Konkret verlangt die Staatsbank von den Kreditinstituten, weiterhin drastische Lösungen zur Kostensenkung, Vereinfachung der Kreditvergabeverfahren und verstärkten Anwendung von Informationstechnologie und digitaler Transformation im Kreditvergabeprozess umzusetzen, um eine Senkung der Kreditzinsen um 1–2 % pro Jahr anzustreben.
Insbesondere verlangt die Staatsbank von Kreditinstituten, Kapital in traditionelle Wachstumsmotoren, aufstrebende Industrien, grüne Transformation, Kreislaufwirtschaft , sozialen Wohnungsbau zu investieren …, um Unternehmen und Menschen bei der Entwicklung von Produktion und Geschäft zu unterstützen und den Zugang zu Bankkreditkapital gemäß den Anweisungen der Regierung und des Premierministers zu verbessern; Halten Sie ein stabiles und angemessenes Mobilisierungszinsniveau aufrecht, das mit der Fähigkeit zum Kapitalausgleich, der Fähigkeit zur Ausweitung gesunder Kredite und der Fähigkeit zum Risikomanagement vereinbar ist, und stabilisieren Sie den Geldmarkt und das Marktzinsniveau.

Darüber hinaus sind Kreditinstitute verpflichtet, ein stabiles und angemessenes Niveau des Mobilisierungszinssatzes aufrechtzuerhalten, das mit ihrer Fähigkeit zur Kapitalkonsolidierung, zur Ausweitung einer gesunden Kreditvergabe und zur Risikobewältigung sowie zur Stabilisierung des Geldmarktes und des Marktzinsniveaus vereinbar ist.
Gleichzeitig setzen die Kreditinstitute weiterhin wirksame, richtige und zielgerichtete Lösungen für das Kreditwachstum um, um den Kreditkapitalbedarf der Wirtschaft umgehend zu decken. Dabei konzentrieren sie sich auf die Produktions- und Geschäftssektoren sowie auf vorrangige Sektoren und streben ein systemweites Kreditwachstum von 5-6 % bis zum Ende des zweiten Quartals 2024 an. Gleichzeitig verlangt die Staatsbank von den Kreditinstituten eine strenge Kreditkontrolle in Bereichen mit potenziellem Risiko, um sichere und wirksame Kreditaktivitäten zu gewährleisten.
Zuvor hatte die Staatsbank zudem eine offizielle Mitteilung herausgegeben, in der sie die Staatsbankfilialen in Provinzen und Städten sowie die Kreditinstitute dazu aufforderte, weiterhin die Teilnahme an Bank-Unternehmens-Verbindungsprogrammen zu fördern, sich proaktiv mit den lokalen Behörden abzustimmen und im Dialog mit den Kunden Schwierigkeiten und Hindernisse zu erkennen, umgehend zu bewältigen und zu beseitigen und so den Zugang zu Kreditkapital für Unternehmen und Privatpersonen zu erweitern.
Die oben genannte Reihe „heißer“ Anweisungen der Staatsbank zielt darauf ab, die Anweisungen der Regierung im Amtlichen Erlass Nr. 18 vom 5. März, im Amtlichen Erlass Nr. 32 vom 5. April, in der Richtlinie Nr. 14 vom 2. Mai und im Abschlussbescheid Nr. 231/TB-VPCP vom 18. Mai umzusetzen und die Aufgaben in der Richtlinie 01 vom 15. Januar zur Organisation der Umsetzung der Schlüsselaufgaben des Bankensektors im Jahr 2024 weiter zu erfüllen.
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