Die Regierung hat das Dekret Nr. 67/2025/ND-CP zur Änderung des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP über Richtlinien für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte, Arbeiter und Streitkräfte in der Apparateordnung erlassen, einschließlich der Änderung des Regelungsumfangs; anwendbare Objekte; So ermitteln Sie Zeit und Gehalt zur Berechnung von Policen und Leistungen; Regelung für den vorzeitigen Ruhestand aufgrund organisatorischer Umstrukturierungen. Auf Grundlage der überarbeiteten Inhalte stellt das Innenministerium konkrete Anweisungen zur Ermittlung von Zeit und Gehalt zur Verfügung, um Richtlinien und Regelungen zu berechnen.
Bei vorzeitiger Pensionierung besteht Anspruch auf 3 Leistungen. Illustrationsfoto: laodong.vn |
Ändern Sie die Art und Weise, wie das aktuelle Monatsgehalt berechnet wird, um Richtlinien und Regelungen beim Verlassen der Arbeit zu berechnen
Bisher wurde für diejenigen, die ein Gehalt nach der vom Staat vorgeschriebenen Gehaltstabelle bezogen, das aktuelle Monatsgehalt zur Berechnung der Richtlinien und Regelungen beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben herangezogen: Gehaltsstufe je nach Rang, Position, Titel, Berufsbezeichnung und Gehaltszulagen (einschließlich: Zulage für Führungspositionen; Dienstalterszulage über dem Rahmen; Dienstalterszulage; Vorzugszulage je nach Beruf; Verantwortungszulage je nach Beruf; Zulage für den öffentlichen Dienst; Zulage für Parteiarbeit, politische und soziale Organisationen, sofern vorhanden). Konkret: aktuelles Monatsgehalt = (Gehaltskoeffizient gemäß Gehaltsstufe, Rang, Position, Titel, Berufsbezeichnung x Grundgehalt) + (Zulagenkoeffizient für Führungspositionen (sofern vorhanden) x Grundgehalt) + Höhe der Zulagen, berechnet gemäß Gehaltsstufe, Rang, Position, Titel, Berufsbezeichnung (sofern vorhanden).
Gemäß Rundschreiben Nr. 002/2025/TT-BNV des Innenministeriums umfasst das aktuelle Monatsgehalt: Gehaltsstufe je nach Dienstgrad, Ebene, Rang, Position, Titel, Berufsbezeichnung und Gehaltszulagen (einschließlich: Zulage für Führungspositionen; Dienstalterszulage über den Rahmen hinaus; Dienstalterszulage; Vorzugszulage je nach Beruf; Verantwortungszulage je nach Beruf; Zulage für den öffentlichen Dienst; Zulage für Parteiarbeit, politische und soziale Organisationen; Sonderzulage für Streitkräfte) und Gehaltsreservedifferenzkoeffizient (sofern vorhanden) gemäß den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes. Konkret gilt: das aktuelle Monatsgehalt für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter = (Gehaltskoeffizient gemäß Gehaltsskala, Besoldungsgruppe, Position, Titel, Berufsbezeichnung x Grundgehalt) + (Koeffizient der Zulage für Führungspositionen (sofern vorhanden) x Grundgehalt) + Höhe der Zulagen, berechnet gemäß Gehaltsskala, Besoldungsgruppe, Position, Titel, Berufsbezeichnung und Gehaltsdifferenzkoeffizient (sofern vorhanden).
Aktuelles Monatsgehalt einer Person in einer Schlüsselposition = (Gehaltskoeffizient entsprechend dem aktuellen Rang in der Schlüsselposition oder der Gehaltsstufe für wichtige technische Aufgaben x Grundgehalt) + (Zulagenkoeffizient für Führungspositionen (sofern vorhanden) x Grundgehalt) + Höhe der Zulagen, berechnet entsprechend dem aktuellen Rang in der Schlüsselposition oder der Gehaltsstufe für wichtige technische Aufgaben und Koeffizient der Gehaltsvorbehaltsdifferenz (sofern vorhanden).
Das zur Berechnung des oben genannten aktuellen Monatsgehalts verwendete Grundgehalt ist das von der Regierung zum Zeitpunkt des Monats vor dem Urlaubsmonat festgelegte Grundgehalt.
Drei Vorteile für den Vorruhestand
Nach Angaben des Innenministeriums Kader, Beamte und öffentliche Angestellte; Kader, Beamte und Angestellte auf Kommunalebene gemäß den Punkten a, b, c, g, Klausel 1 und Klausel 2, Klausel 3, Klausel 4, Artikel 2 sowie Personen, die in Schlüsselorganisationen arbeiten (ausgenommen Personen, die der Leitungsverantwortung des Verteidigungsministeriums und des Ministeriums für öffentliche Sicherheit gemäß Artikel 22 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP unterliegen) gemäß Punkt e, Klausel 1, Artikel 2 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt durch Dekret Nr. 67/2025/ND-CP), die anspruchsberechtigt sind und für die eine zuständige Behörde einen vorzeitigen Ruhestand gegenüber dem in Anhang I oder Anhang II, der zusammen mit Dekret Nr. 135/2020/ND-CP erlassen wurde, festgelegten Rentenalter beschlossen hat, erhalten unverzüglich eine Rente gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes, ohne dass der Rentensatz aufgrund des vorzeitigen Ruhestands gekürzt wird. Gleichzeitig erhalten Sie eine einmalige Rentenleistung; Vorruhestandsgeld und arbeitszeitabhängiges Arbeitsentgelt mit obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen gemäß Artikel 7, Artikel 7a und Artikel 7b des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Klausel 6, Klausel 7 und Klausel 8, Artikel 1 des Dekrets Nr. 67/2025/ND-CP).
Wenn bis zum Renteneintrittsalter gemäß Punkt a und Punkt c, Klausel 2, Artikel 7 des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP noch 2 bis 5 Jahre verbleiben, erhalten sie drei Leistungen, darunter: eine einmalige Altersrente für die Anzahl der Monate des Vorruhestands, eine Leistung für die Anzahl der Jahre des Vorruhestands und eine Leistung entsprechend der Arbeitszeit mit obligatorischer Sozialversicherungszahlung.
Für diejenigen, die innerhalb der ersten 12 Monate in den Ruhestand gehen, beträgt die einmalige Rentenleistung = aktuelles Monatsgehalt (wie oben berechnet) x 1,0 x Anzahl der Monate des vorzeitigen Ruhestands gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV des Innenministeriums.
Für diejenigen, die ab dem 13. Monat in den Ruhestand treten, beträgt die einmalige Rentenleistung = aktuelles Monatsgehalt x 0,5 x Anzahl der Monate des vorzeitigen Ruhestands gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV.
Für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung (12 Monate) erhält der Begünstigte einen Zuschuss in Höhe von 5 Monatsgehältern. Formel zur Berechnung der Abfindung für die Anzahl der Jahre des Vorruhestands = aktuelles Monatsgehalt x 05 x Anzahl der Jahre des Vorruhestands gemäß Klausel 4, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 01/2025/TT-BNV.
Was die auf der Arbeitszeit mit obligatorischer Sozialversicherung basierende Zulage betrifft, so wird die Zulage laut dem Innenministerium für diejenigen, die vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes 2024 in den Ruhestand treten (mit Ausnahme weiblicher Kader und Beamtinnen auf Gemeindeebene), wie folgt berechnet: In den ersten 20 Jahren einer Beschäftigung mit obligatorischer Sozialversicherung besteht Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 5 Monatsgehältern; Für die restlichen Jahre (ab dem 21. Jahr) wird jährlich ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
Die Höhe der Zulage berechnet sich aus der sozialversicherungspflichtigen Arbeitszeit = aktuelles Monatsgehalt x (0,5 x die verbleibende Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitszeitjahre ab dem 21. Jahr).
Für weibliche Kaderkräfte und Beamtinnen auf Kommunalebene, die ab dem 1. Januar 2025 in den Ruhestand treten, sowie für diejenigen, die ab dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsgesetzes 2024 in den Ruhestand treten, wird die Höhe der Subvention wie folgt berechnet: Die ersten 15 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden mit 4 Monatsgehältern subventioniert; Für die restlichen Jahre (ab dem 16. Jahr) wird pro Jahrgang ein Zuschuss in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gewährt.
Die Höhe der Zulage berechnet sich aus der sozialversicherungspflichtigen Arbeitszeit = aktuelles Monatsgehalt x (0,4 x die Anzahl der verbleibenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitszeitjahre ab dem 16. Jahr).
NGOC ANH
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Quelle: https://baodaknong.vn/nghi-huu-truoc-tuoi-duoc-huong-3-khoan-tro-cap-248974.html
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