Entschließung zum Arbeitsapparat der Obersten Volksstaatsanwaltschaft

Việt NamViệt Nam15/02/2025

Der Vorsitzende der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, unterzeichnete und erließ die Resolution Nr. 1403/NQ-UBTVQH15, mit der er dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zum Arbeitsapparat des Instituts zustimmte.

Vorsitzender der Nationalversammlung Tran Thanh Man. Foto: Doan Tan/VNA

Dementsprechend beschloss der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zum Arbeitsapparat der Staatsanwaltschaft zuzustimmen, darunter: der Staatsanwaltschaftsausschuss; Büro; Abteilung für Strafverfolgung und Untersuchung von Sicherheitsfällen; Abteilung für Staatsanwaltschaft und Untersuchung von Fällen der sozialen Ordnung; Abteilung für Strafverfolgung und Untersuchung von Wirtschafts- und Korruptionsfällen; Abteilung für Strafverfolgung und Untersuchung von Drogendelikten; Abteilung für Strafverfolgung und Untersuchung von Gerichtsfällen; Abteilung für Strafverfolgung und Prozessaufsicht; Untersuchungsbehörde der Obersten Volksstaatsanwaltschaft; Abteilung für Strafvollzug und -vollstreckung; Zivilstaatsanwaltschaft; Abteilung für Verwaltungs- und Handelsverfolgung; Abteilung für die Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile; Die Staatsanwaltschaft bearbeitet Beschwerden und Denunziationen bezüglich der Justiz; Abteilung für internationale Zusammenarbeit und Rechtshilfe in Strafsachen; Rechtsabteilung; Abteilung für Organisation und Personal; Amt für Kriminalstatistik und digitale Transformation; Finanzabteilung; Überprüfen; Universität der Staatsanwaltschaft (mit Zweigstelle der Universität der Staatsanwaltschaft in Ho-Chi-Minh-Stadt); Institut für Staatswissenschaften; Zeitung zum Rechtsschutz; Zentrale Militärstaatsanwaltschaft.

Der Vorsitzende der Obersten Volksstaatsanwaltschaft legt die Organisationsstruktur, Aufgaben, Befugnisse und Arbeitsbeziehungen der Einheiten innerhalb des Arbeitsapparates der Obersten Volksstaatsanwaltschaft fest.

Diese Resolution tritt am 7. Februar 2025 in Kraft.

Die Resolution Nr. 951/NQ-UBTVQH13 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 28. Mai 2015 zur Genehmigung der Entscheidung des Vorsitzenden Richters der Obersten Volksstaatsanwaltschaft über den Arbeitsapparat der Obersten Volksstaatsanwaltschaft verliert mit dem Inkrafttreten dieser Resolution ihre Gültigkeit.


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