Am Nachmittag des 29. Mai 2024 gab das vietnamesische Handelsbüro in Belgien, Luxemburg und der EU bekannt, dass das Europäische Parlament und der Rat am 14. Mai 2024 die Richtlinie Nr. (EU) 2024/1438 zur Änderung der Verordnungen in Bezug auf bestimmte Arten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen in zuvor erlassenen Richtlinien des Europäischen Rates erlassen haben, um den Green Deal und die Farm-to-Fork-Strategie umzusetzen und ein gerechteres, gesünderes, umweltfreundlicheres und nachhaltigeres Lebensmittelsystem zu schaffen.
Dementsprechend ändert diese Agentur die Richtlinie Nr. 2001/110/EG über Honigprodukte. Neue Bestimmungen in Bezug auf zusätzliche Kennzeichnung und Herkunft des Honigs, um die Identifizierung und Kennzeichnung in Fällen der Vermischung vieler Honigsorten mit unterschiedlicher Herkunft, der Aufzucht und Ernte von Honig aus Gebieten mit unterschiedlichen Pflanzenarten, Kennzeichnungsvorschriften, Herkunft des Honigs für klein verpackten Honig unter 30 g usw. zu verbessern.
Das Europäische Parlament und der Rat haben die Richtlinie (EU) 2024/1438 zur Änderung der Vorschriften für die Einfuhr bestimmter Agrarerzeugnisse und Lebensmittel auf den europäischen Markt erlassen. Illustration |
Mit der Richtlinie werden außerdem die Richtlinien 2001/112/EG über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees und Marmeladen sowie Kastanienpüree für die menschliche Ernährung und 2001/114/EG über bestimmte Arten getrockneter oder teilentwässerter Milch für die menschliche Ernährung geändert.
Die wichtigsten Anpassungen der Richtlinien betreffen Vorschriften zum Zuckergehalt in Saftprodukten, zur Zuckerabtrennung zur Gewährleistung der Natürlichkeit nach der Verarbeitung, EU-Vorschriften zu den Namen von Kokoswasser, Orangenmarmelade... Vorschriften in Bezug auf Änderungen der Nährwertkennzeichnung von Trockenmilch auf Verpackungen während der Verarbeitung.
Die EU-Mitgliedsstaaten werden die Änderungen der oben genannten Richtlinien am 14. Dezember 2025 annehmen und veröffentlichen. Die Verordnung wird dann ab dem 14. Juni 2026 gelten, teilte das Handelsamt mit.
Zuvor hatten das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Januar 2024 eine Einigung zur Überprüfung und Verschärfung der bestehenden Vermarktungsnormen für in diesen Markt importierten Honig, Fruchtsäfte, Marmelade und Milch erzielt. Die Richtlinien – bekannt als „Frühstücksrichtlinien“ – enthalten gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung, den Verkaufsnamen, die Kennzeichnung und die Aufmachung dieser Produkte, um den freien Verkehr der Produkte auf dem EU-Markt zu gewährleisten und den Verbrauchern eine fundierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Die überarbeitete Richtlinie, auf die sich die beiden gesetzgebenden Organe geeinigt haben, wird Änderungen wie eine verpflichtende Kennzeichnung des Ursprungslandes von Honig einführen. Demnach müssen die Ursprungsländer bei Honigmischungen auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge mit dem prozentualen Anteil jedes Ursprungs aufgeführt werden.
[Anzeige_2]
Quelle: https://congthuong.vn/mat-ong-mut-hoa-qua-xuat-sang-eu-phai-tuan-thu-nhung-quy-dinh-moi-nao-323120.html
Kommentar (0)