Visumbefreiung für Bürger aus 12 Ländern

Người Lao ĐộngNgười Lao Động07/03/2025

(NLDO) – Die Regierung hat beschlossen, die Visumpflicht für Bürger aus zwölf Ländern mit einem vorübergehenden Aufenthalt von 45 Tagen innerhalb von drei Jahren zu beseitigen.


Die Regierung hat gerade die Resolution Nr. 44 vom 7. März 2025 zur Visumbefreiung für Bürger der folgenden Länder erlassen: Bundesrepublik Deutschland, Französische Republik, Italienische Republik, Königreich Spanien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Russische Föderation, Japan, Republik Korea, Königreich Dänemark, Königreich Schweden, Königreich Norwegen und Republik Finnland.

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Die Zahl der internationalen Passagiere, die über den Flughafen Noi Bai fliegen, nimmt zu. Foto: Phan Cong

In der Resolution heißt es eindeutig, dass Bürgern der oben genannten Länder für einen vorübergehenden Aufenthalt von 45 Tagen ab dem Einreisedatum eine Befreiung von der Visumpflicht gewährt wird, unabhängig von der Art des Reisepasses oder dem Zweck der Einreise, sofern sie die Einreisevoraussetzungen der vietnamesischen Gesetzgebung vollständig erfüllen.

Die Visumbefreiung für Bürger der oben genannten Länder, die nach Vietnam einreisen, gilt vom 15. März 2025 bis zum 14. März 2028 und eine Verlängerung wird gemäß den Bestimmungen des vietnamesischen Rechts in Betracht gezogen.

Die Resolutionen Nr. 32 vom 15. März 2022 und Nr. 128 vom 14. August 2023 der Regierung treten am 15. März 2025 außer Kraft.

Darin heißt es in der Resolution Nr. 32 zur Befreiung von der Visumpflicht für Bürger der folgenden Länder: Bundesrepublik Deutschland, Französische Republik, Italienische Republik, Königreich Spanien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Russische Föderation, Japan, Republik Korea, Königreich Dänemark, Königreich Schweden, Königreich Norwegen, Republik Finnland und Republik Weißrussland vom 15. März 2022 bis 14. März 2025.

Entschließung Nr. 128 zur Änderung der Entschließung Nr. 32 zur Befreiung von der Visumpflicht für Bürger der folgenden Länder: Bundesrepublik Deutschland, Französische Republik, Italienische Republik, Königreich Spanien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Russische Föderation, Japan, Republik Korea, Königreich Dänemark, Königreich Schweden, Königreich Norwegen, Republik Finnland und Republik Weißrussland mit einem vorübergehenden Aufenthalt von 45 Tagen ab dem Einreisedatum, unabhängig von der Art des Reisepasses oder dem Zweck der Einreise, auf der Grundlage der vollständigen Erfüllung der Einreisebedingungen gemäß vietnamesischem Recht.


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Quelle: https://nld.com.vn/mien-thi-thuc-cho-cong-dan-12-nuoc-19625030720372089.htm

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