Das Finanzministerium arbeitet an der Ausarbeitung von Änderungen an einer Reihe von Artikeln des Wertpapiergesetzes und bittet die betroffenen Unternehmen um Stellungnahmen. Im Hinblick auf das private Angebot von Wertpapieren (Aktien und Anleihen) durch öffentliche Unternehmen ändert der Entwurf eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um ein professioneller Wertpapierinvestor zu werden.
Ein bemerkenswerter Inhalt ist die Änderung einiger Bedingungen, um ein professioneller Wertpapieranleger zu werden.
Insbesondere für institutionelle Anleger gelten zusätzliche Anforderungen für Unternehmen mit einem Stammkapital von über 100 Milliarden VND, die eine Mindestbetriebsdauer von zwei Jahren vorsehen.
Für Einzelpersonen sind zusätzliche Bestimmungen erforderlich, die eine Beteiligung an Wertpapierinvestitionen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren, eine Mindesttransaktionshäufigkeit von zehn Mal pro Quartal in den letzten vier Quartalen und ein Mindesteinkommen von 1 Milliarde VND pro Jahr in den letzten zwei Jahren erfordern.
Bisher galt gemäß den Bestimmungen des Wertpapiergesetzes 2019 (Artikel 11) und des Dekrets 65 ein professioneller Wertpapieranleger als Anleger mit finanzieller Leistungsfähigkeit oder Fachwissen im Wertpapierbereich, darunter sowohl institutionelle als auch private Anleger.
Professionelle Einzelinvestoren müssen in den letzten zwei Jahren ein Mindesteinkommen von 1 Milliarde VND pro Jahr erzielt haben.
Zu den institutionellen Anlegern zählen: Geschäftsbanken, Zweigstellen ausländischer Banken, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen, Wertpapierfondsverwaltungsgesellschaften, Wertpapierinvestmentgesellschaften, Wertpapierinvestmentfonds, internationale Finanzorganisationen, nicht haushaltsbezogene staatliche Finanzfonds und staatliche Finanzorganisationen, die gemäß den einschlägigen Gesetzen Wertpapiere erwerben dürfen; Unternehmen mit einem Stammkapital von über 100 Milliarden VND oder börsennotierte Organisationen, zum Handel registrierte Organisationen.
Zu den Einzelinvestoren zählen: Personen mit Wertpapierpraxiszertifikaten; Eine Einzelperson, die ein börsennotiertes Wertpapierportfolio hält, das von einem Investor zum Handel mit einem Mindestwert von 2 Milliarden VND registriert wurde. Dieser wird durch den durchschnittlichen täglichen Marktwert des Wertpapierportfolios für einen Zeitraum von mindestens 180 aufeinanderfolgenden Tagen vor dem Datum der Bestimmung des Status eines professionellen Wertpapierinvestors bestimmt, abzüglich des Werts von Margin-Trading-Krediten und des Werts von Wertpapieren, die für Weiterverkaufstransaktionen verwendet werden. Die Feststellung als professioneller Wertpapieranleger zu diesem Zeitpunkt ist ab dem Datum der Bestätigung 3 Monate gültig; Einzelpersonen mit einem zu versteuernden Einkommen von mindestens 1 Milliarde VND im letzten Jahr (dem Jahr unmittelbar vor dem Jahr des Anleihekaufs).
Darüber hinaus schlug das Finanzministerium vor, die privaten Wertpapieremissionsaktivitäten öffentlicher Unternehmen zu ändern und die Übertragungsbeschränkungsfrist für professionelle Wertpapieranleger von einem Jahr auf drei Jahre für strategische Investoren zu verlängern.
In Bezug auf die Bedingungen für private Anleiheemissionen von Aktiengesellschaften wird durch Änderungen und Ergänzungen festgelegt, dass sich an der privaten Anleiheemission und -übertragung ausschließlich professionelle institutionelle Anleger beteiligen dürfen.
Gegenstand des Privatangebots und der Übertragung von Schuldverschreibungen öffentlicher Unternehmen sind ausschließlich professionelle institutionelle Anleger, und auch mit dieser Novelle sind Übergangsbestimmungen verbunden.
Darüber hinaus hat das Finanzministerium vorgeschlagen, die Absätze 2 und 3 des Artikels 15 (öffentliches Angebot von Wertpapieren) zu ändern und zu ergänzen.
In Absatz 2 ist bei öffentlichen Angeboten zum Zwecke der Kapitalbeschaffung zur Umsetzung von Projekten der emittierenden Organisation kein Mindestanteil von 70 % der angebotenen Aktien erforderlich, mit Ausnahme von Angeboten an bestehende Aktionäre entsprechend der Eigentumsquote .
In Klausel 3 besteht die zusätzliche Voraussetzung für das öffentliche Angebot von Anleihen darin, dass diese über gesetzlich vorgeschriebene Sicherheiten oder eine Bankgarantie verfügen müssen, außer in Fällen, in denen Kreditinstitute Anleihen als nachrangige Schuldtitel anbieten, die die Bedingungen für die Einbeziehung in das Tier-2-Kapital erfüllen und über einen von der Regierung vorgeschriebenen Vertreter der Anleihegläubiger verfügen.
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Quelle: https://www.nguoiduatin.vn/nha-dau-tu-chung-khoan-chuyen-nghiep-phai-tham-gia-dau-tu-toi-thieu-2-nam-204240829160306544.htm
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