(NLĐO) - Die Regierung hat beschlossen, Bürgern aus 12 Ländern Visabefreiungen für einen vorübergehenden Aufenthalt von 45 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren zu gewähren.
Die Regierung hat soeben die Resolution Nr. 44 vom 7. März 2025 zur Visumbefreiung für Bürger der folgenden Länder erlassen: Bundesrepublik Deutschland, Republik Frankreich, Republik Italien, Königreich Spanien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Russische Föderation, Japan, Südkorea, Königreich Dänemark, Königreich Schweden, Königreich Norwegen und Republik Finnland.

Die Zahl der internationalen Passagiere, die über den Flughafen Noi Bai fliegen, steigt. Foto: Phan Cong
Die Resolution sieht eine Visumbefreiung für Staatsangehörige der vorgenannten Länder für einen vorübergehenden Aufenthalt von 45 Tagen ab dem Einreisedatum vor, unabhängig von der Art des Reisepasses oder dem Zweck der Einreise, sofern sie die in vietnamesischem Recht vorgeschriebenen Einreisebestimmungen vollständig erfüllen.
Die Visabefreiung für Bürger der vorgenannten Länder bei der Einreise nach Vietnam gilt vom 15. März 2025 bis zum 14. März 2028 und wird gemäß vietnamesischem Recht auf eine Verlängerung geprüft.
Die Regierungsverordnung Nr. 32 vom 15. März 2022 und die Regierungsverordnung Nr. 128 vom 14. August 2023 verlieren mit Wirkung vom 15. März 2025 ihre Gültigkeit.
Die Resolution Nr. 32 betrifft insbesondere die Visumbefreiung für Staatsangehörige der folgenden Länder: Bundesrepublik Deutschland, Republik Frankreich, Republik Italien, Königreich Spanien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Russische Föderation, Japan, Republik Korea, Königreich Dänemark, Königreich Schweden, Königreich Norwegen, Republik Finnland und Republik Belarus, vom 15. März 2022 bis zum 14. März 2025.
Mit der Resolution Nr. 128 wird die Resolution Nr. 32 über die Visumbefreiung für Staatsangehörige der folgenden Länder geändert: Bundesrepublik Deutschland, Republik Frankreich, Republik Italien, Königreich Spanien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Russische Föderation, Japan, Republik Korea, Königreich Dänemark, Königreich Schweden, Königreich Norwegen, Republik Finnland und Republik Belarus, mit einem vorübergehenden Aufenthalt von 45 Tagen ab dem Einreisedatum, unabhängig von der Art des Reisepasses oder dem Zweck der Einreise, vorausgesetzt, dass alle in Vietnam geltenden Einreisebedingungen erfüllt sind.
Quelle: https://nld.com.vn/mien-thi-thuc-cho-cong-dan-12-nuoc-19625030720372089.htm







Kommentar (0)