
Die Regierung hat gerade das Dekret 11/2024/ND-CP vom 2. Februar 2024 erlassen, das die Befreiung von der Körperschaftssteuer und der Einkommensteuer in Ho-Chi-Minh-Stadt klar festlegt.
Dieses Dekret führt eine Reihe von Artikeln der Resolution Nr. 98/2023/QH15 der Nationalversammlung vom 24. Juni 2023 zur Erprobung einer Reihe spezifischer Mechanismen und Richtlinien für die Entwicklung von Ho-Chi-Minh-Stadt auf.
Befreiung von der Körperschaftsteuer
Das Dekret sieht vor, dass innovative Start-up-Unternehmen, Wissenschafts- und Technologieorganisationen, Innovationszentren und zwischengeschaltete Organisationen, die innovative Start-ups (Unternehmen) unterstützen und deren Einkünfte aus innovativen Start-up-Aktivitäten in Ho-Chi-Minh-Stadt stammen, von der Körperschaftssteuer auf diese Einkünfte befreit sind.
Unternehmen, deren Einkommen gemäß dieser Klausel von der Körperschaftssteuer befreit ist, müssen die Vorschriften des Volksrats von Ho-Chi-Minh-Stadt zu vorrangigen Sektoren erfüllen. Kriterien, Voraussetzungen und Inhalte innovativer Gründungsaktivitäten.
Die Steuerbefreiungsfrist beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen während der Gültigkeitsdauer der Resolution Nr. 98/2023/QH15 aus innovativen Start-up-Aktivitäten in Ho-Chi-Minh-Stadt zahlbare Körperschaftsteuer generiert. Nach Ablauf der Resolution Nr. 98/2023/QH15 muss das Unternehmen die in dieser Klausel vorgeschriebene Steuerbefreiungsfrist bis zum Ende der Steuerbefreiungsfrist weiter umsetzen, sofern die in dieser Klausel vorgeschriebene Steuerbefreiungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Befindet sich ein Unternehmen in der Befreiungsperiode oder unterliegt es einer Befreiung von der Körperschaftsteuer unter anderen als den in diesem Dekret vorgeschriebenen Bedingungen, kann es sich für die verbleibende Periode für eine Steuerbefreiung unter anderen Steuerbefreiungsbedingungen oder für eine Steuerbefreiung gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets entscheiden.
Während der Gültigkeitsdauer der Resolution Nr. 98/2023/QH15 sind Organisationen mit Einkünften aus der Übertragung von Kapitaleinlagen und Kapitaleinlagerechten an innovative Start-up-Unternehmen in Ho-Chi-Minh-Stadt von der Körperschaftssteuer auf diese Einkünfte befreit.
Innovative Start-up-Unternehmen in Ho-Chi-Minh-Stadt, wie in dieser Klausel beschrieben, müssen die Bestimmungen des Volksrats von Ho-Chi-Minh-Stadt zu vorrangigen Bereichen erfüllen. Kriterien, Voraussetzungen und Inhalte innovativer Gründungsaktivitäten.
Bei den in dieser Klausel genannten Einkünften aus Kapitalübertragungen und Kapitaleinlagerechten handelt es sich um Einkünfte aus der Übertragung eines Teils oder des gesamten Kapitals und der Kapitaleinlagerechte an innovative Start-up-Unternehmen in Ho-Chi-Minh-Stadt (einschließlich der Fälle von Unternehmensverkäufen), mit Ausnahme von Einkünften aus der Übertragung von Aktien, Obligationen, Fondszertifikaten und anderen Arten von Wertpapieren wie vorgeschrieben.
Bei der Veräußerung der gesamten Ein-Personen-GmbH im Eigentum einer Gesellschaft in Form einer Immobilienvermögensübertragung muss die Körperschaftsteuer entsprechend der Immobilienübertragungstätigkeit erklärt und abgeführt werden.
Führt ein Unternehmen zahlreiche Produktions- und Geschäftstätigkeiten aus, muss es die Einkünfte aus steuerfreien Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes ermitteln und verbuchen.
Unternehmen müssen Steuern gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes erklären und entrichten.
Befreiung von der Einkommensteuer
Das Dekret legt fest, dass während der Gültigkeitsdauer der Resolution Nr. 98/2023/QH15 Einzelpersonen mit Einkünften aus der Übertragung von Kapitaleinlagen und Kapitaleinlagerechten an innovative Start-up-Unternehmen in Ho-Chi-Minh-Stadt von der persönlichen Einkommensteuer auf diese Einkünfte befreit sind.
Innovative Start-up-Unternehmen in Ho-Chi-Minh-Stadt, wie in dieser Klausel beschrieben, müssen die Bestimmungen des Volksrats von Ho-Chi-Minh-Stadt zu vorrangigen Bereichen erfüllen. Kriterien, Voraussetzungen und Inhalte innovativer Gründungsaktivitäten.
Bei den in dieser Klausel genannten Einkünften aus Kapitalübertragungen und Kapitaleinlagerechten handelt es sich um Einkünfte aus der Übertragung eines Teils oder des gesamten Kapitals und der Kapitaleinlagerechte an innovative Start-up-Unternehmen in Ho-Chi-Minh-Stadt (einschließlich der Fälle von Unternehmensverkäufen), mit Ausnahme von Einkünften aus der Übertragung von Aktien, Obligationen, Fondszertifikaten und anderen Arten von Wertpapieren wie vorgeschrieben.
Im Falle des Verkaufs des gesamten Unternehmens im Eigentum einer Einzelperson in Form einer mit Immobilien verbundenen Kapitalübertragung ist die Einkommensteuer entsprechend der Immobilienübertragungstätigkeit zu erklären und zu zahlen.
Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalübertragungen und Kapitaleinlagerechten sowie die Meldung an die Steuerbehörden erfolgen im Einklang mit dem Einkommensteuergesetz und dem Steuerverwaltungsgesetz.
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