Müssen Inhaber des B1-Führerscheins die Prüfung nach der neuen Gesetzgebung wiederholen?

Công LuậnCông Luận03/09/2024

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Mit der neuen Regelung wird die Klassifizierung der Führerscheine den Verkehrsbedingungen und den Anforderungen der Fahrzeugnutzung angepasst. Die für das Führen von Personenkraftwagen weit verbreitete Klasse B1 wird es im neuen Klassifizierungssystem nicht mehr geben. Stattdessen wird der Führerschein der Klasse B die derzeit verwendeten Klassen B1 und B2 ersetzen.

Konkret heißt das: Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Neuerwerber des Führerscheins B1 nur noch Fahrzeuge wie Dreirad-Krafträder, Zweirad-Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ oder einer Elektromotorleistung von bis zu 11 kW führen. Dies bedeutet, dass der B1-Führerschein nicht mehr wie bisher zum Autofahren ausreicht.

Personen, die den B1-Führerschein verwenden, müssen die Prüfung nach dem neuen Gesetz Typ 1 wiederholen

Personen mit einem B1-Führerschein müssen diesen erneuern, wenn sie ein Auto fahren möchten.

Viele fragen sich in den vergangenen Tagen, ob eine Wiederholungsprüfung für Inhaber eines B1-Führerscheins vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes notwendig ist. Gemäß den Bestimmungen in Artikel 89 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit Nr. 36/2024/QH15 können Personen, die vor dem 1. Januar 2025 einen B1-Führerschein besaßen, diesen bis zu seinem Ablauf weiter verwenden, ohne die Prüfung wiederholen zu müssen.

Diese Personen dürfen weiterhin Personenkraftwagen mit bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) sowie Lastkraftwagen und Traktoren mit einer Nutzlast von weniger als 3.500 kg führen. Dieser Vorteil bleibt bis zum Ablauf der Lizenz bestehen.

Möchte ein B1-Führerscheininhaber nach Ablauf seiner Fahrerlaubnis weiterhin Auto fahren oder seinen Führerschein an neue Bestimmungen anpassen, ist eine Prüfung und ein Wechsel in die neue Führerscheinklasse notwendig. Dieser Vorgang wird wie folgt durchgeführt:

Der Automatik-Führerschein B1 wird abgeändert und in einen B-Führerschein umgeschrieben, mit der Einschränkung, dass er ausschließlich zum Führen von Automatikfahrzeugen berechtigt.

Die Führerscheine der Klassen B1 und B2 werden in Führerscheine der Klassen B und C1 umgeändert bzw. neu ausgestellt, ebenso wie ein spezieller Motorradführerschein für Traktorführer mit einer Nutzlast von bis zu 3.500 kg.

Für alle, die sich noch in der Fahrschulphase befinden, aber bis zum 1. Januar 2025 noch keinen Führerschein besitzen, wird eine Prüfung durchgeführt und ihnen wird ein neuer Führerschein nach den neuen Vorschriften ausgestellt.


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Quelle: https://www.congluan.vn/nguoi-dang-su-dung-bang-lai-xe-b1-co-can-thi-lai-theo-luat-moi-post310372.html

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