Laut der Ankündigung des Ministeriums für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales (jetzt Innenministerium) werden Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Arbeiter im Jahr 2025 fünf aufeinanderfolgende Tage frei haben, um den Tag des Sieges am 30. April und den Internationalen Tag der Arbeit am 1. Mai zu feiern.
Konkret werden für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Arbeiter die Arbeitstage von Freitag, 2. Mai, auf Samstag, 26. April, getauscht.
Daher haben Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst anlässlich des 30. April und 1. Mai dieses Jahres von Mittwoch, dem 30. April, bis Sonntag, dem 4. Mai, zwei aufeinanderfolgende freie Tage. Die verlorene Zeit holen die Arbeitnehmer am Samstag, dem 26. April, nach.
Behörden und Einheiten, die den Feiertagsplan für den Tag des Sieges (30. April) und den Internationalen Tag der Arbeit (1. Mai 2025) umsetzen, sollten darauf achten, die diensthabenden Abteilungen gemäß den Vorschriften anzuordnen und zu organisieren und vernünftig zu arbeiten, um die Arbeit kontinuierlich zu erledigen und so einen guten Service für die Behörde und die Bevölkerung sicherzustellen. Insbesondere sollten Dienststellen und Einheiten darauf achten, für die Bewältigung von während der Feiertage anfallenden, plötzlichen und unvorhergesehenen Aufgaben entsprechende Offiziere und Beamte vorschriftsmäßig einzuteilen.
Behörden, Einheiten und Kommunen verfügen über spezifische und geeignete Pläne und Maßnahmen, um Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen zu ermutigen, Produktions-, Geschäfts-, Wirtschafts- und Sozialaktivitäten aktiv und proaktiv durchzuführen und so ein stabiles Angebot und eine stabile Nachfrage nach Waren, Dienstleistungen und Marktpreisen sicherzustellen.
Für Dienststellen und Einheiten, die nicht jede Woche einen festen Dienstplan für Samstag und Sonntag haben, ist gemäß den Vorschriften ein geeigneter Dienstplan auf Grundlage des spezifischen Programms und Plans der Einheit zu erstellen.
Für Arbeitnehmer, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, entscheidet sich der Arbeitgeber für die Option, am Tag des Sieges (30. April) und am Internationalen Tag der Arbeit (1. Mai) Urlaub zu nehmen, wie es für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vorgeschrieben ist.
Gehalt für die Arbeit an Feiertagen 30.4. und 1.5.
Gemäß Artikel 98 und Artikel 112 des Arbeitsgesetzbuches von 2019 erhalten Arbeitnehmer, die am 30. April und 1. Mai zur Arbeit gehen, neben dem Urlaubsgeld auch Überstundenvergütungen.
Wenn Mitarbeiter an Feiertagen arbeiten möchten, werden ihnen daher die Überstunden während der Feiertage vergütet. Dementsprechend werden den Mitarbeitern Überstunden während der Feiertage, Tet oder bezahltem Urlaub in Höhe von mindestens 300 % des normalen Tagesgehalts vergütet.
Der Überstundenlohn wird gemäß Artikel 98 des Arbeitsgesetzbuches wie folgt festgelegt:
Überstundenvergütung = 300 % x Einheitsgehalt oder tatsächlich gezahltes Gehalt entsprechend der geleisteten Arbeit.
Überstundenvergütung in der Nacht = 390 % x Einheitslohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn je nach geleisteter Arbeit.
Somit wird den Arbeitnehmern, die am 30. April und 1. Mai arbeiten, unter Berücksichtigung des Feiertagsgeldes folgender Lohn gezahlt:
Tagsüber arbeiten: Erhalten Sie mindestens 400 % Ihres Gehalts.
Nachtarbeit: Erhalten Sie mindestens 490 % des Gehalts.
Quelle: https://baophapluat.vn/lam-duoc-dip-nghi-le-304-15-cong-chuc-vien-chuc-duoc-tra-luong-the-nao-post545207.html
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