungseinheit gemäß der Entscheidung einer zuständigen Behörde;

Direktoren, stellvertretende Direktoren und Hauptbuchhalter staatlicher Forst- und Landwirtschaftsunternehmen , die aufgrund von Umstrukturierungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen überflüssig geworden sind.

(3) Kader, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die von den zuständigen Behörden ernannt werden, um die Kapitaleinlage in Unternehmen zu vertreten, die aufgrund einer Unternehmensumstrukturierung gemäß den Entscheidungen der zuständigen Behörden überzählig sind.

(4) Kader, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die von den zuständigen Behörden mit der Besetzung von Führungs- und Managementpositionen in den überschüssigen außerbudgetären Finanzmitteln des Staates betraut werden, die aufgrund der Umschichtung dieser Mittel gemäß den Entscheidungen der zuständigen Behörden entstanden sind.

(5) Überzählige Kader, Beamte und öffentliche Angestellte auf Bezirks- und Gemeindeebene aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Umstrukturierung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene im Zeitraum 2019–2021:

Die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte wenden die Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 9 des Dekrets 29/2023/ND-CP an, um die Regelungen und Richtlinien für diese Fälle festzulegen. Die Finanzierung dieser Richtlinien erfolgt durch den Staatshaushalt.

Verantwortlichkeiten des Leiters der Agentur, Organisation oder Einheit, die das Thema Personalstraffung direkt verwaltet

Die Verantwortlichkeiten des Leiters der Agentur, Organisation oder Einheit, die das Thema Personalstraffung gemäß Artikel 12 des Dekrets 29/2023/ND-CP direkt verwaltet, sind wie folgt:

- Personalstraffungen gemäß den Bestimmungen des Dekrets 29/2023/ND-CP durchführen.

- Ausarbeitung jährlicher Personalabbaupläne gemäß den Vorgaben der übergeordneten Verwaltungsbehörden.

- Erstellen Sie eine Liste der zu rationalisierenden Fächer, schätzen Sie die Förderhöhe für jedes zu rationalisierende Fach und legen Sie diese der zuständigen Behörde zur Genehmigung vor.

- Nach der Genehmigung durch die zuständigen Behörden werden die Personalstraffungs- und Zahlungsrichtlinien für jedes Subjekt der Personalstraffung umgesetzt; Sozialversicherung und Krankenversicherung werden für Subjekte gezahlt, die von der in Punkt a, Klausel 2, Artikel 7 des Dekrets 29/2023/ND-CP beschriebenen Personalstraffungsrichtlinie profitieren.

- Bei der Abwicklung eines nicht ordnungsmäßigen Personalabbaus muss der Leiter der Behörde, Organisation oder Einheit, die den Personalabbau direkt betreut, verantwortlich sein für:

+ Benachrichtigen Sie die Sozialversicherungsagentur und die zuständigen Agenturen, die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Leistungen an Personen einzustellen, deren Lohnsumme unter Verstoß gegen die Vorschriften gekürzt wurde.

Überweisung des Betrags an die Sozialversicherungsanstalt, der der Person, die die Personalstraffung durchführt, während des Bezugs von Sozialversicherungsleistungen (Rente, Sozialversicherungsbeihilfe, Mittel zum Kauf von Krankenversicherungskarten) ausgezahlt wurde;

+ Verantwortlich für die Wiedererlangung der Vorteile der diesem Subjekt gewährten Rationalisierungspolitik;

+ Bezahlen Sie die Person, die die Personalausgleichsregelung umgesetzt hat, um den Unterschied zwischen Gehalt und anderen Regelungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem Sozialversicherungssystem, das Sie in Anspruch genommen haben, auszugleichen.

+ Überlegen Sie, wie Sie die Verantwortlichkeiten der betreffenden Personen handhaben und übernehmen Sie gleichzeitig gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung für die unsachgemäße Umsetzung der Vorschriften zur Rationalisierung der Gehaltsabrechnung.

Siehe Dekret 29/2023/ND-CP, gültig ab 20. Juli 2023. Die im Dekret 29/2023/ND-CP vorgeschriebenen Regelungen und Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2030.

Ab dem 20. Juli 2023 treten unter anderem folgende Erlasse außer Kraft:

- Dekret 108/2014/ND-CP zur Personalstraffungspolitik;

- Dekret 113/2018/ND-CP zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets 108/2014/ND-CP zur Personalstraffungspolitik;

- Durch das Dekret 143/2020/ND-CP werden eine Reihe von Artikeln des Dekrets 108/2014/ND-CP und des Dekrets 113/2018/ND-CP zur Personalstraffungspolitik geändert und ergänzt.


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