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Neue Richtlinien zu den Arbeitsbedingungen der Lehrer treten heute in Kraft

Ab heute (22. April) treten zahlreiche neue Regelungen zum Arbeitsregime der Lehrer gemäß Rundschreiben Nr. 05/2025/TT-BGDDT offiziell in Kraft.

Báo Hà TĩnhBáo Hà Tĩnh22/04/2025

Die Lehrerstundenzahl wird auf maximal 8 Stunden/Woche reduziert.

Gemäß dem Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT vom 7. März beträgt die Arbeitszeit von Schulleitern, Konrektoren und Lehrern allgemeinbildender Schulen im Schuljahr 42 Wochen, wovon 37 Wochen auf die Unterrichtswochen für die Inhalte des allgemeinbildenden Programms entfallen.

Die Unterrichtsnorm für Grundschullehrer beträgt 23 Unterrichtsstunden, für Sekundarschullehrer 19 Unterrichtsstunden und für Gymnasiallehrer 17 Unterrichtsstunden. Für Lehrer an ethnischen Internaten gilt eine Unterrichtsdauer von 2 Stunden, nämlich 21, 17 und 15 Stunden.

Thông tư số 05/2025/TT-BGDĐT quy định chế độ làm việc đối với giáo viên phổ thông, dự bị đại học. Ảnh minh họa
Das Rundschreiben Nr. 05/2025/TT-BGDDT legt die Arbeitsregelung für Lehrer der allgemeinen Bildung und der Universitätsvorbereitung fest. Illustration

Der wichtigste Punkt des Rundschreibens ist die Regelung zur Reduzierung der Unterrichtsstunden. Insbesondere wird die Stundenzahl der Klassenlehrer an weiterführenden Schulen um 4 Stunden/Woche reduziert.

Die Dauer der Berufsgruppenleitung bzw. der Fachgruppenleitung wird um 3 Stunden/Woche gekürzt; Stellvertretende Fachgruppenleiter/innen bzw. stellvertretende Fachgruppenleiter/innen erhalten 1 Unterrichtsstunde/Woche ermäßigt...

Für Lehrer, die gleichzeitig Parteisekretäre oder Parteizellensekretäre (sofern keine Parteizelle eingerichtet ist) an Schulen mit 28 oder mehr Klassen in den Regionen 2 und 3 und 19 oder mehr Klassen in der Region 1 sind, wird der Unterricht um 4 Stunden pro Woche reduziert. An anderen Schulen wird der Unterricht auf 3 Stunden/Woche reduziert.

Teilzeitstellen werden um 3 Stunden/Woche reduziert, wie zum Beispiel: Schulleiter/in der Universitätsvorbereitungsschule, Teilzeitlehrer/in für Informationstechnologie (verantwortlich für alle Computerräume), Sachbearbeiter/in, Bibliothekar/in (verantwortlich für den Bibliotheksraum), unterstützende Arbeit in der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen, Lehrer/innen, die Kinder unter 12 Monaten erziehen...

Das Rundschreiben sieht auch die Reduzierung von Normen in vielen anderen Positionen vor; Ergänzende Regelungen zur Unterrichtsstundenreduzierung für Lehrkräfte, die zugleich Aufgaben der Studienvertretung, der Studienberatung, der Büroarbeit, der Bibliothek etc. wahrnehmen.

Anpassung der Regelungen zur maximalen Anzahl gleichzeitiger Aufgaben von Lehrkräften

Die Vorschriften besagen, dass jeder Lehrer nicht mehr als zwei Positionen gleichzeitig innehaben darf (einschließlich der gleichzeitigen Berufstätigkeit, der Parteiarbeit, der Arbeit in Massenorganisationen, anderen Organisationen und einiger anderer Stellen).

Gleichzeitig ist eine Kürzung oder Umwandlung der Unterrichtsstundenzahl in Unterrichtsstunden nicht möglich, wenn für die gleichzeitige Ausübung von Aufgaben eine Vergütung oder Zulage gezahlt wurde (ausgenommen sind Aufgaben der Leitung und der stellvertretenden Leitung von Berufsgruppen, Aufgaben der Leitung und der stellvertretenden Leitung von Funktionsabteilungen sowie Aufgaben der Partei-, Gewerkschafts- und Jugendarbeit) (Artikel 3 Absatz 3).

Eine Umwandlung des reduzierten Unterrichtsstundenkontingents in eine Doppelbeschäftigung ist für Schulleiter und Konrektoren nicht möglich. Bei ausreichender Unterrichtsstundenzahl wie vorgeschrieben werden dem Schulleiter und dem Konrektor zusätzliche Unterrichtsstunden (sofern vorhanden) angerechnet.

Ergänzende Regelungen zur Beurlaubung von Lehrkräften

Das Rundschreiben Nr. 05/2025/TT-BGDDT legt fest, dass der Jahresurlaub von Schulleitern, stellvertretenden Schulleitern und Lehrern Sommerferien, Feiertage, Tet und andere Feiertage umfasst, wie im Arbeitsgesetz und im Sozialversicherungsgesetz vorgeschrieben.

Das Rundschreiben fügt hinzu, dass in Fällen, in denen sich Sommerferien und Mutterschaftsurlaub von Lehrerinnen überschneiden, der Lehrerurlaub zusätzlich zum vorgeschriebenen Urlaub Folgendes umfasst: Mutterschaftsurlaub gemäß den Vorschriften; Sommerferien außerhalb des Mutterschaftsurlaubs (vor oder nach dem Mutterschaftsurlaub).

Wird einem männlichen Lehrer aufgrund der Entbindung seiner Frau gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes Mutterschaftsurlaub gewährt, so gilt die Anzahl der Unterrichtsstunden, die der männliche Lehrer während des Urlaubs gemäß den Vorschriften geleistet hat, als ausreichend und er muss diese nicht nachholen. Fällt der Mutterschaftsurlaub des Lehrers aufgrund der Entbindung seiner Frau mit den Sommerferien zusammen, hat er keinen Anspruch auf Ausgleichsurlaub.

Schulleiter und Konrektoren haben wie Lehrer Anspruch auf Sommerferien, die während des Schuljahres und während der Sommerferien flexibel gestaltet werden können.

Um jedoch den normalen Schulbetrieb sicherzustellen und zu vermeiden, dass alle Manager gleichzeitig frei haben, müssen die Sommerferienpläne der Manager der Schulverwaltung gemeldet werden.

Umwandlung anderer beruflicher Tätigkeiten in Lehrzeiten

Ein weiterer Punkt ist, dass das Rundschreiben 05 für viele Berufstätigkeiten die Umrechnung von Präsenz- (bzw. Online-)Lehrstunden in Regelstunden vorschreibt.

Die Umrechnung der Unterrichtsstunden nach Maßgabe dieses Absatzes bestimmt der Schulleiter nach Zustimmung des Schulrats je nach Umfang und Niveau der jeweiligen Tätigkeit im Einzelnen.

Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben Nr. 28/2009/TT-BGDDT vom 21. Oktober 2009 zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Allgemeinbildungslehrer.

Anpassung der Regelungen zur tatsächlichen Unterrichtszeit der Lehrkräfte

Die tatsächliche Unterrichtszeit für Lehrkräfte an Sekundar- und Gymnasialschulen beträgt 35 Wochen statt 37 Wochen für Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten wie in der alten Regelung. Gleichzeitig sind zwei Reservewochen für Lehrkräfte zur Bearbeitung von Unterrichtsinhalten im allgemeinbildenden Unterricht vorzusehen (§ 5 Buchstabe a Satz 1).

Anpassung der Unterrichtsstundenregelung für Lehrkräfte, die als Teamleiter fungieren

Die Unterrichtsstunden der als Teamleiter tätigen Lehrer werden nach Stunden/Woche (anstelle des aktuellen Verhältnisses) geregelt und es sind nur 2 Niveaus geregelt.

Dabei behalten Schulen mit einer der 1. Klasse entsprechenden Skala noch die aktuelle 2-Stunden-Norm bei; Für die übrigen Schulen gelten die Regelungen entsprechend der Unterrichtsstundenregelung einer Schule der 2. Klasse (Artikel 7 Buchstaben d, e, g, Satz 3).

Quelle: https://baohatinh.vn/loat-chinh-sach-moi-ve-che-do-lam-viec-cua-giao-vien-co-hieu-luc-tu-hom-nay-post286438.html


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