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Vietnamesische Instantnudeln „entgehen“ der Lebensmittelsicherheitskontrolle in der EU

Tạp chí Doanh NghiệpTạp chí Doanh Nghiệp14/06/2024

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DNVN – Gemäß den neuen EU-Vorschriften zur Stärkung zusätzlicher Inspektionen und zur dringenden Verwaltung von Agrar- und Lebensmittelprodukten, die aus Drittländern in die EU importiert werden, unterliegen vietnamesische Instantnudeln nicht mehr der Lebensmittelsicherheitskontrolle.

Das vietnamesische Handelsbüro in Belgien und der EU hat gerade bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission am 12. Juni die am 11. Juni 2024 unterzeichnete Verordnung Nr. 2024/1662 zur Überprüfung und Anwendung zusätzlicher Inspektionsmaßnahmen und Notfallmaßnahmen zur Steuerung der Einfuhr von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln aus Drittländern in die EU gemäß der Verordnung 2019/1973 veröffentlicht hat.

Dementsprechend sind vietnamesische Instantnudeln in der EU von der Lebensmittelsicherheitskontrolle ausgenommen, da sie den EU-Vorschriften entsprechen.

Das vietnamesische Handelsbüro in Belgien und der EU erklärte, dass dank der energischen Führung des Ministers und der Führungskräfte des Ministeriums für Industrie und Handel bei der Beseitigung von Schwierigkeiten für Unternehmen, der großen Anstrengungen des Industrie- und Handelssektors im Qualitätsmanagement, der Anleitung von Unternehmen, des Austauschs mit Partnern und der Entschlossenheit verbundener Unternehmen die Lebensmittelsicherheitskontrollen für Instantnudeln aus Vietnam an den EU-Grenztoren aufgehoben werden konnten. Dies ist eine großartige Anerkennung seitens der EU für die Fähigkeit, die Lebensmittelsicherheit in der vietnamesischen Lebensmittelindustrie zu kontrollieren, und der Fall wurde sehr schnell bearbeitet.

EU nimmt vietnamesische Instantnudeln aus der Lebensmittelsicherheitskontrolle.

Konkret wird die EU im Januar 2022 vietnamesische Fadennudeln, Glasnudeln und Nudeln in Anhang II zur Lebensmittelsicherheitskontrolle aufnehmen. Sechs Monate später, im Juli 2022, gelang es Vietnam, die EU davon zu überzeugen, Reisnudeln, Fadennudeln und Reisnudeln aus der Lebensmittelsicherheitskontrolle zu nehmen, mit der Begründung, dass der Kontrollgehalt der EU den notwendigen Bedarf gemäß den SPS-Praktiken überstieg.

Ein Jahr später, im Juni 2023, gelang es Vietnam dank der Bemühungen des Ministeriums für Industrie und Handel, die Produktqualität sehr gut zu kontrollieren, die EU davon zu überzeugen, Instantnudeln mit einer Inspektionshäufigkeit von 20 % von Anhang II in Anhang I zu verschieben.

Im Juni 2024, ein Jahr nach der Verschiebung von Anhang II in Anhang I, wurden vietnamesische Instantnudeln aus der Lebensmittelsicherheitskontrolle genommen.

Um weiterhin stabile Exporte in die EU sicherzustellen und den Ruf vietnamesischer Exporte zu schützen, empfiehlt das Vietnam Trade Office in Belgien und der EU, dass landwirtschaftliche und Lebensmittel produzierende Unternehmen ihr Produktqualitätsmanagement verbessern müssen, um die EU-Anforderungen zu erfüllen.

Gemäß den neuen Vorschriften zur Verstärkung zusätzlicher Kontrollen und zur dringenden Verwaltung von Agrar- und Lebensmittelprodukten, die aus Drittländern in die EU importiert werden, wurde die Häufigkeit der Drachenfruchtkontrollen an der Grenze von 20 % auf 30 % erhöht. Gleichzeitig muss jede Sendung von einem Lebensmittelsicherheitszertifikat und Testergebnissen auf Pestizidrückstände im Produkt begleitet sein.

Chili-Produkte, die derzeit dem EU-Anhang I (50% Kontrollhäufigkeit) unterliegen, werden in den Anhang II der Verordnung 2019/1973 mit 50% Kontrollhäufigkeit überführt. Den Sendungen liegen außerdem Zertifikate zur Lebensmittelsicherheit sowie Testergebnisse zu Pestizidrückständen in den Produkten bei.

Für Okra-Produkte aus der EU gilt weiterhin Anhang II der Verordnung 2019/1973 mit einer Inspektionshäufigkeit von 50 % und sie werden von Lebensmittelsicherheitszertifikaten und Analyseergebnissen zu Pestizidrückständen im Produkt begleitet.

Für Durianprodukte gelten dieselben Bestimmungen wie bei der vorherigen Überprüfung in der Verordnung 2024/286 vom 6. Februar 2024. Die Inspektionshäufigkeit beträgt 10 %, wie in Anhang I vorgeschrieben.

Diese Regelung tritt am 2. Juli in Kraft.

Was Chiliprodukte mit Ursprung in Vietnam betrifft, unterliegen Exportsendungen, die den Hafen Vietnams oder eines Drittlandes vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung 2024/1662 verlassen haben, weiterhin der Verordnung 2024/286 vom 6. Februar 2024 und müssen nicht von einem Lebensmittelsicherheitszertifikat oder Analyseergebnissen von Pestizidrückständen im Produkt begleitet werden. Für neue Lieferungen, die nach Ablauf der oben genannten Frist in die EU exportiert werden, gilt dies ab dem 2. September 2024.

Mondlicht


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Quelle: https://doanhnghiepvn.vn/kinh-te/my-an-lien-viet-nam-thoat-su-kiem-soat-an-toan-thuc-pham-tai-eu/20240613040007405

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