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Die Staatsbank wird frühzeitig eingreifen, wenn es bei Kreditinstituten zu Massenabhebungen kommt.

Báo Quảng NinhBáo Quảng Ninh05/06/2023

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Der Entwurf des Gesetzes über Kreditinstitute (geändert) ergänzt die Bestimmungen, wonach Kreditinstitute und Zweigstellen ausländischer Banken frühzeitig eingreifen dürfen, wenn sie von Massenabhebungen betroffen sind, die zur Insolvenz führen, und sich gemäß den Vorschriften der Staatsbank nicht selbst erholen können.

Die Gouverneurin der Staatsbank, Nguyen Thi Hong, stellte bei der Morgensitzung am 5. Juni den Vorschlag der Regierung zum Entwurf des Gesetzes über Kreditinstitute (in der geänderten Fassung) vor. (Foto: DUY LINH)

Am Morgen des 5. Juni legte die von der Regierung ermächtigte Gouverneurin der Staatsbank, Nguyen Thi Hong, im Rahmen der Fortsetzung des Programms der 5. Sitzung der 15. Nationalversammlung eine Zusammenfassung des (geänderten) Gesetzesentwurfs über Kreditinstitute vor.

Kontrolle der Kreditaktivitäten, Antimanipulation, Gruppeninteressen, Kreuzbeteiligungen

Der Gouverneur sagte, dass die Konstruktion des Gesetzes darauf abzielt, weiterhin einen Rechtskorridor im Umgang mit uneinbringlichen Forderungen der Kreditinstitute nach Ablauf der Geltungsdauer der Resolution Nr. 42 nach dem 31. Dezember 2023; Gewährleistung der Öffentlichkeit und Transparenz der Bankaktivitäten; Stärkung der Inspektions- und Aufsichtstätigkeiten der Staatsbank unter Beteiligung der staatlichen Aufsichtsbehörde und des Finanzministeriums, um Kreditaktivitäten zu verwalten und zu kontrollieren und Manipulationen, Konzerninteressen und gegenseitige Beteiligungen zu bekämpfen.

Auf Grundlage der Erfahrungen mehrerer Länder und um einen zeitnahen Reaktionsmechanismus sicherzustellen, wenn ein Kreditinstitut von einer Massenabhebung betroffen ist, die die Sicherheit des Systems beeinträchtigen oder gefährden könnte, ergänzt der Gesetzesentwurf die Regelungen zu Maßnahmen im Umgang mit Vorfällen von Massenabhebungen.

Konkret sieht Artikel 144 des Gesetzesentwurfs vor, dass Kreditinstitute und ausländische Bankfilialen berechtigt sind, Frühintervention wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: unterdurchschnittliches oder niedrigeres Ranking gemäß den Vorschriften der Staatsbank; von Insolvenz bedroht, von Insolvenz bedroht gemäß den Vorschriften der Staatsbank; Massenabhebungen treten auf, wenn viele Einleger gleichzeitig Geld abheben, was dazu führt, dass das Kreditinstitut insolvent wird und sich nicht mehr gemäß den Vorschriften der Staatsbank selbst sanieren kann.

Sitzungsansicht. (Foto: DUY LINH)

Abhängig von der tatsächlichen Situation, der Art und dem Risikograd der Situation, die ein frühzeitiges Eingreifen des Kreditinstituts oder der ausländischen Bankfiliale erfordert, ergreift die Staatsbank eine oder mehrere Maßnahmen zum frühzeitigen Eingreifen, wie etwa: Begrenzung der Dividendenausschüttung, Aktienübertragung, Vermögensübertragung; ineffektive Geschäftsaktivitäten einschränken, große, risikoreiche Transaktionen begrenzen; eine oder mehrere Bankgeschäfte oder andere Geschäftsaktivitäten, bei denen Anzeichen eines Gesetzesverstoßes vorliegen, auszusetzen oder vorübergehend auszusetzen; Beschränken Sie die Entscheidungsbefugnisse von Managern und Betreibern im Geschäftsbetrieb...

Der Gesetzesentwurf übernimmt außerdem die Bestimmungen zur Anwendung frühzeitiger Interventionen aus dem geltenden Gesetz und enthält Änderungen und Ergänzungen zur Behebung früherer Mängel. die Befugnisse der Staatsbank in der Phase der Frühintervention ergänzen; Es regelt eine Reihe von Maßnahmen, die derzeit in der Phase der Sonderkontrolle bis hin zur Phase des Frühinterventionsmaßnahmen angewendet werden, um eine frühzeitige, entfernte Intervention zu ermöglichen, wenn die Schwäche des Kreditinstituts noch kein ernstes Ausmaß erreicht hat.

Konkretere Regelungen zu Interventionsmaßnahmen bei Massenentnahmen von Kreditinstituten

In seinem Bericht über die Überprüfung des Gesetzesentwurfs sagte der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses der Nationalversammlung, Vu Hong Thanh, dass sich die im Gesetzesentwurf vorgesehene frühzeitige Intervention im Wesentlichen mit Kreditinstituten befasst, die in eine schwierige Lage geraten sind und sogar vom Zusammenbruch bedroht sind.

Gemäß den geltenden Vorschriften wird die Staatsbank je nach Ebene des jeweiligen Kreditinstituts geeignete Maßnahmen wie Empfehlungen, Warnungen, verstärkte Aufsicht, frühzeitiges Eingreifen und besondere Kontrollen ergreifen.

Allerdings wurden im Gesetzesentwurf noch keine Bewertung des aktuellen Stands der Umsetzung der verstärkten Aufsicht sowie der Schwierigkeiten und Mängel bei der Umsetzung dieser Maßnahme vorgenommen, um ihre Aufnahme in den Gesetzesentwurf vorzuschlagen. Der Zusammenhang zwischen Maßnahmen von verstärkter Überwachung bis hin zu frühzeitigem Eingreifen und besonderer Kontrolle wurde weder bewertet noch geklärt. Dies führte dazu, dass die Natur des „frühzeitigen Eingreifens“ nicht geklärt werden konnte, um über entsprechende Maßnahmen und Instrumente verfügen zu können.

Der Wirtschaftsausschuss schlug vor, alle Regelungen im Kapitel über frühzeitige Interventionen dahingehend zu überprüfen, dass die staatliche Unterstützung auf ein Minimum reduziert wird oder dass sehr spezifische Bedingungen geschaffen werden, insbesondere Lösungen zur Unterstützung von Krediten der Staatsbank, der Genossenschaftsbank, der Einlagensicherung Vietnams, von Kreditinstituten mit 0 % Zinsen und Sonderkrediten ohne Sicherheiten.

Bei Frühwarnfällen ist es notwendig, Fälle verstärkter Überwachung, die in der Praxis stabil und wirksam umgesetzt wurden, zu überprüfen und zu legalisieren, um den Charakter des „Frühintergreifens“ angemessen widerzuspiegeln und Handhabungsmaßnahmen in besonderen Kontrollfällen nicht in Fälle des Frühinterventionsverhaltens umzuwandeln.

Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses der Nationalversammlung, Vu Hong Thanh, legte einen Bericht vor, in dem er den (geänderten) Gesetzesentwurf über Kreditinstitute prüfte. (Foto: DUY LINH)

Darüber hinaus ist es notwendig, die Verantwortung der Anteilseigner/Kapitalgeber, Manager und Aufsichtspersonen von Kreditinstituten zu erhöhen, um die Entstehung schwacher Kreditinstitute zu verhindern. Gleichzeitig müssen strenge und drastische Sanktionen gegen die oben genannten Personen verhängt werden, um die Wirksamkeit der Umsetzung der Richtlinien zu verbessern und die Einhaltung der Grundsätze und Vorschriften zum Umgang mit Verlusten und Schäden gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgesetzbuchs sicherzustellen. Identifizieren und verschreiben Sie geeignete Maßnahmen zum Umgang mit Kreditinstituten, die unter Massenabhebungen leiden …

Laut Herrn Vu Hong Thanh handelt es sich bei Interventionsmaßnahmen im Falle einer Massenabhebung von Geldern bei Kreditinstituten um neue Regelungen im Vergleich zum geltenden Gesetz. Diese Regelung ist notwendig und schafft Initiativen zur Gewährleistung der Systemsicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit einer Reihe von Fällen massenhafter Bankabhebungen, wie sie in letzter Zeit aufgetreten sind.

Der Wirtschaftsausschuss stellte jedoch fest, dass die in Artikel 148 des Gesetzesentwurfs genannten Maßnahmen nur Unterstützungsmaßnahmen von „extern“ (hauptsächlich von der Staatsbank) umfassen, nicht jedoch „interne“ Maßnahmen von Kreditinstituten, um die Situation der Massenabhebungen rasch zu überwinden.

Es gibt Vorschläge zur Klärung der Beziehung und Korrelation zwischen Interventionsmaßnahmen in Fällen, in denen Kreditinstitute Massenabhebungen unterliegen (Artikel 148), und Frühinterventionsmaßnahmen (Artikel 145), da der Fall, in dem Kreditinstitute Massenabhebungen unterliegen, einer der Fälle ist, in denen Frühinterventionsmaßnahmen angewendet werden. Derzeit sind jedoch zwei getrennte Maßnahmen vorgeschrieben.

Der Wirtschaftsausschuss stellte fest, dass Fälle von Massenabhebungen dringend, schnell und zeitnah behandelt werden müssen, im Gegensatz zu Fällen, in denen bei schwachen Kreditinstituten ein Überwachungsintervention erforderlich ist. Daher wird empfohlen, die Vorschriften zu Frühinterventionsmaßnahmen und Maßnahmen für Kreditinstitute, die unter Massenabhebungen leiden, zu überprüfen. Erforschung und Verschreibung spezifischerer Interventionsmaßnahmen im Falle von Massenabhebungen von Kreditinstituten, darunter Maßnahmen seitens der Kreditinstitute selbst sowie seitens der Staatsbank und staatlicher Verwaltungsbehörden; Stellen Sie klare Rollen und Verantwortlichkeiten der Parteien sowie wirksame und geeignete Maßnahmen sicher.


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