Am Nachmittag des 29. Mai 2024 gab das vietnamesische Handelsbüro in Belgien, Luxemburg und der EU bekannt, dass das Europäische Parlament und der Rat am 14. Mai 2024 die Richtlinie Nr. (EU) 2024/1438 zur Änderung von Vorschriften zu bestimmten Arten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen in zuvor erlassenen Richtlinien des Europäischen Rates erlassen haben, um den Green Deal und die Farm-to-Fork-Strategie umzusetzen und so ein gerechteres, gesünderes, umweltfreundlicheres und nachhaltigeres Lebensmittelsystem zu schaffen.
Dementsprechend ändert diese Agentur die Richtlinie Nr. 2001/110/EG über Honigprodukte. Neue Vorschriften in Bezug auf zusätzliche Kennzeichnung und Herkunft von Honig, um die Identifizierung und Kennzeichnung bei der Vermischung vieler Honigsorten unterschiedlicher Herkunft, der Aufzucht und Ernte von Honig aus Gebieten mit unterschiedlichen Pflanzenarten, Kennzeichnungsvorschriften, Herkunft des Honigs für klein verpackten Honig unter 30 g usw. zu verbessern.
Das Europäische Parlament und der Rat haben die Richtlinie (EU) 2024/1438 zur Änderung der Vorschriften für bestimmte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, die auf den europäischen Markt eingeführt werden, erlassen. Illustration |
Zusammen werden durch sie die Richtlinien 2001/112/EG über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Kastanienpürees für die menschliche Ernährung sowie 2001/114/EG über bestimmte Arten getrockneter oder teilweise eingedickter Milch für die menschliche Ernährung geändert.
Die wichtigsten Anpassungen der Richtlinien betreffen Vorschriften zum Zuckergehalt in Saftprodukten, zur Zuckerabtrennung zur Gewährleistung der Natürlichkeit nach der Verarbeitung, EU-Vorschriften zu den Namen von Kokoswasser, Orangenmarmelade usw. Vorschriften zu Änderungen der Nährwertkennzeichnung von Trockenmilch auf Verpackungen während der Verarbeitung.
Die EU-Mitgliedsstaaten werden die Änderungen der oben genannten Richtlinien am 14. Dezember 2025 verabschieden und veröffentlichen. Die Verordnung wird ab dem 14. Juni 2026 gelten, teilte das Handelsamt mit.
Zuvor hatten das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Januar 2024 eine Einigung zur Überprüfung und Verschärfung der bestehenden Vermarktungsnormen für Honig, Fruchtsäfte, Marmeladen und Milch erzielt, die in diesen Markt eingeführt werden. Die Richtlinien – bekannt als Frühstücksrichtlinien – enthalten gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung, den Verkaufsnamen, die Kennzeichnung und die Aufmachung dieser Produkte, um den freien Warenverkehr auf dem EU-Markt zu gewährleisten und den Verbrauchern eine fundierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Die von den beiden gesetzgebenden Organen vereinbarte überarbeitete Richtlinie wird Änderungen wie die obligatorische Kennzeichnung des Ursprungslandes für Honig einführen. Bei Honigmischungen müssen die Ursprungsländer auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge mit dem jeweiligen Prozentsatz des Ursprungslandes aufgeführt werden.
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Quelle: https://congthuong.vn/mat-ong-mut-hoa-qua-xuat-sang-eu-phai-tuan-thu-nhung-quy-dinh-moi-nao-323120.html
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