In dem Dokument heißt es: „Es wird prognostiziert, dass die Zahl der Touristen während der Nationalfeiertage am 2. September stark ansteigen wird.“ Daher müssen die zuständigen Stellen Touristen beraten, um deren legitime Rechte und Interessen bei der Nutzung touristischer Dienstleistungen zu wahren.
Insbesondere müssen Touristen sorgfältig nach Informationen zu Reisepaketen suchen, insbesondere nach Reiseprogrammen und Hotelzimmern mit günstigeren Preisen als üblich. Touristen wählen Tourismusdienstleister aus, die Bedingungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten, wie z. B. eine Gewerbeanmeldung, eine Gewerbeerlaubnis für inländische und internationale Reisedienstleistungen, einen Beschluss zur Anerkennung des Rangs von Beherbergungsbetrieben, ein Dokument, das die Ergebnisse der Prüfung der Mindestanforderungen an technische Einrichtungen und Dienstleistungen von Beherbergungsbetrieben mitteilt, das von einer zuständigen staatlichen Agentur ausgestellt wurde usw.
Touristen sollten die Informationen im Reisevertrag (Buchungsbestätigung, Qualität, Leistungspreis, Zeit, Reiseprogramm, Reiseleiter, Ausstattung der Touristenunterkunft usw.) proaktiv rückbestätigen. Informationen zu Organisationen und Einzelpersonen, die im Tourismussektor tätig sind, finden Sie auf der Website: http://csdl.vietnamtourism.gov.vn.
Die Aufsichtsbehörde des Ministeriums stellte außerdem eine Reihe von Verstößen fest, die von Touristen proaktiv verhindert werden müssen, wie etwa: Tätigen von Tourismusgeschäften ohne Erfüllung der Geschäftsbedingungen; Keine Lizenz zum Betrieb von Inlands- oder Auslandsreisedienstleistungen oder Nichtgewährleistung der Geschäftsbedingungen während des Betriebs; Touristen diskriminieren, um Touristen konkurrieren, Touristen zum Kauf von Waren und Dienstleistungen drängen.
Touristen sollten auch auf Werbeaktivitäten achten, die nicht der Art und Klasse der von den zuständigen staatlichen Stellen anerkannten Beherbergungseinrichtungen entsprechen. Werbung für die Art und Klasse von Beherbergungsbetrieben, die nicht von einer zuständigen staatlichen Stelle anerkannt wurden.
In dem Dokument heißt es außerdem eindeutig: Bei der Feststellung von Verstößen werden Organisationen und Einzelpersonen aufgefordert, unverzüglich Informationen an die Tourismusbehörde, die Abteilung für Kultur, Sport und Tourismus vor Ort und die Aufsichtsbehörde des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus über die Hotline der Aufsichtsbehörde des Ministeriums weiterzuleiten (Empfang von Rückmeldungen, Beschwerden und Anzeigen während der Bürozeiten über die Festnetznummern 024.39437610 – 0904.342.536; E-Mail [email protected]; Empfang, Reflexion, Beschwerden und Anzeigen rund um die Uhr).
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)