1. Können Verstöße die Verkehrspolizei bitten, das Verstoßbild zu überprüfen?
Gemäß Artikel 19 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA lauten die Vorschriften zur Aufdeckung von Verwaltungsverstößen durch professionelle technische Mittel und Ausrüstung wie folgt:
- Verkehrspolizisten nutzen professionelle technische Ausrüstung und Mittel, um Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, aufzudecken und zu ahnden. Die Fahrer der am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge sind verpflichtet, den Aufforderungen der Verkehrspolizei zur Überprüfung und Kontrolle mit den Mitteln und der technischen Ausrüstung nachzukommen.
- Die mit professionellen technischen Geräten und Mitteln gesammelten Ergebnisse sind Fotos, Bilder, gedruckte Formulare, Messindizes und im Speicher professioneller technischer Geräte und Mittel gespeicherte Daten. Die Verstöße müssen gezählt, aufgelistet, auf Fotos oder in Protokollen festgehalten und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Aktenführungsbestimmungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit in Akten über Verwaltungsverstöße aufbewahrt werden.
- Wenn technische Geräte und Fahrzeuge illegale Handlungen von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, erkennen und Informationen und Bilder davon sammeln, muss die Person, die zur Verhängung von Sanktionen befugt ist, Folgendes tun:
+ Organisieren Sie Kräfte zum Anhalten von Fahrzeugen, um Verstöße gemäß den Vorschriften zu kontrollieren und zu ahnden. Falls der Verkehrssünder Informationen, Bilder und gesammelte Ergebnisse zu seinem Verstoß sehen möchte, zeigt das Verkehrspolizeiteam diese am Kontrollpunkt vor . Liegen am Kontrollpunkt keine Informationen, Bilder oder Ergebnisse vor, weisen Sie den Verstoßtäter an, sich diese anzusehen, wenn er zur Bearbeitung des Verstoßes in die Zentrale der Einheit kommt;
+ Falls das gegen die Vorschriften verstoßende Fahrzeug nicht zur Kontrolle und Bearbeitung des Verstoßes angehalten werden kann, gelten die Bestimmungen von Artikel 28 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA.
Daher werden Verstöße gegen die Verkehrsregeln dazu aufgefordert, der Verkehrspolizei Informationen, Bilder und gesammelte Ergebnisse zu den Verstößen vorzulegen.
2. Pflichten der Verkehrspolizei bei Patrouillen und Kontrolle
Im Einzelnen legt Artikel 7 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA die Pflichten der Verkehrspolizei bei Patrouillen und Kontrollen wie folgt fest:
- Halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen und Anordnungen sowie an die Patrouillen-, Kontroll- und Verstoßbehandlungspläne der zuständigen Behörden.
- Patrouillieren, kontrollieren und Verstöße behandeln, um die Ordnung und Verkehrssicherheit innerhalb der zugewiesenen Routen und Bereiche zu gewährleisten.
- Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und andere Gesetzesverstöße rechtzeitig zu erkennen, zu verhindern und den Vorschriften entsprechend zu ahnden; Koordinieren Sie sich mit Straßenverwaltungsbehörden, um Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Straßenarbeiten und Verkehrssicherheitskorridoren zu erkennen und zu verhindern.
- Untersuchung und Lösung von Verkehrsunfällen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit.
- Direkte Koordinierung mit Einheiten innerhalb und außerhalb der Volkssicherheitstruppen zur Bekämpfung von Verbrechen und anderen Gesetzesverstößen auf Straßenverkehrswegen. Beteiligen Sie sich an der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und Unruhen. Prävention von Epidemien, Naturkatastrophen und Bränden; Rettung auf Straßenverkehrswegen gemäß den Vorschriften.
- Durch Patrouillen, Kontrollen und die Bearbeitung von Verstößen folgende Aufgaben erfüllen:
+ Lücken, Mängel und Unzulänglichkeiten im staatlichen Management von Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr erkennen, den zuständigen Behörden melden und Vorschläge unterbreiten, um den entsprechenden Stellen rechtzeitig Abhilfemaßnahmen zu empfehlen;
+ Menschen anleiten, informieren und mobilisieren, damit sie sich an der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr beteiligen und die Straßenverkehrsgesetze einhalten.
- Erfüllen Sie andere Aufgaben der Volkssicherheitskräfte, wie gesetzlich vorgeschrieben.
3. Befugnisse der Verkehrspolizei bei Patrouillen und Kontrollen
Gemäß Artikel 8 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA umfassen die Befugnisse der Verkehrspolizei im Bereich Patrouillen und Kontrolle:
- Anhalten von Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen (nachfolgend Fahrzeuge genannt), gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes von 2008, Rundschreiben 32/2023/TT-BCA und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Kontrolle von Personen und Fahrzeugen, der Dokumente der Fahrzeugführer, der Fahrzeugdokumente und der Ausweisdokumente der Insassen der kontrollierten Fahrzeuge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; Kontrolle der Umsetzung der Verkehrssicherheitsvorschriften.
- Ergreifen Sie Maßnahmen zur Verhütung und Behandlung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, der öffentlichen Ordnung und anderen Gesetzesverstößen gemäß den Vorschriften.
- Aufforderung an Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, bei der Lösung von Unfällen, Verkehrsstaus, Verkehrsbehinderungen oder anderen Fällen, die zu Störungen und Beeinträchtigungen der Straßenverkehrssicherheit führen, zu koordinieren und zu unterstützen.
In dringenden Fällen können Verkehrspolizisten im Streifen- und Kontrolldienst zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder zur Abwendung bereits eingetretener oder drohender Schäden für die Gesellschaft gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit des Volkes Transportmittel, Kommunikationsmittel und andere Verkehrsmittel von Behörden, Organisationen, Einzelpersonen sowie die Personen, die diese Verkehrsmittel fahren und benutzen, mobilisieren. Die Mobilisierung erfolgt in Form einer direkten Anfrage oder schriftlich.
- Ausgestattet mit und unter Verwendung von Transportmitteln; professionelle technische Ausrüstung und Mittel; Waffen, Hilfsmittel; Kommunikationsmittel; andere technische Mittel gemäß dem Gesetz zur Behandlung von Verwaltungsverstößen (geändert und ergänzt im Jahr 2020); Gesetz über den Umgang mit Waffen, Sprengstoffen und Hilfsmitteln und deren Verwendung; andere Bestimmungen der einschlägigen Gesetze und des Ministeriums für öffentliche Sicherheit.
- Bei Staus, Verkehrsunfällen oder anderen notwendigen Erfordernissen zur Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und sozialer Sicherheit den Verkehr auf bestimmten Straßenabschnitten vorübergehend einstellen, Fahrspuren neu zuordnen, Routen und Orte neu zuordnen, an denen Fahrzeuge angehalten oder geparkt werden können.
- Ausübung anderer gesetzlich vorgeschriebener Befugnisse der Volkssicherheitskräfte.
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