Ziel der Planung ist es, den Stromverbrauch der letzten Jahre zu ermitteln, die Strombedarfsprognosen für 2021–2024 zu überprüfen und Strombedarfspläne für die Zeiträume 2025–2030 und 2031–2050 vorzuschlagen.
Gleichzeitig gilt es, Möglichkeiten zur Entwicklung von Energiequellen und -netzen zu erforschen, eine Reihe von Optionen mit guten technischen und wirtschaftlichen Indikatoren und hoher Durchführbarkeit auszuwählen, eine sichere und kontinuierliche Stromversorgung für die sozioökonomische Entwicklung sicherzustellen, Energieressourcen sparsam und effizient zu nutzen und die starke Entwicklung erneuerbarer Energiequellen in Betracht zu ziehen. Unter Berücksichtigung des Stromimport- und -exportaustauschs mit Ländern in der Region sind Pläne zur Entwicklung des nationalen Stromsystems für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 vorzuschlagen.
Umfang der Planung: Planung für die Entwicklung von Stromquellen und Übertragungsnetzen mit einer Spannung von 220 kV oder höher auf vietnamesischem Gebiet für den Zeitraum 2021–2030, mit einer Vision bis 2050, einschließlich Netzanschlussprojekten mit Nachbarländern.
Analysieren Sie die Durchführbarkeit des Stromnetzentwicklungsplans im Hinblick auf: Fortschritt beim Bau synchroner Stromquellen und Netze; Kapital und Kapitalmobilisierungskapazität; Umweltverträglichkeitsprüfung und strategische Umweltberichterstattung (SUP) in der Energieentwicklung; Erforschen und schlagen Sie Schlüssellösungen zu Mechanismen und Richtlinien für die Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft sowie zur Organisation und Umsetzung der Planung vor, um eine nachhaltige Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft sicherzustellen.
Inhalt der Anpassung Power Plan VIII
In der Entscheidung heißt es eindeutig, dass die Anpassung des Power Plan VIII drei Teile umfasst:
- Band I: Allgemeine Erläuterungen, bestehend aus 12 Kapiteln:
Kapitel 1: Kontextanalyse und Grundlage für Planungsanpassungen
Kapitel 2: Aktueller Stand der nationalen Stromversorgung und Bewertung der Umsetzung des Energieplans VIII für den Zeitraum 2021 – 2025
Kapitel 3: Aktualisierung der sozioökonomischen Entwicklungsprognosen und -planungen auf allen Ebenen bis 2050
Kapitel 4: Anpassung der Strombedarfsprognosen
Kapitel 5: Aktualisieren von Eingabeparametern
Kapitel 6: Anpassung des Leistungsentwicklungsprogramms
Kapitel 7: Anpassung des Übertragungsnetzausbauprogramms
Kapitel 8: Investitionsprogramm zur Energieentwicklung in der Planungsphase
Kapitel 9: Bewertung der Wirtschaftlichkeit des nationalen Energieentwicklungsprogramms
Kapitel 10: Umweltschutz und nachhaltige Entwicklungsmechanismen in der nationalen Energieentwicklungsplanung
Kapitel 11: Lösungen und Ressourcen zur Umsetzung des Nationalen Energieentwicklungsplans
Kapitel 12: Schlussfolgerungen und Empfehlungen
- Band II: Anhang, einschließlich Dokumente zur Lastbedarfsprognose; Berechnungsergebnisse von Optionen zur Entwicklung von Stromquellen, Berechnungsergebnisse von Optionen zur Entwicklung von Stromnetzen; Kapitalberechnungstabelle für die Entwicklung von Stromquellen und Netzen.
– Band III: Zeichnungen, einschließlich Karten, Rasterberechnungsdiagramme gemäß den in Abschnitt IV, Anhang II des Regierungserlasses Nr. 37/2019/ND-CP vom 7. Mai 2019 angegebenen Komponenten und Formaten, in denen die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Planungsgesetzes detailliert beschrieben wird.
Die Planungsdokumente umfassen 20 Projektsätze.
Die Planungsmethode besteht darin, die Energieentwicklungsplanung mit der nationalen Masterentwicklungsplanung, der nationalen Meeresraumplanung, der Regionalplanung und der Provinzplanung zu kombinieren und zu integrieren. Kombination von Berechnungen und Expertenmethoden; Energieentwicklung und Umweltschutz verbinden, nachhaltige Entwicklung.
Planungszeitraum
Die voraussichtliche Umsetzungszeit beträgt nicht mehr als 30 Monate ab dem Datum der Genehmigung der Aufgabe zur Anpassung des Energieplans VIII und der Auswahl der Beratungseinheit für die Anpassung des Energieplans VIII.
Planungskosten
Die Kosten für die Vorbereitung und Anpassung des VIII. Energieplans werden aus dem öffentlichen Investitionskapital des Ministeriums für Industrie und Handel finanziert, das von den zuständigen Behörden gemäß den Vorschriften genehmigt wurde.
Der Minister für Industrie und Handel entscheidet im Einzelnen über die Kosten für die Erstellung und Anpassung des VIII. Energieplans gemäß den Richtlinien des Ministeriums für Planung und Investitionen zu Normen für Planungstätigkeiten, den Vorschriften des Gesetzes über öffentliche Investitionen und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Das Ministerium für Industrie und Handel ist die für die Anpassung des Energieplans VIII zuständige Behörde und dafür verantwortlich, die Umsetzung der Maßnahmen gemäß den Bestimmungen des Planungsgesetzes und anderer relevanter Gesetze sicherzustellen.
Die Ministerien, Zweigstellen und Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte sind dafür verantwortlich, den Planungsprozess gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Ministerium für Industrie und Handel abzustimmen.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/nhiem-vu-lap-dieu-chinh-quy-hoach-phat-trien-dien-luc-quoc-gia-thoi-ky-2021-2030.html
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