Bei welchen Krankheiten kann ich die Sozialversicherung sofort kündigen?

Người Đưa TinNgười Đưa Tin24/10/2023

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Krankheiten, die mit einer einmaligen Sozialversicherung behandelt werden

Das Gesundheitsministerium hat das Rundschreiben 18/2022 mit Wirkung vom 15. Februar 2023 herausgegeben, in dem festgelegt wird, dass folgende Krankheitsfälle Anspruch auf eine einmalige Sozialversicherung haben: Menschen mit einer der lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs, Lähmung, Leberzirrhose, Lepra, schwerer Tuberkulose oder einer HIV-Infektion, die zu AIDS fortgeschritten ist. Menschen mit Erkrankungen, die ihre Arbeitsfähigkeit um 81 % oder mehr einschränken und die sich nicht mehr beherrschen oder selbstständig leben können, benötigen eine umfassende Pflege.

So wurden mit dem neuen Rundschreiben die Voraussetzungen für einen einmaligen Austritt aus der Sozialversicherung gegenüber dem Rundschreiben 56/2017 verkürzt. Bisher mussten Arbeitnehmer mit lebensbedrohlichen Erkrankungen gleichzeitig die Voraussetzungen erfüllen, nicht in der Lage zu sein, ein eigenständiges Leben zu führen und pflegebedürftig zu sein. Die zweite Gruppe sind Arbeitnehmer mit anderen Krankheiten, die ihre Arbeitsfähigkeit einschränken oder eine Behinderung von 81 % oder mehr aufweisen und nicht unabhängig leben können und eine vollständige Pflege benötigen.

Die übrigen Fälle eines einmaligen Ausscheidens aus der Sozialversicherung bleiben dieselben wie im Rundschreiben 56/2017, darunter: Arbeitnehmer, die alt genug sind, um eine Rente zu beziehen, aber 20 Jahre lang keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und ausscheiden möchten; Vollzeitbeschäftigte weibliche Arbeitnehmerinnen in Gemeinden und Bezirken, die mit 55 Jahren in Rente gehen und 15 bis unter 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben; Menschen, die sich im Ausland niederlassen; In einigen Fällen kommt es bei den Streitkräften zu Demobilisierung, Entlassung oder Beendigung der Berufstätigkeit, ohne dass die Rentenvoraussetzungen erfüllt sind.

Einmalige Höhe der Sozialversicherungsleistungen

Das Sozialversicherungsgesetz von 2014 legt die Höhe der einmaligen Sozialversicherungsleistungen im Jahr 2023 wie folgt fest:

Bei Pflichtversicherungsbeiträgen wird die einmalige Sozialversicherungsleistung im Jahr 2023 auf Grundlage der Anzahl der Jahre berechnet, in denen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Jedes Jahr wird wie folgt berechnet: 1,5 Monate des durchschnittlichen Monatsgehalts für Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre vor 2014; 2 durchschnittliche Monatsgehälter für die Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre ab 2014.

Beträgt die Dauer der Sozialversicherungszahlung weniger als ein Jahr, wird die einmalige Sozialversicherungsleistung mit 22 % des sozialversicherungspflichtigen Monatsgehalts berechnet, der Höchstbetrag entspricht zwei durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Monatsgehältern.

Insbesondere für Mitarbeiter, die Offiziere und Berufssoldaten der Volksarmee sind; Offiziere, Berufsunteroffiziere, Offiziere, technische Unteroffiziere der Volkspolizei; Leute, die Sekretariatsarbeiten verrichten, erhalten Gehälter wie Soldaten; Unteroffiziere und Soldaten der Volksarmee; Unteroffiziere und Soldaten der Volkssicherheit mit befristeter Dienstzeit; Studierende des Militärs, der Polizei und der Kryptographie, die einen Anspruch auf Lebensunterhalt haben, aber weniger als ein Jahr lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, erhalten Sozialversicherungsleistungen in Höhe des gezahlten Betrags, wobei der Höchstbetrag zwei Monatsdurchschnittsgehältern für die Sozialversicherungsbeiträge entspricht.

Bei freiwilliger Sozialversicherungsbeteiligung wird die einmalige Sozialversicherungsleistung auf Grundlage der Anzahl der Sozialversicherungsbeitragsjahre berechnet, wobei jedes Jahr wie folgt berechnet wird: 1,5 Monate des durchschnittlichen monatlichen Sozialversicherungsbeitragseinkommens für die Beitragsjahre vor 2014; 2 Monate durchschnittliches Monatseinkommen für Sozialversicherungsbeiträge für Jahre ab 2014.

Beträgt die Dauer der Sozialversicherungszahlung weniger als ein Jahr, entspricht die Sozialversicherungsleistung dem ausgezahlten Betrag, maximal jedoch zwei durchschnittlichen Monatseinkommen für die Sozialversicherungszahlung.

Verfahren zur Abrechnung einmaliger Sozialversicherungsleistungen

Gemäß Artikel 109 des Sozialversicherungsgesetzes und Punkt 9, Abschnitt III, Teil B, Verwaltungsverfahren unter der Gerichtsbarkeit der vietnamesischen Sozialversicherung, erlassen zusammen mit der Entscheidung Nr. 222/QD-BHXH vom 25. Februar 2020 des Generaldirektors der vietnamesischen Sozialversicherung;

Profilkomponenten:

- Original-Sozialversicherungsbuch;

- Original-Antragsformular (Formular Nr. 14-HSB);

- Wer sich im Ausland niederlässt, muss eine Kopie der Bescheinigung der zuständigen Behörde über den Verzicht auf die vietnamesische Staatsangehörigkeit oder eine beglaubigte oder notariell beglaubigte vietnamesische Übersetzung eines der folgenden Dokumente vorlegen: Von einem ausländischen Staat ausgestellter Reisepass; Von einer zuständigen ausländischen Behörde ausgestelltes Visum, das die Einreise zum Zweck der Niederlassung im Ausland bestätigt; Dokumente, die den Antrag auf die ausländische Staatsangehörigkeit bestätigen; Bestätigungspapiere oder Daueraufenthaltskarte, Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeit von 5 Jahren oder mehr, ausgestellt von einer zuständigen ausländischen Behörde;

- Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Krebs, Lähmungen, Leberzirrhose, Lepra, schwerer Tuberkulose, HIV-Infektion mit Fortschreiten zu AIDS: Auszug/Zusammenfassung der Krankenakte. Wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, ersetzen Sie dies durch ein Attest des Medical Assessment Council über eine Minderung der Arbeitsfähigkeit um 81 % oder mehr, das die Unfähigkeit belegt, für sich selbst zu sorgen.

- Bei der Zahlung von Gebühren für ärztliche Untersuchungen müssen zusätzliche Rechnungen und Belege über den Erhalt der Gebühren und Untersuchungsgebühren vorgelegt werden.

- Originalkopie der persönlichen Erklärung zu Dauer und Gebiet des Dienstes in der Armee mit regionaler Zulage (Formular Nr. 04B-HBQP, herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 136/2020/TT-BQP vom 29. Oktober 2020) für diejenigen, die vor dem 1. Januar 2007 in einem Gebiet mit regionaler Zulage in der Armee gedient haben, deren Sozialversicherungsbuch jedoch nicht die vollständigen Informationen enthält, die als Grundlage für die Berechnung der regionalen Zulage verwendet wurden.

Anzahl der Dokumente: 01 Satz

So bewerben Sie sich: Sie können Ihre Bewerbung auf eine der folgenden Arten per elektronischer Transaktion einreichen; durch öffentliche Postdienste; direkt beim Sozialversicherungsträger.

Bearbeitungszeit: Maximal 5 Arbeitstage ab dem Datum, an dem die Sozialversicherungsbehörde die vollständigen Dokumente wie vorgeschrieben erhält.

Minh Hoa (t/h)


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