Dementsprechend fordert das Finanzministerium die Einheiten auf, Informationen und Vermögensdaten von Agenturen, Organisationen und Einheiten unter ihrer Leitung, die fusioniert, konsolidiert, aufgespalten, aufgelöst oder geschlossen wurden und von der Einheit in die Software „Allgemeines Inventar öffentlicher Vermögenswerte“ eingegeben wurden, nach der Fusion, Konsolidierung, Aufspaltung, Auflösung oder Einstellung des Betriebs an neue Agenturen, Organisationen und Einheiten zu übertragen. Das Finanzministerium forderte die Einheiten außerdem auf, sämtliche in der Software „Allgemeines Inventar öffentlicher Vermögenswerte“ des Finanzministeriums eingetragenen Vermögensinformationen zu überprüfen und Fälle von Auflösung, Aufspaltung, Zusammenlegung oder Übertragung von Einheiten an übergeordnete Verwaltungsbehörden klar zu identifizieren.
Die Einheiten müssen alle Angaben in der beigefügten Übersichtstabelle eintragen und Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Auflösung, Trennung, Fusion oder dem Wechsel der übergeordneten Verwaltungsbehörde der Einheit vor dem 25. April an das Finanzministerium senden.
Insbesondere werden Behörden, Einheiten und Kommunen ab dem 25. April nicht mehr auf die Daten der Software „Allgemeines Inventar öffentlicher Vermögenswerte“ des Finanzministeriums zugreifen und diese bearbeiten, um Genauigkeit und Konsistenz im Datenübertragungsprozess zu gewährleisten.
Das Ministerium fordert die Behörden, Einheiten und Kommunen außerdem auf, die oben genannten Inhalte und Fristen strikt einzuhalten und die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen zu übernehmen.
Bislang haben 100 % der Einheiten Berichte über die allgemeine Bestandsaufnahme der Infrastrukturanlagen über die Software zur Bestandsaufnahme öffentlicher Anlagen des Finanzministeriums eingereicht und sich gleichzeitig mit Fachabteilungen abgestimmt, um diese zu prüfen, zu überprüfen und (bei auftretenden Fehlern) zu bearbeiten, um Fortschritt, Effizienz und Genauigkeit sicherzustellen.
Die Provinz Quang Ninh ist dabei, vor dem 30. April eine allgemeine Bestandsaufnahme des vom Staat investierten und verwalteten öffentlichen Vermögens abzuschließen, diese zusammenzufassen und sie vor dem 10. Mai an das Volkskomitee der Provinz zu senden, damit dieses dem Finanzministerium darüber Bericht erstatten kann, und zwar vor Plan Nr. 114/QD-UBND vom 26. April 2024 des Volkskomitees der Provinz zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 213/QD-TTg vom 1. März 2024 des Premierministers, mit dem das Projekt zur allgemeinen Bestandsaufnahme des öffentlichen Vermögens bei Agenturen, Organisationen, Einheiten und Infrastrukturvermögen genehmigt wurde, die vom Staat investiert wurden und unter der Verwaltung der Provinz Quang Ninh stehen.
Es ist bekannt, dass das Finanzministerium den Anmeldezeitplan für die Inventarisierungssoftware für öffentliche Vermögenswerte der Inventarisierungssubjekte um 17:00 Uhr sperren wird. am 30. April, um der Synthese der Meldedaten der zuständigen Behörden zu dienen.
Quelle: https://baoquangninh.vn/aaa-3354806.html
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