Diese Resolution legt die Struktur der Provinzen und zentral verwalteten Städte (Verwaltungseinheiten auf Provinzebene) sowie die Struktur der Gemeinden, Bezirke und Städte (Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene) im Jahr 2025 gemäß den Resolutionen und Schlussfolgerungen des Zentralen Exekutivkomitees, des Politbüros und des Sekretariats zur weiteren Strukturierung des Apparats des politischen Systems, zur Strukturierung der Verwaltungseinheiten und zur Organisation der zweistufigen lokalen Regierungen fest.
Innenministerin Pham Thi Thanh Tra stellte den Bericht bei dem Treffen vor. |
Reaktion auf die Notwendigkeit, die Regierung bürgernäher zu organisieren und dem Volk bestmöglich zu dienen
Die in dieser Entschließung festgelegte Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene sieht den Zusammenschluss von Provinzen mit anderen Provinzen zur Bildung neuer Provinzen oder den Zusammenschluss von Provinzen mit zentral verwalteten Städten zur Bildung neuer zentral verwalteter Städte gemäß der von den zuständigen Behörden genehmigten Anordnungsorientierung vor, um die Anzahl der Verwaltungseinheiten zu verringern, ihren Umfang zu vergrößern, den Entwicklungsraum zu erweitern und das Potenzial und die Vorteile der Orte zu maximieren.
Die in dieser Resolution festgelegte Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene umfasst die Gründung, Auflösung, Zusammenlegung und Aufteilung von Verwaltungseinheiten sowie die Anpassung der Grenzen von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, um eine angemessene Menge und Größenordnung sicherzustellen. Im ganzen Land wird die Anzahl der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene im Vergleich zur Gegenwart um etwa 60 bis 70 % reduziert, wodurch die Anforderungen an eine bürgernahe Organisation der lokalen Regierung auf Gemeindeebene erfüllt werden, die effektiv, effizient und wirksam arbeiten soll. Bei der Einteilung von Bezirken mit Verwaltungseinheiten gleicher Ebene ist die nach der Einteilung gebildete Verwaltungseinheit der Bezirk; Im Falle einer Umstrukturierung von Gemeinden und Städten ist die nach der Umstrukturierung gebildete Verwaltungseinheit die Gemeinde.
In Bezug auf die Grundsätze der Verwaltungseinheitengliederung sieht die Resolution Folgendes vor: Gewährleistung der Führung durch die Partei und Stärkung der Führungs- und Leitungsrolle der Leiter von Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der Verwaltungseinheitengliederung. Die Gliederung der Verwaltungseinheiten muss im Einklang mit der Verfassung und den Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation der Kommunalverwaltung sowie dieser Entschließung stehen.
Wenn die Anordnung der Verwaltungseinheiten mit der von den zuständigen Behörden genehmigten Ausrichtung übereinstimmt, wird davon ausgegangen, dass sie mit der entsprechenden, von den zuständigen Behörden genehmigten Planung übereinstimmt.
Die Einteilung der Verwaltungseinheiten auf Provinz- und Gemeindeebene erfolgt für Verwaltungseinheiten, deren Naturflächen oder Bevölkerungsgrößen nicht den Standards der entsprechenden Verwaltungseinheiten entsprechen, die in der Resolution Nr. 1211/2016/UBTVQH13 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 25. Mai 2016 zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten festgelegt sind, die durch eine Reihe von Artikeln gemäß der Resolution Nr. 27/2022/UBTVQH15 vom 21. September 2022 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung (Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten) geändert und ergänzt wurde. haben ähnliche historische und kulturelle Traditionen; geographisch benachbart; über die entsprechende Größe, das entsprechende Potenzial, die entsprechenden Vorteile und den entsprechenden wirtschaftlichen Entwicklungsstand verfügen.
Bei der Entwicklung von Plänen für die Anordnung von Provinz- und Gemeindeverwaltungseinheiten müssen Faktoren im Zusammenhang mit natürlichen Bedingungen, Verkehrsinfrastruktur, Verteilung und Organisation von Wirtschaftsräumen berücksichtigt werden, um eine maximale Förderung des Potenzials und der Vorteile der wirtschaftlichen Entwicklung jedes Ortes sowie eine gegenseitige Unterstützung sicherzustellen, um die allgemeine sozioökonomische Entwicklung der Verwaltungseinheit nach der Anordnung zu fördern.
Darüber hinaus müssen Faktoren wie das Niveau und die Managementkapazität der lokalen Parteikomitees und Behörden sowie der Grad der digitalen Transformation und der Anwendung von Informationstechnologie durch die lokalen Behörden und die Bevölkerung sorgfältig berücksichtigt werden. Gewährleistung der nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsanforderungen, Aufbau solider Verteidigungszonen an Schlüsselstandorten, Inselgebieten, Archipelen und Grenzgebieten; die historischen, kulturellen und ethnischen Traditionen jedes Ortes bewahren und fördern; den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu sichern.
Im Falle der Umsetzung der Anordnung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, die die Grenzen von Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene ändert, ist es nicht erforderlich, die Verfahren zur Anpassung der Grenzen der Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene, zu denen die Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene gehören, zu befolgen.
Verknüpfung der Anordnung der Verwaltungseinheiten mit Innovation, um die Organisation des politischen Systems rationalisieren, effektiv und effizient zu gestalten; Förderung der Dezentralisierung und Machtdelegation sowie Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung der lokalen Regierungen; Umstrukturierung und Verbesserung der Qualität des Personals, der Beamten und der öffentlichen Angestellten; Stellen Sie sicher, dass die lokalen Behörden auf Gemeindeebene nah an den Menschen sind und ihnen bestmöglich dienen.
Bei der Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten gemäß den Bestimmungen dieser Entschließung werden die Standards hinsichtlich Struktur und Niveau der sozioökonomischen Entwicklung, Anzahl der angeschlossenen Verwaltungseinheiten, Art des Stadtgebiets und Niveau der Entwicklung der städtischen Infrastruktur nicht auf nach der Anordnung gebildete Verwaltungseinheiten angewendet. Gleichzeitig muss man sich auf die Propaganda und Mobilisierung der Bevölkerung konzentrieren und gute Arbeit leisten, um Konsens, Unterstützung und eine hohe Einigkeit hinsichtlich der Politik zur Einteilung der Verwaltungseinheiten zu erreichen.
In der Resolution heißt es eindeutig: „Für Verwaltungseinheiten mit isolierter Lage oder für Standorte von besonderer Bedeutung im Hinblick auf die Landesverteidigung, Sicherheit und den Schutz der nationalen Souveränität werden keine Regelungen getroffen.“
Die lokale Regierung auf Gemeindeebene wird nach der Vereinbarung spätestens am 15. August 2025 ihre Arbeit aufnehmen.
Gemäß der Resolution müssen die nach der Regelung gebildeten Verwaltungseinheiten auf Provinzebene die Standards hinsichtlich Naturfläche und Bevölkerungsgröße der entsprechenden Verwaltungseinheiten erfüllen, wie sie in der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten vorgeschrieben sind. Im Falle einer Umstrukturierung einer Provinz zu einer zentral verwalteten Stadt muss die nach der Umstrukturierung gebildete Provinz hinsichtlich Naturfläche und Bevölkerungsgröße grundsätzlich die Standards einer zentral verwalteten Stadt erfüllen.
Auf der Grundlage der Grundsätze für die Anordnung von Verwaltungseinheiten ist das Volkskomitee auf Provinzebene dafür verantwortlich, einen Plan zur Anordnung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene zu entwickeln und auszuwählen, der den Besonderheiten von ländlichen, städtischen, Insel-, Berg-, Hochland-, Grenz- und Flachlandgebieten sowie Gebieten mit ethnischen Minderheiten entspricht und den Orientierungen entspricht.
Demnach verfügen die nach der Umstrukturierung gebildeten Berg- und Hochlandgemeinden über eine natürliche Fläche von 200 % oder mehr und eine Bevölkerungsgröße von 100 % oder mehr der Standards der entsprechenden Gemeinden, die in der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung über Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten vorgeschrieben sind.
Für nach der Umstrukturierung gebildete Gemeinden gelten die oben genannten Vorschriften nicht. Sie unterliegen auch nicht den Vorschriften zur Umstrukturierung von Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene unter Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene auf Inseln mit einer Bevölkerungsgröße von 200 % oder mehr und einer natürlichen Fläche von 100 % oder mehr der entsprechenden Gemeindestandards, die in der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten festgelegt sind.
Die nach der Einordnung gebildeten Bezirke verfügen über eine natürliche Fläche von 5,5 km2 oder mehr; für Bezirke in zentral verwalteten Städten mit 45.000 oder mehr Einwohnern; Bezirke von Provinzen, die nach der Neuorganisation in Berg-, Hochland- und Grenzgebieten mit einer Bevölkerung von 15.000 oder mehr gebildet wurden; Die übrigen Bezirke haben eine Bevölkerung von 21.000 oder mehr.
Die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene unter den Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene auf Inseln muss die Anforderungen der nationalen Verteidigung und Sicherheit gewährleisten und der von den zuständigen Behörden genehmigten Ausrichtung folgen.
Bei der Zusammenlegung von drei oder mehr kommunalen Verwaltungseinheiten zu einer neuen Gemeinde oder einem neuen Bezirk ist die Ausrichtung der Standards nicht zu berücksichtigen.
Falls die nach der Umstrukturierung gebildete Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene die Standardvorgaben nicht erfüllen kann, erstattet die Regierung dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung Bericht zur Prüfung und Entscheidung.
Bezüglich der Namen der nach der Umstrukturierung gebildeten Verwaltungseinheiten auf Provinz- und Gemeindeebene legt die Entschließung fest: Die Namen der nach der Umstrukturierung gebildeten Verwaltungseinheiten auf Provinzebene werden gemäß der von den zuständigen Behörden genehmigten Umstrukturierungsrichtlinie nach einer der Verwaltungseinheiten vor der Umstrukturierung benannt.
Der Name einer Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene muss leicht zu lesen, leicht zu merken, prägnant, systematisch und wissenschaftlich sein, mit den historischen und kulturellen Traditionen des Ortes im Einklang stehen und von der örtlichen Bevölkerung unterstützt werden. Es wird empfohlen, Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene nach laufenden Nummern oder nach den Namen von Verwaltungseinheiten auf Kreisebene (vor der Einrichtung) mit angehängten laufenden Nummern zu benennen, um die Digitalisierung und Aktualisierung von Informationsdaten zu erleichtern. Der Name einer Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene darf nicht mit dem Namen einer Verwaltungseinheit derselben Ebene im Geltungsbereich einer Verwaltungseinheit auf Provinzebene oder im Geltungsbereich einer Verwaltungseinheit auf Provinzebene identisch sein, die voraussichtlich nach der Regelung gebildet wird.
In Bezug auf die Anordnung und Konsolidierung des Organisationsapparats der Behörden und Organisationen nach der Anordnung der Verwaltungseinheiten heißt es in der Entschließung eindeutig: „Die lokalen Behörden der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene müssen nach der Anordnung die Konsolidierung der Organisation und des Apparats abschließen und spätestens am 15. August 2025 offiziell ihre Arbeit aufnehmen.“
Die lokalen Behörden der Verwaltungseinheiten auf Provinzebene müssen die Umstrukturierung ihrer Organisationsstruktur abschließen und spätestens am 15. September 2025 offiziell ihre Arbeit aufnehmen.
Ab dem Tag des Inkrafttretens der Resolution der Nationalversammlung und des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Einteilung der Provinz- und Gemeindeverwaltungseinheiten setzen die Volksräte und Volkskomitees in den zuvor eingerichteten Verwaltungseinheiten ihre Arbeit fort, bis die Volksräte und Volkskomitees in den später eingerichteten Verwaltungseinheiten offiziell ihre Arbeit aufnehmen.
In der Entschließung werden außerdem die Reihenfolge, Verfahren und Dokumente für das Projekt zur Einrichtung einer Verwaltungseinheit klar festgelegt.
Diese Resolution tritt am 15. April 2025 in Kraft.
Quelle: https://baobacgiang.vn/nghi-quyet-cua-uy-ban-thuong-vu-quoc-hoi-ve-sap-xep-don-vi-hanh-chinh-nam-2025-postid416133.bbg
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