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Kann ich bei Verlust meiner Originaldokumente einen neuen Führerschein bekommen?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế05/08/2023

Kann bei Verlust der Originaldokumente ein Führerschein laut Gesetz neu ausgestellt werden? - Leser Huy Tung
Mất hồ sơ gốc có xin cấp lại bằng lái xe được không? (Nguồn TVPL)
Kann ich bei Verlust meiner Originaldokumente einen neuen Führerschein bekommen? (Quelle TVPL)

Kann ich bei Verlust meiner Originaldokumente einen neuen Führerschein bekommen?

Gemäß Klausel 2, Artikel 36 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT wird für eine Person, deren Führerschein verloren gegangen ist, noch gültig ist oder seit weniger als 3 Monaten abgelaufen ist, eine Neuausstellung eines Führerscheins in Betracht gezogen. Sollte zum verlorenen Führerschein kein Originaldokument mehr vorhanden sein, wird der Führerschein dennoch vorschriftsmäßig neu ausgestellt.

Zu diesem Zeitpunkt muss die Person, deren Führerschein verloren geht, eine Reihe von Dokumenten vorbereiten, darunter die folgenden Arten von Unterlagen:

- Antrag auf Neuausstellung des Führerscheins gemäß vorgeschriebenem Formular;

- Gesundheitszeugnis des Fahrers, ausgestellt von einer zuständigen medizinischen Einrichtung gemäß den vorgeschriebenen Bestimmungen, außer im Fall der Neuausstellung eines unbefristeten Führerscheins für die Klassen A1, A2, A3;

- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit der Personalausweisnummer oder Bürgerausweisnummer (für Vietnamesen) oder des gültigen Reisepasses (für Ausländer, im Ausland lebende Vietnamesen).

Wenn der Fahrer zur Durchführung des Verfahrens zur Neuausstellung eines Führerscheins bei der vietnamesischen Straßenverwaltung oder dem Verkehrsministerium kommt, reicht er einen Satz Dokumente ein, macht ein direktes Foto und legt die Originalkopien der oben genannten Dokumente (mit Ausnahme der bereits gesendeten Originale) zum Vergleich vor.

Wenn nach Ablauf von zwei Monaten ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen, der Aufnahme von Fotos und der vorgeschriebenen Zahlung der Gebühren keine Feststellung erfolgt, dass der Führerschein beschlagnahmt und von den zuständigen Behörden bearbeitet wird; Bei einer Neuausstellung des Führerscheins erfolgt eine Neuausstellung des Führerscheins, wenn der Führerschein bei der prüfenden Behörde hinterlegt ist.

Falls der Führerschein verloren gegangen ist, seit mindestens 3 Monaten abgelaufen ist, sein Name in den Aufzeichnungen der Prüfungsverwaltungsbehörde eingetragen ist und er derzeit nicht von den zuständigen Behörden eingezogen oder bearbeitet wird, müssen nach Ablauf von 2 Monaten ab dem Datum der Einreichung eines vollständigen und gültigen Antrags gemäß den Vorschriften die folgenden Inhalte erneut überprüft werden:

- Der Führerschein ist zwischen 3 Monaten und weniger als einem Jahr abgelaufen, die Theorieprüfung muss wiederholt werden;

- Seit 1 Jahr oder länger abgelaufen, sowohl Theorie- als auch Praxisprüfung müssen wiederholt werden.

Aktuelle Führerscheinklassen

Gemäß Artikel 16 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT werden Führerscheine wie folgt klassifiziert:

(1) Mit der Besoldungsgruppe A1 werden ausgezeichnet:

- Fahrer, die zweirädrige Motorräder mit einem Hubraum von 50 cm3 bis unter 175 cm3 führen;

- Behinderte Person, die ein dreirädriges Motorrad für Behinderte fährt.

(2) Die Klasse A2 wird Fahrern zum Führen von zweirädrigen Krafträdern mit einem Hubraum von 175 cm3 oder mehr sowie von Fahrzeugtypen erteilt, die in der Fahrerlaubnis der Klasse A1 festgelegt sind.

(3) Die Klasse A3 wird Fahrern zum Führen von dreirädrigen Motorrädern, von Fahrzeugtypen, die für den Führerschein der Klasse A1 vorgesehen sind, und von ähnlichen Fahrzeugen erteilt.

(4) Die Klasse A4 wird Fahrern zum Führen von Kleintraktoren mit einer Tragfähigkeit von bis zu 1 000 kg erteilt.

(5) Nichtberufskraftfahrern wird ein Automatikgetriebe der Klasse B1 zum Führen folgender Fahrzeugtypen gestattet:

- Automatikwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;

- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen mit Automatikgetriebe, mit einer konstruktionsbedingten Tragfähigkeit von weniger als 3.500 kg;

- Auto für Behinderte.

(6) Die Klasse B1 wird nicht professionellen Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:

- Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;

- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen mit einer konstruktionsbedingten Tragfähigkeit von weniger als 3.500 kg;

- Traktor, der einen Anhänger mit einer Auslegungslast von weniger als 3.500 kg zieht.

(7) Berufskraftfahrern wird die Klasse B2 zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:

- Spezialfahrzeuge mit einer Auslegungslast von weniger als 3.500 kg;

- Für die Führerscheinklasse B1 vorgeschriebene Fahrzeugtypen.

(8) Die Klasse C wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:

- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen, Spezialfahrzeuge mit einer Auslegungslast von 3.500 kg oder mehr;

- Traktor, der einen Anhänger mit einer Auslegungslast von 3.500 kg oder mehr zieht;

- Fahrzeugtypen vorgegeben für die Führerscheinklassen B1, B2.

(9) Die Klasse D wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:

- Personenkraftwagen mit 10 bis 30 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;

- Fahrzeugtypen, die für die Führerscheine der Klassen B1, B2 und C vorgeschrieben sind.

(10) Die Klasse E wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:

- Personenkraftwagen mit mehr als 30 Sitzplätzen;

- Fahrzeugtypen, die für die Führerscheine der Klassen B1, B2, C und D vorgeschrieben sind.

(11) Inhabern von Führerscheinen der Klassen B1, B2, C, D und E ist es beim Führen entsprechender Fahrzeugtypen gestattet, einen zusätzlichen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtlast von höchstens 750 kg zu ziehen.

(12) Die Klasse F wird Inhabern von Führerscheinen der Klassen B2, C, D und E zum Führen entsprechender Typen von Kraftfahrzeugen mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtlast von mehr als 750 kg, von Sattelanhängern sowie von Personenkraftwagen mit angehängten Wagen erteilt, wobei im Einzelnen Folgendes geregelt ist:

- Die Klasse FB2 wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse B2 genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1 und B2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;

- Die Klasse FC wird Autofahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse C genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger, von Sattelzugmaschinen und zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1, B2, C und FB2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;

- Die Klasse FD wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse D genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen der in den Führerscheinklassen B1, B2, C, D und FB2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;

- Die Klasse FE wird Pkw-Fahrern zum Führen der in der Führerscheinklasse E genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt: Pkw mit Anhänger und Fahrzeugtypen der Führerscheinklassen B1, B2, C, D, E, FB2, FD.

(13) Die für Fahrer von Schlafbussen und Stadtbussen (die zur gewerblichen Personenbeförderung mit Bussen eingesetzt werden) geltende Führerscheinklasse richtet sich nach den Punkten (9) und (10). Die Anzahl der Sitzplätze eines Fahrzeugs wird auf Grundlage der Anzahl der Sitzplätze eines Personenkraftwagens des gleichen Typs oder eines Pkws vergleichbarer begrenzter Größe berechnet, der nur über Sitzplätze verfügt.


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