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Bußgelder für nicht zugelassene Fahrzeuge im Jahr 2024, wissen Sie Bescheid, sonst droht Ihnen eine Geldstrafe

Người Đưa TinNgười Đưa Tin04/02/2024

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Tatsächlich wird der Begriff „fremdes Fahrzeug“ in den aktuellen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts nicht erwähnt. Unterdessen sieht das Dekret 100/2019/ND-CP Strafen für das „Nichtabschließen der Fahrzeugzulassungsverfahren“ vor, was von vielen immer noch als der Fehler „Fahrzeug nicht auf den Namen des Eigentümers zugelassen“ verstanden wird.

Gemäß Dekret 100/2019/ND-CP müssen Personen, die ein Auto kaufen oder es als Geschenk oder Spende erhalten, das Fahrzeugregistrierungsverfahren (um den Namen des Fahrzeughalters in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung auf ihren Namen zu übertragen) innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Fahrzeugübertragung abschließen.

Falls Personen den Namen oder das Eigentum am Fahrzeug nicht übertragen, unterliegen sie den in den Artikeln 30 und 80 des Dekrets 100/2019/ND-CP festgelegten Verwaltungsstrafen wie folgt:

- Besitzer von Motorrädern, Motorrollern und ähnlichen Fahrzeugen, die beim Kauf, beim Erhalt eines Geschenks, bei der Schenkung, der Zuteilung, der Übertragung oder der Erbschaft von Eigentum das vorgeschriebene Verfahren zur Fahrzeugregistrierung (Umschreibung des Namens des Fahrzeugbesitzers in der Fahrzeugregistrierungsbescheinigung auf ihren eigenen Namen) nicht abschließen, müssen mit einer Geldstrafe von 400.000 bis 600.000 VND für Einzelpersonen und von 800.000 bis 1,2 Millionen VND für Organisationen rechnen.

- Besitzer von Autos, Traktoren, Spezialmotorrädern und ähnlichen Fahrzeugen, die beim Kauf, Erhalt, Schenkung, Zuteilung, Übertragung oder Erbschaft von Eigentum das vorgeschriebene Fahrzeugregistrierungsverfahren (Änderung des Namens des Fahrzeugbesitzers in der Fahrzeugregistrierungsbescheinigung in ihren eigenen Namen) nicht abschließen, werden mit einer Geldstrafe von 2 bis 4 Millionen VND belegt, wenn es sich bei dem Verstoß um eine Einzelperson handelt, und von 4 bis 8 Millionen VND für Organisationen.

Anleitung zur Motorrad-Eigentümerübertragung ohne Vorbesitzer

Eine Übertragung des Eigentums an einem Motorrad kann ohne Rücksicht auf den Vorbesitzer erfolgen, analog zu den Schritten im Verfahren zur „Übertragung des Eigentums an einem Motorrad, das auf mehrere Organisationen oder Einzelpersonen übertragen wurde“.

Gemäß Artikel 31 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind die Schritte zur Übertragung des Motorradeigentums ohne den alten Eigentümer wie folgt:

Schritt 1: Rückrufverfahren

Zur Durchführung des Rückrufverfahrens begibt sich der Fahrzeugnutzer zur zuständigen Fahrzeugzulassungsstelle. Anschließend geben Sie die Zulassungs- und Kennzeichenentzugserklärung im Bürgerserviceportal ab. Geben Sie anschließend den Online-Antragscode ein und reichen Sie den Papierantrag zusammen mit dem Kennzeichen und dem Fahrzeugschein ein.

Nach der Bestätigung der gültigen Unterlagen stellt die Kfz-Zulassungsbehörde eine Zulassungs- und Kennzeichenentzugsbescheinigung aus.

Handelt es sich bei der evidenzführenden Stelle und der die Fahrzeugüberführung registrierenden Stelle um dieselbe Stelle, ist der Fahrzeugnutzer nicht verpflichtet, das Rückrufverfahren durchzuführen. Stattdessen reichen Sie bei der Eigentumsübertragung einfach den Fahrzeugschein und das Kennzeichen ein.

Schritt 2: Motorradbesitz ohne Vorbesitzer übertragen

Die Ummeldung des Fahrzeugs muss der Fahrzeugnutzer bei der Zulassungsstelle seines ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes vornehmen. Die Eigentumsübertragung des Motorrads erfolgt durch die Polizei Ihrer Wohngemeinde. Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs erfolgt durch die Kreispolizeibehörde Ihres Wohnortes.

Zu den Fahrzeugübertragungsdokumenten gehören: Fahrzeugzulassungserklärung (aus der der Kauf- und Verkaufsvorgang sowie die Verpflichtung hervorgehen, die Verantwortung für die legale Herkunft des Fahrzeugs zu übernehmen), Unterlagen zur Zulassungsgebühr, Bescheinigung über den Widerruf der Zulassung, Fahrzeugkennzeichen (mit einer Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer mit dem Siegel der Fahrzeugzulassungsbehörde).

Schritt 3: Die Person, die den Fahrzeugbesitz übertragen muss, erhält innerhalb von 30 Tagen einen Terminbescheid. Die Behörden prüfen die Fahrzeugzulassungsdaten.

Schritt 4: Ergebnisse der Fahrzeugzulassung erhalten

Sofern nach 30 Tagen kein Streitfall oder keine Beschwerde vorliegt, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde einen Bescheid, in dem sie eine Strafe für die Nichtdurchführung des Rückrufverfahrens verhängt und die Übertragung der Fahrzeugzulassung für die Person abwickelt, die das Fahrzeug derzeit nutzt.

Minh Hoa (t/h)


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