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Wie hoch ist die Passgebühr ab 01.01.2024?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế20/10/2023

Darf ich fragen, wie hoch die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses für jedes Formular ab dem 1. Januar 2024 gemäß den neuesten Bestimmungen ist? – Leser Ngoc Hai
Lệ phí cấp hộ chiếu từ ngày 01/01/2024 là bao nhiêu?
Wie hoch ist die Passgebühr ab dem 1. Januar 2024?

Der Finanzminister hat am 16. Oktober 2023 das Rundschreiben 63/2023/TT-BTC herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln von Rundschreiben zur Regelung von Gebühren und Abgaben geändert und ergänzt werden, um die Nutzung öffentlicher Online-Dienste zu fördern.

Wie hoch ist die Passgebühr ab dem 01.01.2024?

Dementsprechend wird die Gebühr für die Ausstellung von Reisepässen (einschließlich elektronischer Chip-Reisepässe und nicht-elektronischer Chip-Reisepässe) ab dem 1. Januar 2024 wie folgt erhoben:

- Für die direkte Form:

Wird entsprechend der Erhebungsstufe von Punkt 1, Abschnitt I, Gebühren- und Kostentabelle, herausgegeben mit Rundschreiben 25/2021/TT-BTC, umgesetzt

+ Neues Level: 200.000 VND/Zeit.

+ Neuausstellung aufgrund von Beschädigung oder Verlust: 400.000 VND/Mal.

+ Ausstellung eines Personalzertifikats: 100.000 VND/Mal.

- Für Online-Formular:

Falls vietnamesische Staatsbürger ihren Passantrag online einreichen:

- Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 beträgt der Gebührenerhebungssatz 90 % (neunzig Prozent) des in Punkt 1, Abschnitt I des mit Rundschreiben 25/2021/TT-BTC herausgegebenen Gebühren- und Kostenerhebungssatzes angegebenen Gebührenerhebungssatzes.

- Ab dem 1. Januar 2026 gilt der in Punkt 1, Abschnitt I des mit Rundschreiben 25/2021/TT-BTC herausgegebenen Gebühren- und Abgabenverzeichnisses angegebene Gebührensatz.

(Klausel 3, Artikel 4, Rundschreiben 25/2021/TT-BTC, ergänzt im Rundschreiben 63/2023/TT-BTC)

Regelungen zur Ausstellung von Reisepässen im Inland im Jahr 2024

Insbesondere Artikel 15 des Gesetzes über die Aus- und Einreise vietnamesischer Staatsbürger aus dem Jahr 2019 (geändert 2023) regelt die Ausstellung gewöhnlicher Reisepässe im Inland wie folgt:

(1) Der Passantragsteller reicht ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, zwei Porträtfotos und die in Absatz 2 vorgeschriebenen Unterlagen ein. Legen Sie einen gültigen Personalausweis, Personalausweis oder Reisepass vor.

(2) Zu den Dokumenten, die im Zusammenhang mit der Ausstellung eines gewöhnlichen Reisepasses im Inland stehen, gehören:

- Der zuletzt ausgestellte gewöhnliche Reisepass ist für die Person, der ein Reisepass ausgestellt wurde, weiterhin gültig. Bei Verlust eines gültigen Reisepasses ist diesem eine Verlustmeldung bzw. eine Empfangsbestätigung des Antrags bei der in Artikel 28 Punkt a, Satz 2, des Gesetzes über die Aus- und Einreise vietnamesischer Staatsbürger 2019 genannten zuständigen Behörde beizufügen;

- Kopie der Geburtsurkunde oder Auszug aus der Geburtsurkunde für Personen unter 14 Jahren, denen keine persönliche Identifikationsnummer zugeteilt wurde; Falls keine Kopie der Geburtsurkunde oder des Geburtsauszugs vorliegt, reichen Sie eine Fotokopie ein und legen Sie das Original zur Prüfung und zum Vergleich vor.

- Eine Kopie des von einer zuständigen Behörde Vietnams ausgestellten Dokuments, das den gesetzlichen Vertreter einer Person ausweist, die ihre Geschäftsfähigkeit verloren hat, einer Person mit Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung oder der Verhaltenskontrolle gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs oder einer Person unter 14 Jahren; Falls keine Kopie vorhanden ist, reichen Sie eine Fotokopie ein und legen Sie das Original zur Einsicht und zum Vergleich vor.

(3) Der Antrag auf erstmalige Ausstellung eines Reisepasses ist bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizei am ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz zu stellen. Wenn Sie einen Personalausweis besitzen, beantragen Sie diesen bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizei an einem geeigneten Ort.

(4) Wer in einem der folgenden Fälle zum ersten Mal einen Reisepass beantragt, kann sich für die Beantragung an die Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit entscheiden:

- Sie verfügen über ein Empfehlungsschreiben oder eine Aufforderung des Krankenhauses, zur medizinischen Untersuchung und Behandlung ins Ausland zu reisen;

- Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Angehörige im Ausland verunfallt, erkrankt oder verstorben sind;

- Für Kader, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Offiziere, Unteroffiziere, Berufssoldaten, Arbeiter, Beamte der Streitkräfte und in Schlüsselorganisationen tätige Personen liegt eine schriftliche Anfrage der unmittelbaren Führungsbehörde vor;

- Aus anderen humanitären oder dringenden Gründen, die vom Leiter der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit entschieden werden.

(5) Anträge auf Ausstellung eines zweiten Reisepasses müssen bei der Einwanderungsbehörde der Provinzpolizei, sofern dies zweckmäßig ist, oder bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit gestellt werden.

(6) Für den Erhalt der Erklärung, des Porträts und der dazugehörigen Unterlagen ist die beauftragte Person verantwortlich. Überprüfen und vergleichen Sie die Informationen mit der nationalen Datenbank zur Aus- und Einreise vietnamesischer Staatsbürger. Fotografieren und Erfassen der Fingerabdrücke von Antragstellern, die zum ersten Mal einen Reisepass mit elektronischem Chip beantragen; Ernennungsschreiben für Ergebnisse ausstellen

(7) Innerhalb von 8 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs übermittelt die Einwanderungsbehörde der Provinzpolizei dem Antragsteller das Ergebnis. Innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum des Eingangs übermittelt die Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit dem Antragsteller das Ergebnis.

Im Fall des Absatzes 4 beträgt die Abrechnungsfrist höchstens drei Werktage ab dem Eingangsdatum. Falls der Reisepass nicht ausgestellt wird, antwortet die Einwanderungsbehörde schriftlich und gibt den Grund an.

(8) Wer die Zustellung des Ergebnisses an einem anderen Ort als der in Absatz 7 genannten Agentur wünscht, hat die Zustellungsgebühr zu entrichten.

(9) Die Beantragung eines gewöhnlichen Reisepasses erfolgt in der Zentrale der Einwanderungsbehörde oder elektronisch über das nationale öffentliche Dienstleistungsportal oder das öffentliche Dienstleistungsportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit.


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