Zu den rechtmäßigen Anteilseignern der DongA Bank gehörten vor der Unterstellung unter Sonderkontrolle: Bac Nam 79 Construction of Vu „Nhom“ mit 10 %; PNJ 7,7 % Grundkapital; Parteikomiteebüro Ho-Chi-Minh-Stadt 6,9 %; Ky Hoa Handelstourismus 3,78 %; An Binh Capital 2,73 %; Phu Nhuan Haus 2,14 %.
Wie geplant gab die Staatsbank Vietnams (SBV) die Entscheidung zur zwangsweisen Übertragung der DongA Bank und der GPBank bekannt.
Ähnlich wie bei OceanBank (jetzt umbenannt in MBV Bank) und Construction Bank (CB) ist GPBank eine von drei Banken, die die Staatsbank seit 2015 zu einem Preis von „0 VND“ übernommen hat.
Unterdessen ist die DongA Bank keine „Null-Dong-Bank“ wie die anderen drei schwachen Banken, obwohl sie seit August 2015 unter besonderer Kontrolle der Staatsbank steht.
Gemäß der Anweisung des Sonderaufsichtsrats der DongA Bank ist es allen Aktionären der DongA Bank ab dem 14. August 2015 nicht gestattet, Aktien zu übertragen. In besonderen Fällen erwägt die Staatsbank die Übertragung von Anteilen auf der Grundlage des Vorschlags des Sonderkontrollgremiums.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Vermögenswerte der Aktionäre eingefroren werden, bis eine weitere Entscheidung über das Schicksal der Bank getroffen wird.
Bevor die DongA Bank einer Sonderkontrolle unterzogen wurde, verfügte sie über ein Grundkapital von 5.000 Milliarden VND. 100 % der Anteilseigner sind inländische Aktionäre, davon 40,68 % Unternehmensaktionäre und 59,32 % Privataktionäre.
Basierend auf der am 31. Dezember 2014 aktualisierten Aktionärsliste umfassen die juristischen Personen mit großem Eigentumsanteil: Bac Nam 79 Construction Joint Stock Company (Herr Phan Van Anh Vu, auch bekannt als Vu „Nhom“, ist Vorsitzender des Verwaltungsrats) mit einem Anteil von 10 % am Grundkapital; Phu Nhuan Jewelry Joint Stock Company (PNJ, das Familienunternehmen von Herrn Tran Phuong Binh und Frau Cao Thi Ngoc Dung) hält 7,7 % des Grundkapitals; Das Büro des Parteikomitees von Ho-Chi-Minh-Stadt hält 6,9 %; Ky Hoa Tourism and Trade Company Limited hält 3,78 %; An Binh Capital JSC hält 2,73 %; und die Phu Nhuan Construction and Housing Trading Company Limited hält 2,14 %.
Die größten Anteile an der DongA Bank halten unterdessen Tran Phuong Ngoc Ha (2,06 %) und Tran Phuong Ngoc Giao (2 %) – zwei Kinder von Herrn Tran Phuong Binh und Frau Cao Thi Ngoc Dung.
Laut dem jüngsten Managementbericht für die ersten sechs Monate des Jahres 2024 handelt es sich bei der mit dem Vorstandsmitglied verbundenen Person um Frau Hoang Thi Xuan, die Ehefrau des unabhängigen Vorstandsmitglieds Tran Van Dinh, die 1,015 % des Grundkapitals der DongA Bank besitzt.
Zudem besitzen auch einige Mitglieder des Verwaltungsrats und ihnen nahestehende Personen Aktien dieser Bank zu einem Anteil von weniger als 0,1%.
Laut der 2018 im Verfahren gegen die DongA Bank verkündeten Anklage der Obersten Volksstaatsanwaltschaft entfielen 13,21 Prozent der Anteile auf Gründungsaktionäre und 86,79 Prozent auf Stammaktionäre. Davon besitzen die Familie des ehemaligen Generaldirektors Tran Phuong Binh und Frau Cao Thi Ngoc Dung sowie ihre Kinder 10,24 % des Grundkapitals der Bank.
Tatsächlich befand sich die DongA Bank bereits vor ihrer Unterstellung unter Sonderkontrolle in einer Situation der negativen Eigenkapitalquote.
Gemäß Artikel 179 des Gesetzes über Kreditinstitute (CIs) 2024 wird die obligatorische Übertragung einer Geschäftsbank unter besondere Kontrolle durchgeführt, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen vollständig erfüllt sind. Dabei lautet die erste Bedingung: „Die Geschäftsbank hat Verluste angehäuft, die über 100 % des Wertes des im letzten geprüften Jahresabschluss ausgewiesenen Stammkapitals und der Rücklagen liegen.“
Der Umgang mit Aktien und Aktionärsrechten bei der DongA Bank im Besonderen und bei zwangsübertragbaren Banken im Allgemeinen wird in diesem Gesetz ausdrücklich geregelt.
Insbesondere Artikel 183 des Gesetzes über Kreditinstitute 2024 legt die Organisation der Umsetzung von Zwangsübertragungsplänen fest. Die Staatsbank entscheidet über Zwangsübertragungen und genehmigt Zwangsübertragungspläne.
Dementsprechend erlöschen mit dem Datum, an dem die Staatsbank die Zwangsübertragung beschließt, sämtliche Rechte und Interessen der Eigentümer, Kapitalgeber und Anteilseigner der Geschäftsbank (CB), die der Zwangsübertragung unterliegt.
Die Staatsbank beschloss, das gesamte Stammkapital der zwangsweise übertragenen Geschäftsbank herabzusetzen, um die entsprechenden aufgelaufenen Verluste zu reduzieren.
Der Erwerber ist verpflichtet, die Verfahren zur Lizenzänderung durchzuführen und den genehmigten obligatorischen Übertragungsplan umzusetzen.
Mit der oben genannten Regelung verlieren auch die Familie von Frau Cao Thi Ngoc Dung und die mit ihr verbundenen Aktionäre ihre Aktionärsrechte bei der DongA Bank.
[Anzeige_2]
Quelle: https://vietnamnet.vn/ngan-hang-yeu-kem-donga-bank-bi-chuyen-giao-bat-buoc-quyen-co-dong-cham-dut-2363104.html
Kommentar (0)