(Dan Tri) – Die Höhe der Zulagen für Dorfvorsteher und Wohngruppenleiter kann in diesem Jahr noch auf der Grundlage des Grundgehalts von 2,34 Millionen VND berechnet werden.
Die Nationalversammlung stimmte in ihrer achten Sitzung für die Verabschiedung der Resolution zum Staatshaushaltsvoranschlag 2025. Dementsprechend werden im Hinblick auf die Umsetzung der Gehaltspolitik und einiger Sozialpolitiken die Gehälter, Renten, Sozialversicherungsleistungen, monatlichen Zulagen und Vorzugszulagen für Personen mit besonderen Verdiensten im öffentlichen Sektor im Jahr 2025 nicht erhöht.
So beschloss die Nationalversammlung offiziell, die Gehälter im öffentlichen Dienst im Jahr 2025 nicht zu erhöhen.
Dies bedeutet, dass das Grundgehalt gemäß Dekret 73/2024/ND-CP auf dem aktuellen Niveau von 2,34 Millionen VND/Monat bleibt.
Die monatliche Zulage für Dorfvorsteher und Wohngruppenleiter wird ab 2025 weiterhin nach dem Festsatz im Dekret 33/2023/ND-CP berechnet.
Das Dekret 33/2023/ND-CP der Regierung legt fest, dass Teilzeitarbeiter in Dörfern monatliche Zulagen erhalten.
Diese Zulage gilt jedoch nur für maximal drei Positionen, darunter Parteizellensekretär, Dorfvorsteher, Wohngruppenleiter und Leiter des Frontarbeitskomitees.
Demnach verfügt das Dorf über 350 Haushalte oder mehr; Wohngruppe mit 500 Haushaltungen oder mehr; Dörfer und Wohngruppen, die zu wichtigen und komplexen Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene gehören, in Bezug auf Sicherheit und Ordnung gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörden; Dörfer und Wohngruppen, die zu Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene in Grenz- und Inselgebieten gehören, erhalten einen Zulagenfonds in Höhe des sechsfachen Grundgehalts.
Somit beträgt die erwartete Zulage ab diesem Jahr 6 x 2,34 Millionen VND/Monat = 14,04 Millionen VND/Monat.
Falls ein Dorf mit 350 oder mehr Haushalten aufgrund der Einrichtung einer städtischen Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene in eine Wohngruppe umgewandelt wird, wird der Zulagenfonds auf dem sechsfachen Grundgehalt gehalten, was 14,04 Millionen VND/Monat entspricht.
Für Dörfer und Wohngruppen, die keinen Vorschriften unterliegen, beträgt der Zulagenfonds das 4,5-fache des Grundgehalts, was 10,53 Millionen VND/Monat entspricht.
Übernimmt ein Teilzeitbeschäftigter auf Gemeinde-, Dorf- oder Wohngruppenebene gleichzeitig die Aufgaben eines anderen Teilzeitbeschäftigten auf Gemeinde-, Dorf- oder Wohngruppenebene, erhält er eine Teilzeitzulage in Höhe von 100 % der für die Teilzeitstelle vorgesehenen Zulage.
Das oben genannte Gehalt wird für maximal 3 Positionen berechnet. Die spezifischen Leistungen für jede Position basieren auf: dem jedem Dorf und jeder Wohngruppe zugewiesenen Zulagenfonds; Haushaltsmittel für die Gehaltsreform; spezifische Situation jedes Dorfes
Dadurch legte das Volkskomitee dem Volksrat der Provinz die Festlegung der Zulagenhöhe für alle nicht professionellen Positionen auf Dorfebene vor, darunter Dorfvorsteher und Wohngruppenleiter.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/muc-phu-cap-cua-truong-thon-to-truong-to-dan-pho-nam-2025-20250104154327934.htm
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